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 La solidarité entre jeunes et personnes âgées se fissure. Assurance-maladie, AVS, 2e pilier: l’actuelle génération passe à la caisse comme jamais. Thomas Held, directeur d’Avenir Suisse, dénonce les limites de notre système. 
LeMatin: Le fait est que les jeunes d’aujourd’hui se sentent une génération sacrifiée…     
    
Held: C’est vrai qu’ils le sont. Je fais partie de la génération qui a profité des largesses de notre système social et qui en même temps a mis à mal les marchés financiers. Aujourd’hui tous les états ont créé d’énormes dettes à cause de la crise et cela se répercutera sur des investissements que l’on ne fera plus pour la jeune génération. Les jeunes vont payer, mais il ne faut pas pour autant stigmatiser les personnes âgées. Evitons d’introduire un discours moral sur des faits qui sont simplement mathématiques.
NZZ: Wirtschafts-, nicht Bevölkerungswachstum braucht das Land
 Der Staat kann und soll zur Sicherung der Renten keine Geburtenförderung betreiben, meint der Ökonomieprofessor Reiner Eichenberger. Die Schweiz leide vielmehr unter dem Bevölkerungswachstum. Dieses verursache der Gesellschaft enorme Kosten. 
NZZ: Braucht die Schweiz mehr Kinder, um die AHV zu retten?
Reiner Eichenberger: Auf keinen Fall. Aus sehr sorgfältigen Untersuchungen im Auftrag des Bundes – nämlich aus sogenannten Generationenbilanzen – wissen wir, dass heute im Durchschnitt ein Kind über sein ganzes zukünftiges Leben gerechnet mehr Leistungen und Transfers vom Staat erhält, als es an ihn mit all seinen Steuern und Abgaben bezahlt.
Wenn der Staat also den Kindersegen nicht fördern soll, wie kann er Kinder sinnvoll unterstützen?
Es gibt aus Sicht der Gesellschaft nichts Schlimmeres, als wenn Kinder später nicht für sich selber sorgen können. Deshalb soll man in die geborenen Kinder investieren. Sie sollen in geordneten Verhältnissen und stressfrei aufwachsen können.
Was halten Sie von der Idee, Kinderlosen höhere AHV-Abzüge aufzuerlegen?
Nichts. Eine Besteuerung der Kinderlosigkeit wäre ja nur dann sinnvoll, wenn durch Kinderlosigkeit Kosten für die Gesellschaft entstünden. Das trifft aber nicht zu. Die Kinderlosen sind nicht die Bösen.
Pensionskasse lässt Mietern zwei Jahre, um auszuziehen
Nachdem die Pensionskasse Georg Fischer, Eigentümerin eines sechsstöckigen Wohnhauses in Zürich Schwamendingen, am 2. Oktober 2008 allen Mietern des Wohnhauses an der Aprikosenstrasse 28 auf den Frühling 2009 hin gekündigt hatte, ist ein Rechtsstreit entbrannt. Das Haus sollte renoviert und die Wohnungen später zu höheren Priesen wieder vermietet werden. Nun hat sich die Pensionskasse mit den Mietern aus der Aprikosenstrasse 28 gütlich und aussergerichtlich geeinigt. Der geschlossene Vergleich sieht vor: Die Kündigungen werden um zwei Jahre bis zum 31. März 2011 aufgeschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt, das haben die Mieter im Gegenzug zugesagt, werden sie sich eine neue Wohnung suchen und das Haus verlassen. Somit kann die Pensionskasse das Bauvorhaben, wenn auch verzögert, weiterverfolgen.
Vatikan setzt Rentenalter um zwei Jahre hinauf
Die Vatikanangestellten müssen künftig zwei Jahre länger arbeiten. Ab Anfang 2010 will der Vatikan das Rentenalter für Laien-Mitarbeiter von 65 auf künftig 67 Jahre hinaufsetzen, für Geistliche und Ordensleute in vatikanischen Diensten steigt es von 70 auf 72 Jahre. Frauen können künftig mit 62 Jahren in Pension gehen (bislang 60), falls sie mindestens 30 Jahre lang in die Pensionskasse eingezahlt haben.
NZZ: Risiken der Bond-Anlagen von Pensionskassen
 Die Schweizer Pensionskassen legen die Vorsorgegelder der Versicherten zu fast 40% in Obligationen an. Die festverzinslichen Wertpapiere gelten zwar landläufig als sicher, bergen aber auch Verlustrisiken, worauf an einem Anlass der Obligationenkommission Schweiz hingewiesen wurde. Die NZZ hat am 22.5.09 darüber berichtet. 
