Lukas Riesen und Hansruedi Scherrer von PPCmetrics haben in der NZZ einen Beitrag zum Thema der diesjährigen BVV2-Revision publiziert. Die Revision ist per 1.7.14 in Kraft getreten, mit einer Uebergangsfrist für die Kassen bis Ende Jahr, um ihre Anlagen entsprechend anzupassen.
Die beiden Autoren halten u.a. fest: “Allerdings bildet das gewählte Zuteilungsschema [traditionelle und alternative Anlagen] die mit den Obligationen verbundenen Risiken nur ungenügend ab. Für die Klassifizierung als alternative Anlage ist einzig die Art der Strukturierung einer Anleihe relevant und nicht das mit der Anleihe verbundene Anlagerisiko. So gelten hochverzinsliche Anleihen von Schuldnern mit zweifelhafter Bonität oder auch Wandelanleihen, die aufgrund eines niedrigen Wandlungspreises hohe Risiken aufweisen, nach wie vor als traditionelle Anlagen. Besicherte Anleihen gegenüber einer Zweckgesellschaft gelten indessen, auch bei höchster Bonität, neu als alternative Anlagen. Dies kann in der Praxis zur paradoxen Situation führen, dass einzelne Obligationen mit höchstem Rating als alternative Anlagen aufgeführt werden müssen, aber bei den traditionellen Forderungen An-lagen von sehr zweifelhafter Qualität Unterschlupf finden. Die neue Regelung bringt daher keine klarere Gliederung der Anlagen, sondern führt zu einer Verwischung der Grenzen.”
Als Konsequenz wird festgehalten: “Trotz detaillierten Vorschriften bleibt ein gewisser Handlungsspielraum bei der Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmungen. Die Führungs- und Aufsichtsorgane sollten diesen Spielraum nutzen, um die Erfüllung des Vorsorgezwecks ihrer Pensionskasse kosteneffizient zu gewährleisten.”