Das Strafverfahren gegen Mitarbeiter der Basler Finanzverwaltung im Fall der Pensionskasse des Staatspersonals ist eingestellt worden. Es seien keine strafbaren Handlungen gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Anzeige war nach Rekordverlusten der Kasse von einer PUK gefordert worden.
baz.ch – Basler Zeitung Online