Unter den Obligationen-Arten sei das Verlustrisiko in der Vergangenheit wegen der längeren Duration und der Zinsrisiken bei «Eidgenossen» tendenziell am höchsten gewesen, hiess es an dem Anlass gemäss NZZ. Angesichts der in der Finanzkrise erfolgten «Flucht in die Sicherheit» an den Finanzmärkten sehen viele Marktteilnehmer nun die Gefahr, dass sich eine «Staatsanleihen-Blase» gebildet haben könnte. Aufgrund ihrer sehr hohen Allokation in Obligationen könnten den Pensionskassen hier Verluste drohen.
Als weitere Entwicklung hat das Diversifikationspotenzial von Obligationen gegenüber Aktien seit 2005 deutlich abgenommen. Die Korrelation des Obligationen-Barometers Swiss-Bond-Index Gesamt gegenüber dem Swiss- Performance-Index (SPI) lag 2004 beispielsweise bei einem Wert von knapp 0,5 und ist im März dieses Jahres auf rund 0,1 angestiegen. Bei einer Korrelation von +1 sind zwei Investitionen in ihrer Wertentwicklung komplett gleichläufig; bei einer Korrelation von 1 hingegen völlig gegenläufig.
U.S. Insurer of Pensions Sees Flood of Red Ink
 The deficit at the federal agency that guarantees pensions for 44 million Americans tripled in the last six months to a record high, reaching $33.5 billion, largely as a result of surging bankruptcies among companies whose pensions it expects it will soon need to take over.
The agency, the Pension Benefit Guaranty Corporation, faced a shortfall of just $11 billion as of October. The combined effect of lower interest rates, losses on its investment portfolio and rising numbers of companies filing for bankruptcy produced the jump in its projected deficit, officials said Wednesday. Because the agency has $56 billion in assets — most of which is invested in Treasury bonds — it is not facing any prospect of default in the short term, officials said.
Geneviève Brunet: Chute de tabous
 Attention: chute de tabous! Sur le chantier à venir du 2e pilier ils vont tomber de haut, assommant sur leur passage les doux rêveurs. La caisse de pension de Georg Fischer a brisé le premier en supprimant une compensation du renchérissement octroyée depuis moins de dix ans à quelque 700 de ses retraités. Pour l’heure, une indexation versée pendant plus de dix années et le montant nominal de la rente calculé à l’heure de la retraite restent des acquis protégés par la loi.  
BLVK: Delegierte fordern gleiche Bedingungen wie beim Staatspersonal
  Die Versicherten der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) verlangen, gleich behandelt zu werden wie die Mitglieder der Bernischen Pensionskasse (BPK). Ohne Gegenstimme genehmigten die 70 anwesenden Delegierten im Berner Rathaus den Vorstoss, den Vertreter aus der Stadt Bern eingebracht hatten. Sie schrieben darin, bei den Staatsangestellten gebe es im Kanton Bern eine Zweiklassengesellschaft.  
Die BLVK-Versicherten zahlten seit 2005 «massive Sanierungsbeiträge», obwohl sie an der schlechten Situation ihrer Pensionskasse unschuldig seien, während die Kasse der anderen Staatsangestellten geschont werde. Insbesondere wollen die BLVK-Delegierten, dass der technische Zinssatz bei beiden Pensionskassen gleich ist.
Die Pensionskassen der bernischen Staatsangestellten weisen beide eine starke Unterdeckung auf. Ende 2008 betrug der Deckungsgrad bei der BLVK mit ihren rund 22 000 Versicherten 73,5 Prozent. Bei der Bernischen Pensionskasse mit ihren 32 500 Mitgliedern waren es Ende Jahr 87,3 Prozent.
Die BLVK-Führung will den technischen Zinssatz von heute 4 auf 3,25 Prozent absenken. Die BPK möchte von 4 auf 3,5 Prozent hinuntergehen. Entsprechende Gesuche sind bei der bernischen Regierung hängig. Der Leiter BLVK-Kapitalanlagen, Theodor Tillmann, sagte am Mittwoch im Berner Rathaus, per 18. Mai habe die BLVK im neuen Jahr eine Rendite von plus 3,75 Prozent erreicht – nach minus 14 Prozent auf dem verfügbaren Vorsorgekapital im Vorjahr.
L’Illustré: Aldo Ferrari – Pas touche au 2e pilier!
Les mauvais résultats des caisses de pensions entraînent des diminutions de rentes et le peuple en a marre. Il l’a fait savoir en signant massivement le référendum Non à la réduction du 2e pilier lancé par la gauche et Unia. Coup de gueule du syndicaliste Aldo Ferrari, secrétaire régional vaudois.
Konferenz der BVG-Aufsichtsämter: Handhabung der neuen Teilliquidationsbestimmungen
 
