Arbeitgeber: “Das starre Rentenalter ist überholt”
Martin Kaiser, Verantwortlich für Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband, schreibt: *Im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) erstellte Studien belegen: Gerade noch ein Drittel der Beschäftigten in der Schweiz hält sich an das starre Rentenalter 64/65 und scheidet exakt zu diesem Zeitpunkt aus dem Erwerbsleben aus. Ein Drittel macht diesen Schritt früher. Viele von ihnen, weil sie es sich leisten können. Ihr Anteil war in den letzten Jahren jedoch stark rückläufig. Das durchschnittliche, «faktische» Rentenalter stieg innert weniger Jahre um nahezu ein Jahr auf über 64 Jahre für Männer und annähernd 63 Jahre für Frauen. Die Schweiz liegt damit europäisch an der Spitze.
Den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingeleiteten Kulturwandel gilt es zu unterstützen, indem das Referenz-Rentenalter bis 2030 etappenweise weiter erhöht wird – und zwar jenseits von 65/65. Die Politik braucht nur noch die faktisch längst laufende Entwicklung gesetzgeberisch nachzuvollziehen. So sichern wir uns auch für die Zukunft die Basis für ein gesundes Wirtschaftswachstum und damit auch für sichere Renten!”
Streit um Leistungen von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen
Die NZZ am Sonntag führte mit Jérôme Cosandey” von avenir suisse ein Interview zur Situation der öffentlichen PKs. Auszüge:
Die Löcher in der lateinischen Schweiz sind viel grösser als in der Deutschschweiz. Wirtschaften die Romands einfach schlechter?
Die Gründe sind rein politischer Natur. Die Kassen investieren ihr Geld an den gleichen Märkten, haben die gleichen Regeln wie die Deutschschweizer Kollegen. Die welschen Kantone sind auch nicht ärmer: Genf und Waadt sind Nettozahler im Finanzausgleich. Das Loch in den welschen Pensionskassen ist grösser, weil das Staatsverständnis ein anderes ist. Eine Deckung von 60% als Ziel hat den Romands oft gereicht.
Quasi ein Tribut an das französische Staatsverständnis?
Man ist in der lateinischen Schweiz staatsgläubiger. Ein Vergleich mit der Innerschweiz zeigt dies: Hier stehen viele sehr gut da, obwohl diese Pensionskassen gar mit realistischeren Grundlagen rechnen – was die Kapitalrendite der Zukunft oder die Lebenserwartung angeht. Das erhöht den Finanzierungsbedarf. Man hat früh Gegensteuer gegeben. In der Zentralschweiz herrscht ein anderes Verantwortungsgefühl gegenüber der nächsten Generationen.
Was ist das Hauptproblem von nicht ausfinanzierten Pensionskassen mit Staatsgarantie?
Dass wir ungewollte Umverteilung kreieren. Umverteilt wird in der AHV. In der zweiten Säule soll jeder für sich ansparen. Ist eine Pensionskasse teilkapitalisiert, bedeutet das nichts anderes, als dass die Rente nicht voll vorfinanziert wird. Ein Teil muss entweder über das laufende Budget oder über Schulden bezahlt werden. Von einer nächsten Generation. Das ist nicht gerecht. Teilkapitalisierungen sind auch ökonomisch unsinnig: Weil ein Teil des Kapitals fehlt, wird dieses nicht investiert. Es wirft keine Rendite ab. Dieser Beitrag fehlt und muss durch Lohn- oder Sanierungsbeiträge wettgemacht werden.
“Outsourcing versus Insourcing bei Pensionskassen”
Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, beschäftigt sich in einem Kommentar auf finanzen.ch mit der Zukunft der Sammelstiftungen.
NZZ: “Vergessene Milliarden”
“Mindestens 500’000 Arbeitnehmer und Rentner haben den Kontakt zu ihren Pensionskassengeldern verloren. In der zweiten Säule haben sich mindestens 5000 Millionen Franken nachrichtenlose Vermögen angehäuft”, schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag.
Die Zahlen beeindrucken: Allein bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gibt es 2400 Mio. Fr. vergessene Guthaben. Dies bestätigt Max Meili, Leiter der Auffangeinrichtung. Meili sagt: «Die Zahlen sind erstaunlich.» Bei Meili landen jene Guthaben, die bei Pensionskassen liegenbleiben, ohne dass deren Eigentümer bei Austritt aus einer Firma angeben, wohin das Geld überwiesen werden soll (neue Pensionskasse oder aber Freizügigkeitsstiftung). Nach einer Wartefrist von minimal 6 Monaten und maximal 2 Jahren muss das Kapital an die Auffangeinrichtung überwiesen werden.
