admin Ein Bericht im Rahmen des mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP-IV) hat die Ergänzungsleistungen für Personen mit einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung untersucht, die zur Vergütung von Pflege- und Betreuungskosten ausgerichtet werden. Im Vordergrund steht die Vergütung von Kosten für direkt angestelltes Pflegepersonal, mit der das Wohnen zu Hause für Menschen mit mittlerer und schwerer Hilflosigkeit gefördert werden soll. Die mit der 4. IVG-Revision neu eingeführte Massnahme wurde 2006 nur selten in Anspruch genommen: Knapp über 100 Personen im IV-Alter stellten Pflegepersonal direkt an, was einen geschätzten Aufwand von rund 2,3 Millionen Franken verursachte, gegenüber einem Gesamtaufwand von 17 Millionen Franken für rund 8’000 Leistungsbezüger mit einer IV-Hilflosenentschädigung. Die Durchführung in den Kantonen ist sehr uneinheitlich. Der Bericht ortet ein Potenzial zur höheren Inanspruchnahme und bringt Verbesserungsvorschläge.

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