La petite histoire ne dit pas si elle est de confession orthodoxe, mais, à défaut de laver les péchés du monde, Nana Mouskouri, la chanteuse aux 300 millions d’albums, veut laver les péchés de la Grèce. Invoquant, dans un courrier envoyé au ministère des Finances, son «devoir envers la patrie», elle a décidé de faire don de sa retraite d’eurodéputée, poste qu’elle a occupé entre 1994 et 1999, à l’État grec. L’artiste, qui réside en Suisse et fait partie des grandes fortunes de Berne, ne veut pas avoir mauvaise conscience et refuse que le pays qui l’a vue naître, mais où elle n’a pratiquement jamais vécu, soit «traité comme un cancre ».
Versicherte
Behindertenorganisationen: Fehlende Regeln für IV-Gutachten
“Die IV-Stellen müssen den Sachverhalt von Amtes wegen abklären, ohne dabei an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. Für diese Abklärungen werden von der Invalidenversicherung jährlich tausende medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Davon finanzieren sich zahlreiche private Gutachterfirmen mit Auftragsvolumina von teilweise mehreren Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherung kontrolliert diesen wachsenden Markt kaum. So fehlen insbesondere ein geregeltes Beauftragungsverfahren, ein unabhängiges Controlling und ein unabhängiges Qualitätsmanagement,” schreibt eine Vereinigung von Behindertenorganisationen.
Auch die Gerichte kontrollierten die Gutachten externer Fachspezialisten nicht detailliert, sondern erkennen ihnen vollen Beweiswert zu, solange «nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit» der Expertise sprechen. Damit komme den medizinischen Gutachten im IV-Verfahren oft entscheidende Bedeutung zu.
Die Rechtsberatungsstellen von Behindertenorganisationen werden oft mit Fragen rund um Begutachtungen konfrontiert. Eine Gruppe von Juristen von Procap, Integration Handicap, Pro Mente Sana, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Behindertenforum und Schweizerischer Gehörlosenbund hat sich deshalb intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und ein 12-seitiges Positionspapier mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.
Das Papier der Behindertenorganisationen kommt zum Schluss: In Anbetracht der einseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Begutachtungsinstitute und einzelner Gutachter einerseits und der fehlenden Kontrolle andererseits ist ein faires IV-Verfahren mit den bestehenden Regeln nicht mehr garantiert. Es ist notwendig, die Begutachtung umfassender zu regeln.
Le Temps: “Les rentiers sont riches”
Une étude montre que le 3e âge n’est pas à plaindre économiquement.
Plus du quart des rentiers dispose d’un revenu mensuel supérieur à 6800 francs et leur fortune moyenne approche 300 000 francs, contre moins de 100 000 francs pour les personnes actives.
L’étude Wanner a popularisé la thèse selon laquelle la prévoyance professionnelle (LPP) a fortement contribué à rattraper l’ancien différentiel de revenus entre personnes âgées et personnes actives.
Autrement dit, grâce au deuxième pilier, l’image du «pauvre retraité devant se contenter d’une maigre rente AVS» était fausse. S’il fallait venir en aide à une catégorie sociale en Suisse, il faudrait se tourner vers les jeunes travailleurs pauvres et les familles nombreuses.
Monika Bütler, professeur d’économie à l’Université de Saint-Gall, estime que la réduction du taux de conversion est tout à fait supportable pour les futurs rentiers. Selon elle, «les personnes âgées ont généralement davantage d’argent que les jeunes. Compte tenu des prestations complémentaires AVS ou de la part subobligatoire du 2e pilier, le revenu du 3e âge se situe nettement au-dessus du minimum vital»
BVG-Auskünfte: Neue Auskunftsstelle in Winterthur
Am 3. Februar 2010 wurde in Winterthur vom Verein BVG-Auskünfte die achte
regionale Auskunftsstelle eröffnet. Damit bietet der Verein neben Bern, Brugg,
Frauenfeld, Lausanne, Luzern, St. Gallen und Zürich nun auch an zentraler Lage
in Winterthur ihren professionellen und kostenlosen Auskunftsdienst an.
Die 2. Säule auf YouTube
Die Informations-Seite “mit-uns-für-uns” des ASIP zur Beruflichen Vorsorge hat ein kurzes Video über die Grundlagen der Altersvorsorge und insbesondere die Funktionsweise der Pensionskassen aufgeschaltet. Reinschauen!
Vente de la maison de Pfetterhouse annulée
Un accord a finalement été trouvé vendredi, à la dernière minute, dans le dossier de la vente forcée de la maison de Pfetterhouse, dans le Haut-Rhin. La vente a été annulée, et les époux Riat vont à présent pouvoir rechercher une autre solution de financement.
Pour l’heure, si les époux Riat peuvent donc continuer à habiter leur maison, l’accord conclu avec le Crédit Mutuel ne va pas sans conditions. Parmi celles-ci, la première concerne les mensualités restant à verser par le couple de Pfetterhouse.
« Dans les mois qui suivent, le solde des mensualités ouvertes à ce jour sera versé par le biais du capital de la caisse de pension de M. Riat », explique Jean-Luc Johaneck. Les époux Riat ont également consenti à ce que l’employeur de M. Riat verse directement les nouvelles mensualités sur un compte du Crédit Mutuel.
