Wer die Arbeitsstelle verliert, wird auch aus der Pensionskasse entlassen. Dann muss das Vorsorgekapital neu angelegt wreden: auf einem Konto, in einem Fonds oder einer Police.
Versicherte
Beobachter: “Pensionskassen zahlen zu viel”
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80’000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32’000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40’000 und 60’000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”
Grenzgänger Information Nr. 11: neue Rechtsprechung, Aktivitäten
Die “IG-Pensionskasse”, welche die Interessen der deutschen Grenzgänger in der Schweiz hinsichtlich ihrer steuerlichen Interessen bei der 2. Säule vertritt, hat ein neues Informationsblatt publiziert. Berichtet wird über aktuelle Rechtsfälle, welche für die IG von Interesse sind und sie verweist auf einen Brief, der an Bundespräsident Merz geschickt wurde und in welchem um Berücksichtigung der Interessen der Grenzgänger beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gebeten wird. Schliesslich verweisen die Autoren der Information noch darauf, dass mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland sich für diverse Personengruppen neue Konstellationen ergeben haben, für welche die Aktivitäten der IG-Pensionskassen von Bedeutung sein dürften.
Information Nr. 11 der IG / Anhang /
Todesfallkapital: “Immer mehr Erben werden begünstigt”
Wer bekommt Geld von Vorsorgeeinrichtungen, wenn jemand stirbt? Bei der AHV niemand. Bei der 2. Säule wird der Kreis der Begünstigten laufend erweitert, nicht zuletzt auch wegen angeblicher Härtefälle. Ein Fall aus Grenchen schaffte es in den «Kassensturz», schreibt die Solothurner Zeitung.
Der Kanton Solothurn ist mit der im Kassensturz kritisierten Regelung nicht der einzige. Die Pensionskasse des Kantons Bern müsste den Fall wohl analog regeln, so hart dies für die betroffenen erscheine, erklärt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer. Denn auch die bernische Pensionskasse kennt kein Todesfallkapital. Eine Einführung sei kurzfristig nicht vorgesehen, werde aber im Rahmen des Reformprojektes Futura diskutiert. Ebenso ist es bei der bernischen Lehrerversicherungskasse. Verwalter Luzius Heil erklärt, warum: «Bei einer Kasse mit Leistungsprimat hat die Solidarität einen hohen Stellenwert. Wenn berufliche Vorsorge mit erbrechtlichen Ansprüchen vermischt werden, ist diese Solidarität gefährdet.»
Blick: Welche PK muss die Invalidenrente bezahlen?
“Mein Mann (39) arbeitete 10 Jahre für den gleichen Arbeitgeber, 2005 wurde ihm gekündigt: «Weil er die Leistung nicht mehr bringe». Kurz darauf verlor er ein zweites Mal die Stelle. Anfang 2006 wurde bei ihm prompt eine sogenannte progressive Paralyse diagnostiziert. Jetzt bekommt mein Mann eine halbe IV-Rente. Die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers behauptet jedoch, sie müsse keine Invalidenrente zahlen. Stimmt das?”
Le Temps: Racheter des années dans son 2e pilier
Est-ce le bon moment, pour ceux qui ont des lacunes dans leur caisse, de procéder à des rachats? Réponse très nuancée.
Kassensturz: Auszahlung von Todesfallkapital
Jahrelang lebt ein Vater mit seinen Kindern im eigenen Haus, das er mit Geld aus seiner Pensionskasse finanziert hat. Als der Vater stirbt, will die Pensionskasse das Geld zurück. Die Kinder verlieren ihr Elternhaus. «Kassensturz» zeigt Folgen des Reglements der PK Solothurn.
ETH: Lieber höhere Reserven als tiefere Abzüge
Die Hochschulversammlung der ETH liess sich von Vertretern der Pensionskasse Publica über die aktuelle Finanzlage und die Optionen informieren. Wie sich laut einer Mitteilung auf der Website der ETH zeigte, will ein Grossteil der HV-Mitglieder allfällig frei werdende Mittel eher zur Reservenbildung nutzen als zur Reduktion der Lohnabzüge.
Publica: Entlastung für die über 45-jährigen Bundesangestellten
Seit dem Primatwechsel der Pensionskasse des Bundes Publica zahlen die über 45-jährigen Bundesangestellten überdurchschnittlich hohe Sparbeiträge in die Pensionskasse. Aufgrund einer Senkung der Risikoprämie werden Mittel frei, die zur Entlastung dieser Angestellten verwendet werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Vorsorgereglements für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) genehmigt.