Derzeit führt Meilis Stiftung 820’000 Freizügigkeitskonten in den Büchern – 200’000 mehr als noch vor fünf Jahren. Allein 2011 und 2012 sind je zwischen 300 und 400 Mio. Fr. neues Kapital zugeflossen. Meili: «Zu knapp 500’000 der Besitzer, das sind 60%, haben wir leider keinen Kontakt. Wir wissen nicht, wo sie zurzeit wohnen und ob sie sich bewusst sind, dass sie ein Pensionskassenguthaben bei unserer Stiftung besitzen.»
Detroit Spent Billions Extra on Pensions
Detroit’s municipal pension fund made payments for decades to retirees, active workers and others above and beyond normal benefits, costing the struggling city billions of dollars and helping push it into bankruptcy, according to people who have reviewed the payments.
The payments, which were not publicly disclosed, included bonuses to retirees, supplements to workers not yet retired and cash to the families of workers who died before becoming eligible to collect a pension, according to reports by an outside actuary and other people with knowledge of the matter.
How much each person received is not known. But available records suggest that the trustees approving the payments did not discriminate; nearly everybody in the plan received them. Most of the trustees on Detroit’s two pension boards represent organized labor, and for years they could outvote anyone who challenged the payments.
Detroit has nearly 12’000 retired general workers, who last year received pensions of $19,213 a year on average — hardly enough to drive a great American city into bankruptcy. But the total excess payments in some years ran to more than $100 million, a crushing expense for a city in steep decline. In some years, the outside actuary found, Detroit poured into the pension fund more than twice the amount it would have had to contribute had it paid only the specified benefits.“
This abuse of discretion was most egregious in 2009,” said Mr. Moore, a managing director at the firm of Conway MacKenzie. He said the pooled pension trust had lost 24 percent of the value of its assets that year, but the trustees appeared to have credited the individual accounts with 7.5 percent interest.
Li: Regierung bringt Vorlage zur PK durch
Mit 19 Stimmen hat der Liechtensteiner Landtag den Regierungsvorschlag zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal mit einigen von der DU-Fraktion eingebrachten Änderungen verabschiedet. Der Antrag der FBP-Fraktion, die Vorlage einer Volksabstimmung zuzuführen, scheiterte an den anderen drei Parteien. Die Ausfinanzierung der PVS bis zu einem Deckungsgrad von 90 Prozent und die Gewährung eines zinslosen Darlehens belasten das Land und übrige Arbeitgeber mit 307 Mio. Franken.
Starker Zuwachs der Kollektivversicherung
Insgesamt erwirtschafteten die acht in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer im vergangenen Jahr Erträge von 8,7 Mrd CHF (+13% gg VJ). In Form von Versicherungsleistungen, Erhöhungen der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligungen seien diese zu 92,4% (VJ 91,8%) an die rund 2,2 Mio Versicherten zurückgeflossen, wie der von der Finma erstellten Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge der privaten Schweizer Lebensversicherer zu entnehmen ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 90% wurde übertroffen, heisst es weiter.
Nach dem für die Branche schwierigen Krisenjahr 2008 hätten die Lebensversicherer zum vierten Mal in Folge ein positives Betriebsergebnis (+5,3% auf 661 Mio CHF) verzeichnet. Den überwiegenden Teil verwendeten die Versicherer laut Mitteilung zur Stärkung ihres Solvenzkapitals, das wegen anhaltend tiefer Zinsen geschwächt worden war. Wie es weiter heisst, bleibe das wirtschaftliche Umfeld für die Lebensversicherer weiterhin anspruchsvoll.
APK-Newsletter
Die Aargauische Pensionskasse berichtet in ihrem Newsletter September 2013 über die geplante Senkung des Umwandlungssatzes, die aktuelle Performance, Immoblienprojekte und Erneuerungen im Vorstand.
