Wollen Sie eine Rente beziehen? Oder lieber das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal bekommen? Ein wichtiger Entscheid, bei dem es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt – immerhin geht es in vielen Fällen um mehrere hunderttausend Franken. Der Beobachter zeigt in einem Beitrag die diversen Möglichkeiten auf.
Versicherte
Gleichstellung von Frau und Mann: Die Schweiz im internationalen Vergleich
Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden unter anderem in der Arbeitsteilung zwischen Partner und Partnerin gesucht und zeigen sich anschaulich an den Erwerbsmodellen in Paarhaushalten. Die Schweiz, Österreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Paarhaushalten aus, in denen der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet und einen relativ tiefen Anteil mit zwei Vollzeit erwerbstätigen Partnern. Die Lebenssituation von Paaren verändert sich grundlegend sobald Kinder im Haushalt leben. Dies sind einige Ergebnisse einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern.
Blick: Schöne Ferien
Ein erkenntlich genervter Versicherter hat sich an den Blick mit folgendem Problem gewandt: “Ich werde Ende August geschieden und muss meiner Ex-Frau dann 40 000 Franken aus meiner Pensionskasse überweisen. Meine Frau ist seit sieben Jahren selbständig und verfügt über keine eigene Altersvorsorge oder Pensionskasse mehr. Nun hat sie mir gesagt, dass sie das Geld benutze, um mit ihrem neuen Mann Ferien zu machen. Kann ich sie daran hindern?” Gerd Löhrer hat für den Mann und seinen Ärger viel Verständnis, aber wenig Trost parat.
K-Tipp: Vorschnelle Kürzung der FZ-Leistung
Der K-Tipp berichtet über die Kürzung einer Freizügigkeitsleistung durch die Pensionskasse der Basler Zeitung, weil eine vermutete Teilliquidation bei Unterdeckung vorlag. Der K-Tipp schreibt: “Die Pensionskasse der Basler Zeitung, die VBG-Print Vorsorgestiftung, schrieb im April 2009, das Altersguthaben zum Mitnehmen betrage 273’000 Franken. Doch sie werde die Summe provisorisch kürzen und nur 244’000 überweisen. Begründung: Die VBG-Pensionskasse befinde sich in einer Unterdeckung, und beim Betrieb zeichne sich eine erhebliche Verminderung der Belegschaft ab – was zu einer Teilliquidation der Pensionskasse führe und damit zu einer Kürzung des mitgegebenen Altersguthabens.” Diese Begründung sei falsch gewesen, meint der K-Tipp. Auf seine Intervention hin schrieb die VBG-Print Vorsorgestiftung dem Versicherten umgehend, ihr sei nachträglich mitgeteilt worden, er habe die Arbeitsstelle bei der Basler Zeitung freiwillig verlassen und sei deshalb von keiner Teilliquidation betroffen. Die fehlenden 29’000 Franken wurden inzwischen überwiesen.
L’illustré: Ce que les entreprises pourraient exiger de vous
Attention danger! Difficultés économiques ou pandémie possible de grippe, les mois qui viennent seront ceux des remises en question dans les entreprises. Que risquent les salariés romands? Les réponses et conseils du SECO (Secrétariat d’Etat à l’économie) et de Jean-Michel Dolivo, avocat spécialiste en droit du travail.
Lebensbescheinigung für die Pensionskasse
Der “Sonntag” berichtet über die Pensionskasse der Rhätischen Bahn, welche von ihren Versicherten periodisch eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung verlangt. Im Beitrag heisst es: “Wie Felix Bruseghini, Sachbearbeiter bei der RhB-Pensionskasse, betont, sollen mit dem Vorgehen Missbräuche vermieden werden. In den letzten Jahren sei allerdings kein solcher Fall zu verzeichnen gewesen. Die Kasse sei aber von der Revisionsstelle aufgefordert worden, die Lebensbescheinigungen einzuholen.”
Wie eine Umfrage des “Sonntag” bei Pensionskassen zeigt, werden die Kassen in der Regel von ihrer Kontrollstelle aufgefordert, die Lebensbescheinigungen einzuholen, so wie bei der RhB. Bei der Erfüllung dieser Pflicht gibt es aber verschiedene Vorgehensweisen. Die 22’000 bis 24’000 Versicherten im Pensionsalter der SBB-Pensionskasse zum Beispiel bekommen dank eines diskreten Vorgehens von der Uberprüfung gar nichts mit. Die Pensionskasse gelangt direkt an die Wohngemeinden ihrer Rentenbezüger. Die Kasse schicke den Einwohnerkontrollen eine Liste mit den Namen undAdressen der Rentner zu, verbunden mit der Bitte, diese zu kontrollieren, beschreibt SBB-Pressesprecher Reto Kormann das Vorgehen.
