UK: "Mugging the over-75s"
An awful scheme is being hatched in the Treasury to punish anyone who has had the temerity to live to 75. Given life expectancies, that may be you one day – or even now – so take heed. It does not get worse than this – that some personal pension funds could end up being taxed at 170% on death. The Soviet Union never aspired to such malefactions.
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Finanzkommission befasst sich mit IV-Finanzierung
Die Finanzkommission verlangt in einer Stellungnahme (Artikel 49 Absatz 5 ParlG) an die SGK-N, dass die befristete Übernahme des Zinsaufwandes auf dem IV-Verlustvortrag in der Bilanz des AHV-Fonds mit einer Zustimmung von Volk und Ständen zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Invalidenversicherung verknüpft wird. 5. IV-Revision ( 05.052 ) und IV-Zusatzfinanzierung ( 05.053 ).
SGK-N berät 11. AHV-Revision, 5. IV-Revision
Die Kommission hat die Detailberatung zur 11. AHV-Revision – Leistungsseitige Massnahmen (05.093 n) und 11. AHV-Revision, Einführung einer Vorruhestandsleistung ( 05.094 n) – fortgesetzt. Im Zentrum standen das künftige Rentenalter der Frauen und verschiedene Anträge für eine Neuregelung der Vorruhestandsrente (flexibles Rentenalter). Nach einer Aussprache beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, eine Subkommission einzusetzen, die die verschiedenen Modelle des Rentenvorbezugs sowie das Rentenalter prüfen und anschliessend der Kommission Antrag stellen soll.
Nachdem die nationalrätliche Finanzkommission am 22. Februar 2007 die Anträge der SGK-NR zur IV-Finanzierung diskutierte, trug Nationalrat Hermann Weyeneth, Präsident der FK-NR, der Kommission die Stellungnahme dazu vor [(5. IV-Revision. Vorlage 2 ( 05.052 n)] und Zusatzfinanzierung der IV ( 05.053 n)]. Die FK-NR verlangt, dass der Bund die vollständigen Zinsen auf der IV-Schuld nur zahlen muss, wenn auch die beantragte Mehrwertsteuererhöhung in Kraft tritt. Die Kommission folgte einstimmig dem Antrag der nationalrätlichen Finanzkommission. Voraussetzung dazu ist ebenfalls das Inkrafttreten der 5. IV-Revision.
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Migros-Pensionskasse: Weitere Verstärkung der Rückstellungen
Die Migros-Pensionskasse hat eine Rendite von 5.9 % (Vorjahr +10.7 %) erzielt. Der Ertragsüberschuss wurde vollumfänglich zur Verstärkung der Vorsorgerückstellungen verwendet. Die Wertschwankungsreserven betrugen per Bilanzstichtag CHF 2.2 Mrd.
Institutionelle Investoren erhöhen Anteil an Private Equity
In der Adveq-Studie, die in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Wiesbaden entstand, wurden 263 institutionelle Anleger in Deutschland hinsichtlich ihres Investitionsverhaltens untersucht. Die Hälfte der befragten Institutionen gab an, dass Private Equity fester Bestandteil des Portfolios ist. Im internationalen Vergleich sind kontinentaleuropäische Versicherungen und Pensionskassen eher zurückhaltend, doch attraktive historische Renditen und strategische und geographische Allokationsüberlegungen fördern die Anlageklasse Private Equity auch bei diesen Institutionen. Vergleichbare Investoren wie die amerikanischen Universitäts-Stiftungen Yale, Harvard oder Stanford weisen Private Equity Anteile von 8 – 15 Prozent aus. In Zukunft wollen institutionelle Investoren in Europa ihren Anteil an Private Equity weiter erhöhen. Als wichtigste Gründe gaben die Institutionen die attraktiven historischen Renditen in dieser Anlageklasse in den letzten Jahren und die Streuung des Risikos an.
