Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat auf ihrer Website vier Grundsatzpapiere publiziert: Die Fachrichtlinie für Pensionsversicherungs-Experten und die Richtlinien zur Unabhängigkeit der Pensionskassen-Experten sowie zwei Fachrichtlinien über die Deckunsgradberechnung gemäss Art. 44 BVV2 und zur Deckunsgradberechnung und die technischen Rückstellungen.

Durch die Anwendung der Grundsätze in den Fachrichtlinien soll eine sachgemässe Durchführung der vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben und das dazu notwendige verantwortungsbewusste Handeln sichergestellt werden. Die Grundsätze beschränken sich auf die Art und Weise der Durchführung der dem Pensionsversicherungsexperten zukommenden Aufgaben.
   Zur Frage der Unabhängigkeit wird festgestellt: Die Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass der Pensionskassen-Experte sein Urteil objektiv und unbeeinflusst abgeben kann. Unter Objektivität ist eine Kombination aus grösstmöglicher Unparteilichkeit, charakterlicher Integrität und dem Fehlen von Interessenskonflikten zu verstehen. Die Richtlinien zur Unabhängkeit beziehen sich insbesondere auf Art. 40 und 41 BVV2.
   Die Fachrichtlinie FRP 1 über die Deckungsgradberechnung erhält ab 1.7.2006 Gültigkeit. Der zur Ermittlung einer allfälligen Unterdeckung gemäss BVV2 Art. 44 massgebende Deckungsgrad bestimmt sich als Verhältnis zwischen dem Vorsorgevermögen (Vv) und dem versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapital (Vk) einer Vorsorgeeinrichtung. Die Bewertung erfolgt gemäss FER 26. Die Höhe der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen bestimmt sich aufgrund der Fachrichtlinie (FRP 2) "Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen".
   Die Fachrichtlinie FRP 2 über Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen erhält ebenfalls ab 1.7. Gültigkeit. Sie beschreibt die Grundsätze für die Bildung, die Auflösung und die Bilanzierung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentner sowie der technischen Rückstellungen, die eine Vorsorgeeinrichtung in ihrer Jahresrechnung auszuweisen hat.
Fachrichtlinien
Richtlinien zur Unabhängigkeit    
FRP 1: Deckungsgradberechnung
FRP 2: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen
Website der Kammer