Deutsche Grenzgänger, die im Ausland ihr erstes Dienstverhältnis haben, können für die betriebliche Altersversorgung die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG in Anspruch nehmen. Dies geht aus einer Mitteilung der OFD Karlsruhe hervor.

Zahlungen an Schweizer Pensionskassen sind nicht nach § 3 Nr. 63 EStG steuerbegünstigt. Grund: Schweizer Pensionskassen sehen unter anderem die Möglichkeit zum Vorbezug zur Anschaffung von Wohneigentum vor. Dies entspricht nicht den Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG. Details regelt ein Merkblatt der OFD Karlsruhe.
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