“Wer sein Alterskapital falsch anlegt oder verprasst, darf Ergänzungsleistungen beziehen. Parlamentarier wollen das ändern. Das Ausmass des Problems kennt aber niemand. Ist ein Eingriff in die Freiheit der Versicherten gerechtfertigt?”, fragt Simon Gemperli in der NZZ.
Solche Fehlanreize sollten beseitigt werden, finden Parlamentarier mehrerer Parteien sowie die kantonalen AHV-Ausgleichsstellen. Heute kann jeder Versicherte von Gesetzes wegen ein Viertel seines Kapitals beziehen, je nach Reglement sogar bis zu 100 Prozent. In einer Motion fordert Nationalrätin Ruth Humbel (cvp., Aargau) ein Verbot von Kapitalabfindungen im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge bis zu 500 000 Franken.
Bemerkenswert sind die Mitunterzeichner des Vorstosses. Obschon sich die SVP in der Vernehmlassung zum Bericht zur Zukunft der zweiten Säule gegen jegliche Einschränkung des Kapitalbezugs aussprach, unterstützen SVP-Sozial- und -Finanzpolitiker wie Toni Bortoluzzi, Roland Borer und Hans Kaufmann die Motion. Auch freisinnige Nationalräte befürworten Einschränkungen des Kapitalbezugs, anders als die FDP in ihrer Vernehmlassungsantwort. Im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und Missbrauchsbekämpfung sind die Reihen nicht geschlossen. Die CVP begrüsst Begrenzungen des Kapitals ebenso wie die SP, die Grünen und die Gewerkschaften. Die Wirtschaftsverbände, die Banken und die Versicherungen sind dagegen.