Nationale Internetplattform zu Beruf und Familie
Eine neue Internetplattform bietet erstmals einen Überblick über die kantonalen und kommunalen Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Plattform auf www.berufundfamilie.admin.ch wurde am in Bern von den Direktoren des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), Jean-Daniel Gerber und Yves Rossier, vorgestellt.
Wohneigentum: Pensionskasse hilft aus der Patsche
Kundgebung gegen «Pensionskassenbschiss»
Das Personal des öffentlichen Verkehrs hat in Bern gegen «Pensionskassenbschiss» demonstriert. Das Personal wolle nicht bezahlen für Fehler von Bund und Kantonen in der Rentenfinanzierung, lautete der Tenor. An der Protestaktion im Vorfeld der gewerkschaftlichen Kundgebung zur Wirtschaftskrise nahmen laut den Organisatoren über 5000 Teilnehmenden teil. Ihre Kritik richtete sich gegen Bund und Kantone wegen der fehlenden Ausfinanzierung der Pensionskassen von SBB und Ascoop. Die Kundgebung wurde durch Lokomotivführer akustisch unterstützt, die auf der Fahrt über die Lorrainebrücke beim Bahnhof Bern mit lautem Pfeifen der Lokomotiven ihre Solidarität bekundeten.
BE: Staatsangestellte zahlen (vorläufig) keine Sanierungsbeiträge
Im April hatte die Bernische Pensionskasse (BPK) angekündigt, auf Anfang 2010 zeitlich befristete Sanierungsbeiträge von 3,5 Prozent zu erheben. Dank der Erholung an den Börsen und des Anstiegs des Deckungsgrads auf 92 Prozent, sei diese Massnahme aber derzeit nicht nötig, teilte die Verwaltungskommission der BPK am Dienstag mit. Allerdings hält sie an den zwei weiteren, bereits angekündigten Massnahmen fest: Die ordentlichen Beiträge steigen um 2,2 Prozent, während der technische Zinssatz zur Berechnung der Leistungen und der dafür nötigen Prämien von 4,0 auf 3,5 Prozent sinkt.
Auf den 1. Januar 2010 steigen somit die Beiträge der Versicherten um 0,8 Prozent, jene der Arbeitgeber um 1,4 Prozent. Hierzu muss allerdings noch der Regierungsrat grünes Licht geben. Die Verwaltungskommision der BPK will eine erneute Lagebeurteilung vornehmen, sobald die Jahresrechnung 2009 vorliegt. Dann werde sie allenfalls auch die Option für eine zeitlich befristete Staatsgarantie prüfen, wie sie der Regierungsrat angeboten hat.
Kapital oder Rente – hat auch die Witwe diese Wahl?
Anfrage an den “heissen Draht” des Blick: “Der Mann meiner Mutter (61) ist nach 20-jähriger Ehe gestorben. Er arbeitete noch voll. Nun geht es ums Geld seiner Pensionskasse. Meine Mutter möchte das Todesfallkapital — rund 200 000 Franken. Die Pensionskasse sagt aber, sie habe nur Anspruch auf die Witwenrente. Stimmt das? Das Geld gehört ja eigentlich ihr, sie müsste doch selber entscheiden können.”
Die Antwort von Redaktor Silvio Bertolami: “Kapital statt Rente – diese Wahl gibt es also, wenn der Versicherte einer Pensionskasse pensioniert wird. Bei einer Witwe oder bei einem Witwer muss eine Pensionskasse diese Wahl aber nicht offerieren.”
GE: Mieux payés, les policiers devront travailler plus
Les policiers de Genève seront mieux payés, mais devront travailler plus, (40 heures par semaines), et jusqu’à 58 ans au lieu de 52. C’est en substance les grandes lignes directrices du projet de loi présenté ce mercredi matin par le Conseil d’Etat. Cette réforme qui sera soumise en urgence au Grand Conseil fait suite aux rapports de la Cour des comptes et à l’audit du conseiller d’Etat bernois Mario Annoni. Des documents qui relèvent notamment un manque de clarté ainsi que des dysfonctionnements dans le système de traitement salarial et d’organisation des forces de l’ordre.