Die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge soll so geändert werden, dass die Pensionskassen festlegen müssen, inwieweit sie sich in ihrer Anlagepolitik einer Nachhaltigkeitsstrategie verschreiben (Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), und dass sie diese Strategie öffentlich machen müssen.
Eingereicht von Thorens Goumaz Adèle; Einreichungsdatum 03.10.2008; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.