Versicherungsspezifische Gesetze und strenge Anlagevorschriften sorgen in der Privatassekuranz für einen hohen Kundenschutz, schreibt der SVV. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV sehe deshalb keinen Anlass für die Unterstellung der Privatversicherer unter das Finanzdienstleistungsgesetz. Einzelne sinnvolle Anliegen der Gesetzesvorlage sind in den bereits bestehenden Gesetzen zu regeln. Der SVV hat dazu eine detaillierte Stellungnahme eingereicht.

  Mitteilung SVV /   Stellungnahme