Die Pensionskasse des Kantons Nidwalden soll per Anfang 2014 voll kapitalisiert sein. Das sieht das neue Pensionskassengesetz vor, das der Landrat mit 59 zu 0 Stimmen genehmigt hat.
Bei den wiederkehrenden Spar-, Risiko- und Teuerungsbeiträgen sollen die Arbeitgeber 51,1 Prozent beitragen und die Arbeitnehmer 48,9 Prozent. Die Arbeitgeber werden also stärker belastet: Bisher lag das Verhältnis bei 50,7 zu 49,3 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen für die Arbeitgeber sind in der Summe unverändert.
Die Arbeitnehmer müssen vor allem auf Grund der Reduktion des Umwandlungssatzes eine Einbusse bei den Leistungen hinnehmen. Die Leistungen der Nidwaldner Pensionskasse seien immer noch sehr gut, hiess es in der Landratsdebatte.
Ende 2012 waren über 2400 Personen bei der Nidwaldner Pensionskasse versichert. Der Deckungsgrad lag bei 90,7 Prozent, die Unterdeckung betrug 57,8 Millionen Franken. Der Kanton rechnet für 2013 mit einer weiteren Verbesserung des Deckungsgrades.