Ein anderes, ebenfalls diskretes Vorgehen kommt bei der Pensionskasse des Kantons Graubünden zur Anwendung: Die Kasse nehme periodisch bei der AHV-Kontrollstelle Kontakt auf und frage nach, ob die AHV-Nummern der Rentenbezüger noch aktiviert seien, sagt Werner Buchmann, Direktor-Stellvertreter der kantonalen Pensionskasse. Dieses Vorgehen sei einfacher und kostengünstiger als das Einholen von Lebensbescheinigungen bei den jeweiligen Wohngemeinden. Gleich wie die RhB geht dagegen die Pensionskasse der Migros vor. Auch sie fordert ihre Rentenbezüger alle vier Jahre auf, bei einer amtlichen Stelle eine Lebensbescheinigung einzuholen, wie Geschäftsleiter Thomas Hohl sagt.
Mehr oder weniger einheitlich ist das Vorgehen der Pensionskassen bei Rentenbezügern mit Wohnsitz im Ausland. Von ihnen verlangen alle Kassen amtlich bestätigte Lebensbescheinigungen, Unterschiede gibts lediglich bei den Intervallen.
Blick: PK will Geld zurück
Über den “heissen Draht” des Blick erkundigt sich ein Versicherter, ob seine Pensionskasse ausbezahlte FZ-Leistungen zurückfordern kann, wenn nachträglich der Tatbestand der Teilliquidation festgestellt wird.
Herbert Brändli: Schwank um Reserven
“Vorsorgesysteme sind im Gleichgewicht, wenn ihre Finanzierungs- und Leistungsseite übereinstimmt. Gegen Unterdeckungen sollen Pensionskassen mit Reservepolstern vorkehren. Sie gefährden damit aber die gesetzlich geforderte Gleichbehandlung der Destinatäre” schreibt Herbert Brändli in Stocks zum Thema Reserven von VE. Er hält fest: “Die Reservenbildung verleitet Pensionskassen in Phasen günstiger Vermögensentwicklung zum Missbrauch von kleinen sich abspaltenden Minderheiten, die insgesamt eine Mehrheit bilden. In Phasen von Unterdeckungen werden anderseits oft Neueintritte benachteiligt, die Überschüsse mitbringen. Die geltende Freizügigkeitsordnung nimmt keine Rücksicht auf die gesetzlich verankerte Gleichbehandlung der Versicherten. Die Ungleichbehandlung kann beseitigt werden, indem Einzelaustritten die anteiligen Vermögenswerte, inklusive Reserven, übertragen, oder ihre Ansprüche in der alten Kasse liegen bleiben dürfen. Zumindest müsste den einzelnen Versicherten ein Wahlrecht bezüglich Zeitpunkt des Übertrags der Freizügigkeitsleistungen zustehen.”
Hewitt: Personalabbau in jedem zweiten Unternehmen
Aufgrund des Wirtschaftsabschwungs befinden sich immer mehr Unternehmen unter zunehmendem Druck. Personalabbau ist dabei eine zentrale Massnahme, wie dies auch aus der aktuellen Studie von Hewitt Associates in der Schweiz hervorgeht. Jedes zweite befragte Unternehmen hat in den vergangenen zwölf Monaten die Belegschaft reduziert, und jedes dritte befragte Unternehmen plant Entlassungen in den kommenden zwölf Monaten.
Die Untersuchung wurde im Frühjahr 2009 durch Hewitt Associates in der Schweiz durchgeführt. Insgesamt haben 81 Unternehmen verschiedener Grössen und Industriesektoren teilgenommen, darunter auch 13 SMI kotierte Unternehmungen. Die Untersuchung liefert detaillierte Resultate über die momentane Entlassungssituation in der Schweiz, wobei auch Aspekte wie Abfindungszahlungen, Kündigungsfristen und Outplacement Services analysiert werden.
Blick: Kündigung, um an das PK-Kapital zu kommen
Eine Leserin hat den Blick mit folgenden Zeilen angefragt: “Ich bin Mutter von drei erwachsenen Kindern, geschieden. Bei meinem Tod erhalten die Kinder von der Pensionskasse (PK) meines neuen Arbeitgebers nur ein Todesfallkapital, das knapp einem Fünftel des Altersguthabens entspricht. Deshalb will ich kündigen. Wird die allenfalls folgende Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet eingestuft und mit Einstelltagen bestraft?”
Gerd Löhrer macht in seiner Antwort klar, dass die Pensionskasse mit ihren Todesfallleistungen keineswegs kleinlich ist und eine Verringerung der Arbeitslosigkeitversicherung durchaus gerechtfertigt wäre, da es sich hier sogar um ein schweres Selbstverschulden handelt.
Seco: Mehr Zuwanderung dank Personenfreizügigkeit
Der erleichterte Zugang zu Fachkräften aus dem EU-Raum begünstigte das hohe Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre. Die Konkurrenz für die inländischen Arbeitnehmenden dürfte durch die Öffnung des Arbeitsmarktes tendenziell gestiegen sein. Eine Verdrängung ansässiger Erwerbspersonen oder eine wegen der Personenfreizügigkeit höhere Arbeitslosigkeit waren jedoch nicht feststellbar. Eine negative Entwicklung bei tiefen Löhnen konnte durch die Flankierenden Massnahmen weitgehend verhindert werden. Das sind die Ergebnisse des 5. Observatoriumsberichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU am 1. Juni 2002.
