imageDie Fachkommission der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (SWISS GAAP FER) hat die neue FER 26 für Vorsorgeeinrichtungen verabschiedet. Sie tritt per 1. Januar 2014 in Kraft, vorausgesetzt, der Bundesrat ändert Art. 47 Abs. 2 BVV 2. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt. Die überarbeitete Fachempfehlung FER 26 berücksichtigt die erhöhten Transparenzanforderungen, die aufgrund der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2012 resultieren, sowie die notwendigen Ergänzungen aufgrund der Weisung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten.

  Medienmitteilung FER / FER 26 neu