SNAGHTML4b3da76Daniel Dürr, Geschäftsführer Sicherheitsfonds der Zentralstelle 2. Säule, erklärt im Interview, warum Pensionskassengelder vergessen gehen können und wie deren Besitzer ermittelt werden. Auszüge:

Herr Dürr, laut Medienberichten liegen rund 6,3 Milliarden Franken an Pensionskassengeldern bei der Auffangeinrichtung. Was passiert nun mit dem Geld?
Die Pensionskassen melden uns alle «kontaktlosen» und «vergessenen» Guthaben. Wir speichern die dazugehörigen Personen in einer Datenbank. Im Zweifelsfall kann man nachfragen, ob ein Guthaben gemeldet ist. Ab dem Pensionsalter werden die sogenannten «kontaktlosen» zu «vergessenen» Konten und wir beginnen die Leute aktiv zu suchen.

Mit Erfolg?
Im Verlauf der Jahre 2011 und 2012 konnten rund 16’000 Personen über einen möglichen Anspruch auf ein Guthaben aus beruflicher Vorsorge informiert werden.

Rein theoretisch wäre es gar nicht möglich, dass das Geld vergessen geht. Warum ist es trotzdem passiert?
Die Pensionskassen sind verpflichtet, das Geld bei einem Stellenwechsel an die nächste Kasse weiterzuleiten. Geht nun aber jemand etwa auf Reisen oder macht eine längere Babypause, muss das Geld auf einem Wartekonto parkiert werden. Gerade in Branchen mit häufigen Mitarbeiterwechseln wie etwa der Gastronomie steigt das Risiko, dass die parkierten Gelder «kontaktlos» werden.

Ab dem 100. Altersjahr verjähren die Ansprüche der Versicherten. Was geschieht dann mit dem Geld?
Verjährte Ansprüche aus beruflicher Vorsorge können zur Finanzierung der Aufgaben der Zentralstelle 2. Säule verwendet werden.

Ab wann werden die ersten Gelder an die Zentralstelle 2. Säule zurückfliessen?
Erste Fälle werden in den nächsten Jahren auftreten. Eine Häufung wird aber erst in etwa 10 bis 15 Jahren auftreten.

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