Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat auf ihrer Website vier Grundsatzpapiere publiziert: Die Fachrichtlinie für Pensionsversicherungs-Experten und die Richtlinien zur Unabhängigkeit der Pensionskassen-Experten sowie zwei Fachrichtlinien über die Deckunsgradberechnung gemäss Art. 44 BVV2 und zur Deckunsgradberechnung und die technischen Rückstellungen.
Durch die Anwendung der Grundsätze in den Fachrichtlinien soll eine sachgemässe Durchführung der vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben und das dazu notwendige verantwortungsbewusste Handeln sichergestellt werden. Die Grundsätze beschränken sich auf die Art und Weise der Durchführung der dem Pensionsversicherungsexperten zukommenden Aufgaben.
Zur Frage der Unabhängigkeit wird festgestellt: Die Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass der Pensionskassen-Experte sein Urteil objektiv und unbeeinflusst abgeben kann. Unter Objektivität ist eine Kombination aus grösstmöglicher Unparteilichkeit, charakterlicher Integrität und dem Fehlen von Interessenskonflikten zu verstehen. Die Richtlinien zur Unabhängkeit beziehen sich insbesondere auf Art. 40 und 41 BVV2.
Die Fachrichtlinie FRP 1 über die Deckungsgradberechnung erhält ab 1.7.2006 Gültigkeit. Der zur Ermittlung einer allfälligen Unterdeckung gemäss BVV2 Art. 44 massgebende Deckungsgrad bestimmt sich als Verhältnis zwischen dem Vorsorgevermögen (Vv) und dem versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapital (Vk) einer Vorsorgeeinrichtung. Die Bewertung erfolgt gemäss FER 26. Die Höhe der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen bestimmt sich aufgrund der Fachrichtlinie (FRP 2) "Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen".
Die Fachrichtlinie FRP 2 über Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen erhält ebenfalls ab 1.7. Gültigkeit. Sie beschreibt die Grundsätze für die Bildung, die Auflösung und die Bilanzierung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentner sowie der technischen Rückstellungen, die eine Vorsorgeeinrichtung in ihrer Jahresrechnung auszuweisen hat.
Fachrichtlinien
Richtlinien zur Unabhängigkeit
FRP 1: Deckungsgradberechnung
FRP 2: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen
Website der Kammer

With its new analysis showing the largest U.S. companies continued to shift from traditional pensions to 401(k) plans in 2005, Watson Wyatt Worldwide urges Congress to act on long-standing funding and regulatory issues affecting pensions. In its analysis of retirement plans at FORTUNE 100 companies, Watson Wyatt found that 37 percent offered a traditional pension plan to new hires in 2005, compared with 42 percent in 2004 and 50 percent three years ago. In 1985, nearly nine out of 10 FORTUNE 100 companies offered a traditional defined benefit plan. 

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat im Rahmen der Fachmesse 2. Säule am 3. Mai seine diesjährige Mitgliederversammlung durchgeführt. Hans Ender gab in seiner Präsidialadresse eine Reihe interessanter Neuheiten bekannt. So informierte er über das im letzten Jahr lancierte Projekt eines radikal vereinfachten BVG. Daran beteiligt sind neben vier ASIP-Fachleuten auch vier Politiker als Angehörige der vier Bundesratsparteien. Diese sollen aber nicht als Parteienvertreter wirken. Das Ziel bleibt weiterhin sehr ambitiös: die heute rund 300 Gesetzesartikel auf möglicherweise 1/6 zu reduzieren. Das BVG habe einen Komplexitätsgrad erreicht, der nicht mehr zu vertreten sei, meinte Ender. Erste Ergebnisse sind frühestens an der nächsten GV zu erwarten. 
Nach dem Willen der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates sollen die Schweizer eine neue AHV-Versichertennummer erhalten, die so rasch als möglich auch in den amtlichen Personen- bzw. Einwohnerregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll. Als vorberatende Kommission des Zweitrates beantragt sie ihrem Rat, zwei entsprechenden Vorlagen zuzustimmen.