Blick: Beiträge an die defizitäre Pensionskasse
Silvio Bertolami antwortet im Blick einem Leser, der die von seiner Pensionskasse geforderten Sanierungsbeiträge beklagt. Bertolami rechnet ihm vor, dass der Arbeitgeber in diesem Fall 60, die Arbeitnehmer 40% der Beiträge leisten und die Sanierung für die Versicherten günstiger sei als eine Zinsreduktion, welche allein von den Destinatären zu tragen ist.
Wie Gewerkschaften die Pensionskassen sanieren wollen
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an einer Medienkonferenz Vorschläge zur Sanierung der Pensionskassen präsentiert. Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin, machte dabei u.a. folgende Vorschläge:
- Paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an der Sanierung auch ohne gesetzliche Pflicht. Beteiligung an sog. Nullrunden.
- Verlängerte Sanierungsfristen.
- Bundesgelder für “rentenlastige” Pensionskassen. Gefordert wird die Prüfung einer Entlastung mit Bundesmitteln aufgrund geeigneter Kriterien.
- Bundesgelder bei Teilliquidationen mit Unterdeckung, sofern die Unterdeckung nicht auf riskante Anlagen zurückzuführen ist.
- Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Kassen durch den Arbeitgeber.
- Ueberarbeitung der Bewertungsregeln für Anlagen. Gleiche Bewertung von Obligationen bei Pensionskassen und Sammelstiftungen von Versicherungen zur Reduktionen der Fluktuationen.
- Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen. Ablehnung der vom Bundesrat geforderten Ausfinanzierung innerhalb von 40 Jahren.
SGB-Präsident Paul Rechsteiner ergänzte mit folgenden Ausführungen:
- Keine überstürzten Sanierungen.
- Wahrnehmung der Verantwortung durch die Arbeitgeber.
- Sonderlösung für die “nicht allzu zahlreichen” Fälle von Pensionskassen, bei denen ohne externe Hilfe keine Sanierung denkbar ist.
- Wahrnehmung der Leistungsversprechen (Umwandlungssatz, Mindestzins).
- Ueberprüfung des Verhältnisses zwischen erster und zweiter Säule.
SGB, Ausführungen Nova, Ausführungen Rechsteiner
Berner PK: Delegierte wollen zurück zum Leistungsprimat
Die Delegiertenversammlung der Bernischen Pensionskasse (BPK) fordert in einer Resolution, dass der vorgesehene Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sistiert wird. Zudem verlangen die Delegierten, dass Sanierungsbeiträge «massvoll» angesetzt werden. Den bernischen Kantonsangestellten, die in der BPK versichert sind, drohe sonst eine Reallohnverschlechterung, sagte Matthias Burkhalter, Geschäftsführer des Bernischen Staatspersonalverbands (BSPV), zu der Resolution. Sie wurde am Dienstag einstimmig bei vier Enthaltungen verabschiedet.
Unia: Die Renten sind zu tief
“Wie weiter mit den Pensionskassen? Mit einem Referendum und 205’000 Unterschriften hat die Unia die drohende Rentenkürzung vorerst gestoppt. Gewerkschafts-Chef Andreas Rieger (57) sagt, wie er unser Rentensystem sanieren will”, heisst es im Blick. Ein Auszug aus dem Interview.
Blick: Mit Ihrem Referendum gegen die Herabsetzung der BVG-Renten bringen Sie die ohnehin angeschlagene 2. Säule in eine dramatische finanzielle Schieflage.
Andreas Rieger: Die 2. Säule hat in der Tat Probleme und wir haben dazu auch Lösungsvorschläge. Doch zuerst sollten wir uns darüber unterhalten, was unser Rentensystem überhaupt leisten muss.
Blick: Der Bundesrat will das Problem mit tieferen Renten beheben. Wie lösen Sie das Problem?
Rieger: Zunächst einmal müssen wir die hohen Kosten senken. Vor allem bei den tiefen Einkommen ist das Verhältnis von Einzahlungen und Verwaltungskosten miserabel. Wenn wir diese Einkommen mit einem AHV-Zusatz absichern, haben wir schon viel gewonnen. Zweitens gibt es immer noch zu viele kleine Pensionskassen.
Blick: Geht es Ihnen mit diesem Referendum nicht vor allem darum, Ihre eigene Basis zu mobilisieren?
Rieger: Sie müssen das Gesamtbild sehen: Der Bankensektor hat uns in eine schwere Krise gestürzt, deren Zeche vor allem die Arbeitnehmer zahlen. Darüber hinaus will man uns jetzt noch die AHV und die 2. Säule kürzen. Mit unserem Referendum, das innert kürzester Zeit zustande gekommen ist, sagen wir: Halt, so geht es nicht weiter.