Liechtenstein: Kritik an Sifo-Anschluss als Ehrverletzung
Der Versicherungsspezialist Werner Furrer wurde am 21.2.07 vom Fürstlichen Landrichter Michael Jehle während zwei Stunden befragt. Der Grund: Furrer kritisiert das Anfang 2007 in Kraft getretene Pensionskassenabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Die 35 liechtensteinischen Vorsorgestiftungen sind seither dem Sicherheitsfonds (Sifo) der Schweiz angeschlossen. «Es kann nicht Aufgabe der schweizerischen Pensions-Versicherten sein, mit ihren Beiträgen die Schäden der vorsätzlich ungenügenden liechtensteinischen Aufsicht zu kompensieren, und es ist auch nicht Aufgabe der Schweiz, dem reichen Liechtenstein noch mehr Infrasystem-Leistungen zu subventionieren», schrieb Furrer am 18. Januar an die National- und Ständeräte. Das Schweizer Parlament wird sich in der März-Session mit dem Geschäft befassen. Ob Strafantrag gestellt wird, ist offen.
UK: Final salary pensions in retreat
More than two-thirds of final salary pension schemes, offered by firms in the private sector, are now closed to new employees, a survey suggests. The annual National Association of Pension Funds (NAPF) survey found that one in 10 private sector final salary schemes closed to new members in 2006. Employers are closing schemes to new joiners on the grounds that they cost too much to run and are too risky.
Bilanz beklagt "doppelten Rentenklau"
P.W. Als ob Rentenklau nicht schon genügen würde, kritisiert die amtierende Nationalratspräsidentin in einem Beitrag der «Bilanz» gleich den doppelten Rentenklau. Die Rede ist von den Versicherern, die angeblich das Parlament bei der ersten BVG-Revision «übertölpelt» hätten. Anstelle des vom Parlament bei Einführung der Legal Quote eigentlich gewollten Nettoprinzips (Anteil an den Ueberschüssen) sei das Bruttoprinzip (Anteil am Umsatz) eingeführt worden. Weder von Egerszegi noch von dem in der Bilanz zitierten «unabhängigen Berater» Werner Hug wird auf die Antwort des Bundesrates und dessen Ueberlegungen zur Interpellation der SP zur «Ueberschussbeteiligung» hingewiesen. Aus dieser geht hervor, wie Gesetz und Verordnung zustande kamen und wie sie zu interpretieren sind.
Unbestritten ist, dass die von den Sammelstiftungen der Versicherer abgegebenen Garantien teuer sind und die Struktur der angeschlossenen, meist kleinen Vorsorgewerke die Kosten in die Höhe treibt. Entsprechendes kann bei der Auffangeinrichtung festgestellt werden. Würde die Legal Quote aber nach den Wünschen Egerszegis umgestellt, verbliebe den Versichern nach Berechnungen des SVV ungefähr noch ein Zehntel des jetzigen Ueberschusses. Das aber würde das Ende des Kollektivgeschäfts bei der Assekuranz bedeuten, was gewissen Kritikern der Versicherer wohl noch so recht wäre. Was es für die gesamte 2. Säule bedeuten müsste, steht auf einem anderen Blatt.
Einführung einer jährlichen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen
Das Bundesamt für Statistik (BFS) wird im März 2007 eine neue Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen der Schweizer Haushalte starten. Die Erhebung mit der Bezeichnung SILC (Statistics on Income and Living Conditions) ist ein neues Instrument zur Messung der Einkommensstruktur, Armut und sozialen Ausgrenzung in der Schweiz. Zudem soll SILC die Lebensbedingungen der Bevölkerung beschreiben und individuelle Entwicklungen aufzeigen. Die Erhebung wird in über 25 europäischen Ländern parallel durchgeführt und umfasst jedes Jahr über 100’000 Haushalte und 250’000 Personen. In der Schweiz werden sich jedes Jahr 6’000 Haushalte und 8’000 Personen an der Erhebung beteiligen.
Mitteilung BFS
Ethos zur Novartis GV: Widerstand gegen Wiederwahl Rudloff, Stimmenthaltung bei Vasella
An der Generalversammlung von Novartis vom 6. März 2007 wird sich Ethos der Wiederwahl von Hans-Jörg Rudloff, Präsident des Vergütungsausschusses, widersetzen, da nach Ansicht von Ethos bei Novartis seit mehreren Jahren eine Lohnpolitik aufrechterhalten wird, welche gegen die Best-Practice-Regeln verstösst. Ethos wird sich ausserdem bei der Wiederwahl von Daniel Vasella der Stimme enthalten, da für seine Ämterkumulation als Verwaltungsratspräsident und Geschäftsleitungsvorsitzender keine Rechtfertigung vorliege.