NZZ: “Halali auf die Wackelrenten”
In der NZZ kommentiert Simon Gemperli den gewerkschaftlichen Angriff auf variable Renten. Er schreibt: “Die Gewerkschaften, die zu einer Kundgebung gegen «Wackelrenten» in der Bundesstadt aufrufen, leisten ihrer Klientschaft einen Bärendienst. Die Einführung einer variablen Rente hat zur Folge, dass der Umwandlungssatz in den nächsten Jahren nicht oder nicht so stark gesenkt werden muss. Zudem stärkt ein solches Modell die Risikofähigkeit einer Kasse, was statistisch gesehen zu einer höheren Verzinsung führt. Niemand ist gezwungen, ein variables Rentenmodell einzuführen. Wer in diese Richtung weiterdenkt, darf aber nicht als Sozialabbauer gestellt werden. Die Planungssicherheit im Rentenalter ist immer noch gegeben. Denn die Alternative zur «Wackelrente» ist nicht einfach keine «Wackelrente». Resultieren würden tiefere Renten, oder die Aktiven wären als Sanierer gefordert.”
NZZ: PKs weisen Kosten von Anlagen transparenter aus
Pensionskassen müssen in ihren Jahresrechnungen neuerdings als «intransparent» geltende Anlageprodukte ausweisen. Dies schafft Druck auf die Anbieter von alternativen Anlagen.
Avadis / PPCmetrics: Informationen zu variablen Renten und freier Strategiewahl
Avadis und PPCmetrics haben an einer Ausbildungsveranstaltung für Stiftungsräte die vieldiskutierten Themen variable Renten und Strategiewahl zum Thema gemacht. Jérôme Cosandey von Avenir Suisse umriss die aktuelle Situation der BV und die Einschätzung durch den Think Tank. Seine Schlussfolgerung: die Standard-Biographie gibt es nicht mehr, mehr Flexibilität auch auf Seite der Pensionskassen ist notwendig, um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Die “Altersvorsorge 2020” ist ambitiös. nicht zuletzt in ihrem Zeitplan, die Kassen sollten deshalb schon heute ihren Spielraum vermehrt ausnützen.
Lukas Riesen (PPCmetrics) betrachtete die Frage aus Sicht des Risikomanagements. Seine zentrale Aussage: die fixe Rente bietet den Versicherten eine Garantie, die nicht gratis zu haben ist. Die Einführung der Variabilität macht hingegen aus den Rentnern Risikoträger. Das entlastet die Aktiven und den Arbeitgeber und trägt zur Stabilisierung der Kasse bei. Andererseits erfordern fixe Renten eine risikoarme Finanzierung oder Dritte als Risikoträger. Der Abbau von Risiken bildet eine Verringerung der Kosten, die wiederum den Destinatären zugute kommt.
Dass variable Renten nicht einfach zu haben sind, stellte Olivier Deprez fest. Zum Lösen aktueller Probleme sind sie nicht geeignet, da bestehende Renten nicht einbezogen werden können. Nach zehn Jahren sind erst rund 40% eines Rentnerbestandes erfasst, beim Rentnerdeckungskapital geht es allerdings schneller. Zu klären sind bei der Einführung variabler Renten zahlreiche Fragen. Welche Risiken sollen abgetreten werden, nach welchen Grundsätzen ist die Umverteilung unter den Rentnern zu regeln, wie ist der Deckungsgrad festzulegen, falls er ausschlaggebend ist für die Rentenhöhe? Zusätzlich muss gesichert sein, dass die BVG-Minimalrente immer erreicht wird und schliesslich ist zu überlegen, wie allenfalls ein Rentnerbestand unter diesen Umständen zu bewerten ist und wie er zu übertragen wäre. Deprez gab auch zu bedenken, dass bei mehrfachen und längeren Verminderungen der Rente das System rasch unpopulär werden könnte.
Insgesamt erkannten die Referenten die Vorteile von flexiblen Renten, hatten jedoch auch ihre Vorbehalte. Deutlich wurde, dass die Frage mit mehr Seriosität anzugehen ist als es der SGB gegenwärtig tut, der mit dem Boulevard-Jargon von der “Wackelrente” blosse Polemik betreibt.
SGB: Keine flexiblen Renten
Der Gewerkschaftsbund hat sich an einer Pressekonferenz entschieden gegen variable Renten ausgesprochen. In einer Mitteilung heisst es dazu: “Keine variablen Pensionskassenrenten, keine „Wackelrenten“: diese klare Botschaft begründete der SGB an seiner Pressekonferenz. Denn solche Modelle höhlen das Rentensystem aus, führen zu schwankenden Einkommen und damit zu Prekarität im Alter.