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden erläutert in einem Pressecommuniqué die empfohlene Handhabung der neuen Teilliquidationsbestimmungen, welche ohne Uebergangsfrist per 1.6.09 in Kraft treten. Die revidierte BVV2 führt zu einer Ueberprüfung der Teilliquidationsreglemente und in der Regel auch zu einer Anpassung, weil die Mitgabe der Schwankungsreserven auch bei Barabgeltung zwingend ist. Angepasste Reglemente müssen erneut durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden (mit Verfügung).
Im Communiqué der Konferenz wird dazu festgehalten: “Aufgrund der ohnehin starken Arbeitsbelastung der Vorsorgeeinrichtungen wie auch der Aufsichtsbehörden infolge der Finanzmarktkrise wird derzeit keine Anpassungsfrist von Seiten der Aufsichtsbehörden her angeordnet. Vorbehalten bleiben aktuelle Teilliquidationen oder Spezialfälle aufgrund der entsprechenden Umstände. Wir empfehlen den Vorsorgeeinrichtungen aber, sich mit den geänderten Bestimmungen auseinander zu setzen und den Anpassungsbedarf ihrer Teilliquidationsreglemente zu prüfen und die erforderlichen Änderungen an die Hand zu nehmen.”
Helvetia: Positive Anlageperformance, 2,95% Zins im Obligatorium
 Die Helvetia Versicherungen weist im Kollektiv-Leben einen Betriebsgewinn in Höhe von 15.4 Millionen Franken aus. Im der Mindestquote (Legal Quote) unterstellten Geschäft wurden 99.2 Prozent und im übrigen Geschäft 90.2 Prozent der Erträge an die Versicherten zurückgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote wurde somit in allen Bereichen übertroffen.Im wirtschaftlich schwierigen Umfeld wurde eine Performance auf den Kapitalanlagen von netto 1.26 Prozent erwirtschaftet. Den aktiv Versicherten konnten Verzinsungen (reglementarische Verzinsung zuzüglich Zinsüberschüsse) von 2.95 Prozent im BVG-Obligatorium und 3.25 Prozent im Überobligatorium gutgeschrieben werden. Dazu trägt laut Darstellung der Helvetia vor allem die Bewirtschaftung des Überschussfonds bei. Dieser wird in guten Anlagejahren stärker gefüllt, damit auch in schlechteren Jahren Überschussbeteiligungen ausgeschüttet werden können. 
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2007
 Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit stiegen 2007 auf 142,4 Milliarden Franken (2006: 137,2 Milliarden Franken). Teuerungsbereinigt nahmen die Ausgaben pro Einwohner um 1,8 Prozent zu. Bedingt durch ein starkes Wirtschaftswachstum hat sich die Sozialausgabenquote (Sozialausgaben im Verhältnis zum BIP) 2007 um 0,4 Prozentpunkte auf 27,8 Prozent verringert. Damit ist die Quote seit dem Höchststand von 2004 (29,3%) zum dritten Mal in Folge gesunken. Dies zeigen die provisorischen Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Dokumentation zur IV-Zusatzfinanzierung
 Am 27. September 2009 werden die Stimmbürger über die Zusatzfinanzierung für die IV abstimmen (,Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze"). Anlässlich einer Medienkonferenz hat Bundesrat Pascal Couchepin den Standpunkt des Bundesrats erläutert. Die Dokumentation zur Vorlage ist auf der Website des BSV abrufbar.
Strahm zur Situation der Pensionskassen
Rudolf Strahm betätigt sich im Tages-Anzeiger ein weiteres Mal als Pensionskassen-Spezialist. Man könnte sich der Mühe unterziehen, seine Argumente und Überlegungen im Einzelnen zu Zerpflücken. Es stellt sich bloss die Frage, wozu? Seine Inkompetenz in Sachen BVG hat er an gleicher Stelle bereits unter Beweis gestellt. Man wünschte sich dem Tages-Anzeiger und insbesondere seinen Lesern mehr Sachkunde für einen Kommentator in einer so wichtigen Sache.
Luzerner Pensionskasse: Regierung will Kasse stabilisieren
 Nach einem Expertengutachten und der diesbezüglichen Forderung der Aufsichtsbehörden macht sich der Regierungsrat für die Behebung der Unterdeckung der LUPK stark, um die finanzielle Situation der Pensionskasse «baldmöglichst» zu stabilisieren. Ein rasches Handeln sei angebracht, da sich sonst die finanzielle Lage der LUPK weiter verschlechtern würde. Dazu soll eine Vorlage verabschiedet werden, zu der sich alle betroffenen und interessierten Kreise im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens bis Ende Juli 2009 äussern können. Ende März 2009 lag  der Deckungsgrad bei 90,5%, wie es auf der Website der LUPK heisst.

 
        
 
         
         
         
         
         
         
        