Transparenta meldet "gesundes Wachstum"
Per Januar 2007 versichert die Sammelstiftung Transparenta 2958 Personen aus 132 Unternehmen. Das sind 943 Versicherte mehr als im Vorjahr. Das verwaltete Kapital stieg um 39 % auf 232 Mio. Franken. Die zeitgewichtete Performance betrug 5.3 %. Dies nach Abzug der all-in Vermögensverwaltungskosten von 0.25 %. Weil die Wertschwankungsreserve für jedes Vorsorgewerk individuell gebildet wird, entfällt der so genannte «Verwässerungseffekt».
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NZZ Online: Bundesrat will Zinsarbitrage Riegel schieben
Mit seiner begrüssenswerten Initiative nimmt der Bundesrat Bezug und Rücksicht auf die vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) schon mehrfach geäusserten Bedenken wegen der immanenten Bedrohung der Solvenz von Lebensversicherungsgesellschaften. Das Aufsichtsamt pocht darauf, dass der Zinsrisikoabzug seit Jahrzehnten ein versicherungsmathematisch begründetes, international anerkanntes und regulatorisch erwünschtes Instrument ist, um die negativen Folgen aussergewöhnlicher Zinsänderungen zu begrenzen. Das BPV legt dazu in einem Positionspapier offen, was unter dem Begriff «ausserordentliche Zinssituation» verstanden werden kann. Eine solche Konstellation läge etwa vor, wenn die Rendite von Bundesobligationen mit einer Laufzeit von 7 Jahren am Ende des Kalenderjahres um mehr als 1 Prozentpunkt über dem gleitenden Mittel des Referenzzinssatzes (beispielsweise 7-jährige Laufzeit von Staatspapieren, gleitend über 7 Jahre) zu liegen käme. Der Ball liegt jetzt beim Parlament, schreibt Werner Enz in der NZZ.
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Bericht des Bundesrates
5,5 Prozent Performance der österreichischen Pensionskassen
Im vergangenen Jahr haben die österreichischen Pensionskassen für die betriebliche Altersvorsorge im Durchschnitt 5,5 Prozent Ertrag erwirtschaftet. Trotzdem kommt es für etwa 4000 Österreicher zu Pensionskürzungen um rund 2 Prozent. Dabei beträgt die durchschnittliche Firmenpension 527 Euro pro Monat.
Treuhänder: Teilliquidationen bei Pensionskassen – unerfüllter Anspruch des Gesetzes
Mit der ersten BVG-Revision wollte man das Verfahren für die Teilliquidationen vereinfachen. Ob dies wirklich gelungen ist, muss bezweifelt werden. Eine reglementarische Regelung ausserordentlicher Ereignisse ist in sich ein Widerspruch, schreibt Prof. Thomas Geiser vom Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen im Treuhänder 1-2 2007. "Die neue Regelung verkennt überdies, dass die Vorsorgeeinrichtungen rechtsgeschäftlich handeln und damit die Ansprüche nur im Einzelfall verbindlich durch ein Gericht geklärt werden können. Die Vorsorgeeinrichtung kann deshalb nicht durch Reglemente und deren Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörde Rechtsklarheit und Sicherheit schaffen", schreibt Geiser.
Artikel Geiser
Rechnungslegung: Beitrags- oder Leistungsprimat
Die bilanzielle Einordnung betrieblicher Altersversorgungs-Verpflichtungen gemäss
IAS 19 in beitrags- und in leistungsorientierte Pläne bereitet Unternehmen und
Kapitalmarktteilnehmern nach wie vor erhebliche Probleme. Die Ursache hierfür
liegt nicht zuletzt in den einschlägigen Vorschriften nach IAS 19 selbst
begründet, schreibt Prof. Thomas Berndt (Universität St. Gallen) im "Schweizer
Treuhänder" 1-2 2007 und er hält fest: "Jedenfalls zeigt das Beispiel der
Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung vor allem zweierlei: Zum einen die
gravierenden Einflüsse, die internationale Bilanzierungsnormen auf das nationale
rechtliche und wirtschaftliche Umfeld haben können. Zum anderen, wie wichtig
eine umfassende Kommunikation der tatsächlichen Auswirkungen dieser Normen für
die Unternehmen und Kapitalmarktteilnehmer ist."
Beitrag
von T. Berndt