Der frühere Finanzchef des Zürcher Jean-Frey-Verlages muss eine vierjährige Zuchthausstrafe für Veruntreuung in Millionenhöhe und Geldwäscherei absitzen. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am Mittwoch ein erstinstanzliches Verdikt vollumfänglich. Der heute 40-Jährige, der seit 1997 bei der Jean Frey AG gearbeitet hatte, sorgte Anfang 2000 für Erschütterungen in der Basler Mediengruppe, der die Jean Frey AG damals gehörte: In der Pensionskasse war ein Loch von sieben Millionen Franken entdeckt worden. Der Verdacht fiel sofort auf den Jean-Frey-Finanzchef, der auch Anlagepools aller Pensionskassen der Basler Mediengruppe mit einem Vermögen von insgesamt 320 Millionen Franken betreut hatte.
baz.ch – Basler Zeitung Online