Die Stadt Zofingen will ihr Personal nicht mehr bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichern. Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat den Wechsel zur Comunitas, der Vorsorgestiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes.
Bei einem Verbleib bei der APK müsste Zofingen für die volle Ausfinanzierung der Deckungslücke sowie die Wertschwankungsreserve rund 13 Mio. Franken zahlen. Davon entfielen rund 8 Mio. Franken auf die Einlage in die vom Grossen Rat beschlossene Wertschwankungsreserve von 15 Prozent des Deckungskapitals. Mit dem Wechsel zur Comunitas könnten rund 7,5 Mio. Franken gespart werden, stellt der Stadtrat in seinem Bericht an das Stadtparlament fest.
Das Vorsorgekonzept der Comunitas sei vergleichbar mit jenem der APK. Hingegen könne auf eine Ausfinanzierung sowie auf die Einlage in die Wertschwankungsreserve verzichtet werden. Der Einkauf in die technische Reserve betrage bei der Comunitas lediglich 700 000 Franken. Mit einem Aufwand von 2 Mio. Franken statt 3,1 Mio. Franken wie bei der APK könne zudem die volle Besitzstandswahrung im Alter 63 garantiert werden, heisst es im Bericht. Darin enthalten seien auch die Kosten für die Förderung von freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen von Mitarbeitenden der Jahrgänge 1945 bis 1947.




In einer Sonderausgabe seiner Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge – die Nr. 100 – orientiert das BSV als «Stellungnahme» über die neuen Vorschriften zur Teilliquidation und wie diese zu handhaben seien. So hält das Amt u.a. fest, dass es nicht genügt, für das Reglement den Art. 53 BVG abzuschreiben. Die Vorsorgeeinrichtungen seien verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Teilliquidation «konkret auf ihre Verhältnisse angepasst zu regeln.»
Der
Norway’s Government Pension Fund – Global, formerly known as the National Petroleum Fund, has doubled its investments in Israel in the past year. In 2006 the Fund bought Israeli government bonds worth NOK half a billion. Critics say this enables Israel to finance among other things the controversial separation wall.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Vorsorge sind so anzupassen, dass die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, direkt Eigentümer aller Aktiven zu sein, die zur Deckung der Versicherungs- beziehungsweise der Austrittsleistungen bestimmt sind.
Der Bundesrat wird gebeten, zur Anlagestrategie von BVG-Einrichtungen in Hedge-Funds und andern hoch riskanten Anlageformen folgende Fragen zu beantworten:
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Handlungsfelder aufzuzeigen, in welchen die Voraussetzungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verbessert werden können. Dabei soll u.a. auch der Aspekt der berufichen Vorsorge unter die Lupe genommen werden.
Das Geschäftsfeld «Familie, Generationen und Gesellschaft FGG» des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV gibt neu den elektronischen Newsletter Familie&Generationen heraus. Er informiert über Aktuelles aus der Kinder-, Jugend-, Alters- Familien- und Generationenpolitik und wird künftig etwa 4 bis 5 Mal pro Jahr erscheinen.