Am weitesten fortgeschritten sind solche Pläne bei der SBB. Als „ungeheuerlich“ bezeichnete SEV-Präsident Giorgio Tuti den Plan des Stiftungsrats der Pensionskasse SBB, eine „Wackelrente“ einzuführen. Das Modell könnte ein Lokführer mit bis zu 560 Franken weniger Rente pro Monat bezahlen, ein Gleisbauer mit bis zu 400 Franken. Die Rentenhöhe wäre nicht mehr garantiert. „Die Versicherten müssten die Risiken, welchen die Finanzmärkte ausgesetzt sind, voll tragen.
SGB-Präsident Paul Rechsteiner erteilte allen ähnlich gelagerten Versuchen mit variablen Renten eine klare Absage. „Diese neuen Ideen höhlen nicht nur die bisher gültigen Grundsätze über das schweizerische Rentensystem aus.“ Sie seien „schlicht verfassungswidrig“, weil die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, die auf einem verlässlichen regelmässigen Einkommen beruhe, so verunmöglicht werde. „Die Planspiele der SBB-Spitze mit der Einführung einer „Wackelrente“ müssen somit gestoppt werden, bevor noch weiterer Schaden angerichtet wird.“
Auch Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, kritisierte den zunehmenden „Trend zur Risikoverlagerung von der Kasse zum Versicherten“. Rentenmodelle, bei denen ein fixer Anteil nur mehr 90 % der angesparten Rente betrage, würden immer häufiger propagiert. Nicht nur schwankendes Einkommen und Prekarität im Rentenalter seien die Folge; „variable Renten sind auch getarnte Rentenkürzungen, Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen und hebeln den Teuerungsausgleich aus.“
Neue FER 26 für PKs
Die Fachkommission der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (SWISS GAAP FER) hat die neue FER 26 für Vorsorgeeinrichtungen verabschiedet. Sie tritt per 1. Januar 2014 in Kraft, vorausgesetzt, der Bundesrat ändert Art. 47 Abs. 2 BVV 2. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt. Die überarbeitete Fachempfehlung FER 26 berücksichtigt die erhöhten Transparenzanforderungen, die aufgrund der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2012 resultieren, sowie die notwendigen Ergänzungen aufgrund der Weisung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten.
BS: Bürgerliche Kritik an der PK-Vorlage
Die von Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) vorgelegte Revision der Basler Pensionskasse stösst auf harte Kritik im bürgerlichen Lager. Die Kernpunkte sind die Beibehaltung des Leistungsprimats, die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre, Teilkapitalisierung und Senkung des technischen Zinssatzes von vier auf drei Prozent.
Die schärfste Kritik äusserte unmittelbar nach Bekanntgabe der Reformpläne die SVP. Das Konzept sei «zur VPOD-Vorlage verkommen». Die Regierung habe «fast ausschliesslich Forderungen von linker Seite übernommen» und die Anliegen der bürgerlichen Parteien «grossmehrheitlich ignoriert». Die Teilkapitalisierung berge «weiterhin das Risiko einer Unterdeckung, für welche der Kanton zu haften hätte». Die SVP möchte die Umstellung auf das Beitragsprimat und die Vollkapitalisierung der Pensionskasse.
Die Personalverbände ihrerseits haben das Referendum angekündigt, falls das Leistungsprimat aufgegeben werde.
NW: Vollkapitalisierung
Die Pensionskasse des Kantons Nidwalden soll per Anfang 2014 voll kapitalisiert sein. Das sieht das neue Pensionskassengesetz vor, das der Landrat mit 59 zu 0 Stimmen genehmigt hat.
Bei den wiederkehrenden Spar-, Risiko- und Teuerungsbeiträgen sollen die Arbeitgeber 51,1 Prozent beitragen und die Arbeitnehmer 48,9 Prozent. Die Arbeitgeber werden also stärker belastet: Bisher lag das Verhältnis bei 50,7 zu 49,3 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen für die Arbeitgeber sind in der Summe unverändert.
Die Arbeitnehmer müssen vor allem auf Grund der Reduktion des Umwandlungssatzes eine Einbusse bei den Leistungen hinnehmen. Die Leistungen der Nidwaldner Pensionskasse seien immer noch sehr gut, hiess es in der Landratsdebatte.
Ende 2012 waren über 2400 Personen bei der Nidwaldner Pensionskasse versichert. Der Deckungsgrad lag bei 90,7 Prozent, die Unterdeckung betrug 57,8 Millionen Franken. Der Kanton rechnet für 2013 mit einer weiteren Verbesserung des Deckungsgrades.