BE: Lehrer fordern Gleichbehandlung bei der Pensionskasse
Das neue Jahr bringt den 32 500 Versicherten der Bernischen Pensionskasse (BPK) höhere Lohnabzüge. Um die Vorsorgeeinrichtung im Lot zu halten, wurden die Beiträge von 18,8 auf 21 Prozent des versicherten Lohnes erhöht. 9,2 Prozent gehen zulasten der bei der BPK versicherten Staatsangestellten, 11,8 Prozent steuert der Kanton als Arbeitgeber bei. Eher ungewöhnlich in einer solchen Situation bringt die Beitragserhöhung den BPK-Versicherten auch neue Neider. Die 15 800 bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) versicherten Lehrkräfte fühlen sich jetzt benachteiligt. Ihr Berufsverband Lebe fordert die Erziehungsdirektion in einem offenen Brief auf, «schnellstens auf eine Wiederherstellung des Gleichgewichts hinzuwirken».
Arbeits- und Vorsorgebedingungen im Detailhandel
Ein aktueller Vergleich der Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals im Detailhandel zeigt, dass wir von deutschen Verhältnissen weit entfernt sind. Die deutschen Discounter stellen ihr Personal in der Schweiz zu Bedingungen an, die sich zumindest in der Theorie nicht massiv von den Konditionen anderer Anbieter unterscheiden. In der Praxis entscheiden weitere Faktoren über das Befinden am Arbeitsplatz. Dennoch wagt der Tages-Anzeiger einen Vergleich. Dazu gehört auch die Berufliche Vorsorge.
«Für das Verkaufspersonal mit seinen tiefen Löhnen ist es wichtig, einen tiefen oder gar keinen Koordinationsabzug zu haben», sagt Carlo Mathieu von der Gewerkschaft Syna. «Der Koordinationsabzug stellt eine gesetzliche Diskriminierung der Teilzeiter dar.» Die Höhe des Anteils des Arbeitgebers am Beitrag in die Pensionskasse sei zweitrangig.
Keinen Koordinationsbeitrag ziehen nur Denner und Lidl ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen aufs volle Gehalt Beiträge ein. Einen flexiblen Abzug, der sich dem Beschäftigungsgrad anpasst, kennen Coop, Migros und Aldi. Einen relativ tiefen Abzug von 12’500 Franken nimmt Manor vor. Lediglich Spar zieht die ganzen, vom Gesetzt vorgesehenen 23’940 Franken ab.
Widerstand in Solothurn gegen gemeinsame Kasse für die FHNW
Spätestens in einem Jahr, auf den 1. Januar 2011, treten die bisher bei der Pensionskasse des Kantons Solothurn (PKSO) versicherten Mitarbeitenden der Fachhochschule in eine alle FHNW-Angestellten versichernde Pensionskasse eines Vertragskantons über. So steht es im Staatsvertrag der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn von 2004. Davon betroffen sein werden 383 Versicherte der PKSO (Stand Ende 2008). Der Haken für den Kanton: Auf den Zeitpunkt des Übertritts muss er die dannzumal bestehende Deckungslücke ausfinanzieren. Dabei handelt es sich um einen gewichtigen Betrag: Der Kanton Solothurn hat dafür Rückstellungen von 60,1 Mio. Franken getätigt. Die FDP hat dagegen opponiert und schlägt vor, dass der Kanton Solothurn seine Angestellten in der kantonalen Kasse behält und damit Geld spart. Die Regierung weist die Argumente der FDP zurück.
SR DRS: Die 2. Säule spielerisch verstehen
Radio DRS hat in “Espresso” einen Bericht über die Online-Info “Renten-ABC” von Martin Wechsler gesendet und schreibt dazu: das «Renten ABC» will die komplexen Details der Altersvorsorge mit der Pensionskasse entwirren und spielerisch beibringen, welche Entscheide in einer Berufskarriere zu welcher Veränderung der Rente aus der 2. Säule führen. Wann kann Wohneigentum mit Geldern aus der Pensionskasse gekauft werden? Wie wirken sich Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung auf die Rente aus? Solche Fragen können mit dem Internetspiel ausprobiert und simuliert werden.
Bilanz: Wahlfreiheit in der 2. Säule
McKinsey macht es, ABB, Schindler und andere ebenso. Ihre Pensionskassen bieten den Kadermitarbeitern beim überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Auswahl von Anlagemöglichkeiten. Bis jetzt ist diese Individualisierung bei der 2. Säule «rechtlich nicht ganz abgesichert», wie es Christoph Oeschger, Geschäftsführer der Avadis, formuliert. Mit der nächsten Revision des BVG-Gesetzes (Strukturreform) wird die freie Wahl der überobligatorischen Anlagen ab nächstem Jahr auch offiziell erlaubt. «Klar begrüssen wir dies», ergänzt Chrstoph Oeschger; unter anderem fallen nun Diskussionen mit kantonalen Steuerbehörden dahin, die sich daran gestört haben, dass die Vorsorgegelder individuell statt kollektiv angelegt werden, schreibt Bilanz.
Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.
Publica: “Gegen übermässige Bevorteilung des Kaderpersonals beim Bund”
An der Delegiertenversammlung vom 01.12.2009 der Pensionskasse des Bundes Publica fand ein Antrag grosse Unterstützung , welcher die am 14.10.2009 vom paritätischen Organ des Vorsorgewerkes Bund beschlossene Regelung der Weitergabe der Senkung des Risikobeitrages missbilligt, weil sie die oberen Lohnklassen überproportional entlastet.
Lesehilfe für Ihren PK-Ausweis
Für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Doch er enthält wichtige Informationen für die Versicherten: Lernen Sie, ihn richtig zu lesen, und verschaffen Sie sich den Durchblick – es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
Beobachter: Wohin mit dem Vorsorgegeld?
Wer die Arbeitsstelle verliert, wird auch aus der Pensionskasse entlassen. Dann muss das Vorsorgekapital neu angelegt wreden: auf einem Konto, in einem Fonds oder einer Police.
Beobachter: “Pensionskassen zahlen zu viel”
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80’000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32’000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40’000 und 60’000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”