Die SonntagsZeitung beschäftigt sich in ihrer Ausgabe vom 13.2.11 mit dem Thema Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule (WEF). Wie schon in anderen Medien in letzter Zeit werden insbesondere die Gefahren betont. Im Detail werden die Verhältnisse bei der SRG-PK durchleuchtet.
Versicherte
Vous voulez changer d’emploi? N’oubliez pas d’examiner la nouvelle caisse de pension
Changer de patron pour augmenter son salaire peut finalement s’avérer une mauvaise opération si la nouvelle institution est moins généreuse que l’actuelle.
Erwerbsunfähigkeit und Rente
Erwerbsunfähigkeitsrenten gehören zu den unverzichtbaren Grunddeckungen. Dabei lohnt sich eine Überprüfung der Versicherungsleistungen in jedem Fall. Sie bildet den wichtigsten Bestandteil einer professionellen Vorsorgeanalyse, schreibt Joseph Jungo, Vorsorgeberater, in den Freiburger Nachrichten. Teil des Beitrags bildet eine detaillierte Tabelle mit Angaben zu den Versicherungsgesellschaften, den Tarifen und Leistungen.
IG Grenzgänger: Gerichtsurteile bringen Lichtblick
Eine Reihe von Urteilen im Zusammenhang mit der Besteuerung der schweizerischen beruflichen Vorsorge durch Deutsche Gränzgänger wurde jetzt veröffentlicht. Laut Uwe Wehrle von der IG ist dabei wesentlich, dass das Gericht entgegen der Interpretation der Finanzverwaltung zu einer differenzierten Betrachtung von Obligatorium und Überobligatorium kommt.
Wehrle schreibt: “Die Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sind bereits angelaufen, so dass bald ein höchst richterliches Urteil vorliegen sollte (welches dann die Finanzämter berücksichtigen müssen). Wir sind zuversichtlich, dass es über politische Einflussnahme gelingt, den Prozess zu beschleunigen. Nach unserem Kenntnisstand ist auch die Finanzverwaltung über die aktuellen Lösungen nicht wirklich glücklich. Lichtblick kann sicher auch sein, dass diverse Betroffene wieder ein Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf die ergangenen Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Erfolg beantragen können.”
“Das steht im BVG-Ausweis”
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2011 wird die schweizerische Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen, die in Kapitalform an in Frankreich ansässige Empfänger ausbezahlt werden, nicht mehr zurückerstattet, orientiert Mercer auf ihrer schweizerischen Website.
Die Schweiz erhebt grundsätzlich eine Quellensteuer auf Leistungen, die von einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung an einen im Ausland wohnhaften Empfänger ausbezahlt werden.
Mit zahlreichen Staaten hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (Liste der Abkommen) abgeschlossen, welche diesen Grundsatz meistens aufheben und dem Wohnsitz-Staat das Recht geben, die Vorsorgeleistungen zu besteuern. Deshalb kann der Begünstigte die schweizerische Quellensteuer, die auf Kapitalleistungen erhoben wird, zurückfordern, nachdem er die Leistung in seinem Wohnland deklariert hat. Rentenleistungen unterstehen grundsätzlich nicht der Steuerpflicht (mit wenigen Ausnahmen).
In einigen Vertragsstaaten wird auf Kapitalleistungen, die von ausländischen Vorsorgeeinrichtungen stammen, keine Steuer erhoben. Das führt dazu, dass gewisse Vorsorgeleistungen nirgendwo besteuert werden. Bis Ende 2010 traf dies auch auf Frankreich zu, mit dem die Schweiz am 9. September 1966 ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommen vom 9. September 1966, Stand am 4. November 2010).
Gemäss den neuen Bestimmungen des französisch-schweizerischen Abkommens gilt ab 2011 das folgende System:
- Keine Änderung in Bezug auf die Quellensteuer auf Kapitalleistungen der beruflichen Vorsorge, die an in Frankreich ansässige Empfänger ausbezahlt werden: Diese Leistungen bleiben weiterhin quellensteuerpflichtig.
- Änderung in Bezug auf die Rückerstattung der Quellensteuer: Von nun an kann der Leistungsempfänger die schweizerische Quellensteuer nicht mehr zurückfordern, wenn Frankreich auf die entsprechende Leistung keine Steuern erhebt, was normalerweise der Fall ist.
- In den Ausnahmefällen, in denen Frankreich die Kapitalleistung ganz oder teilweise besteuert, kann die entsprechende schweizerische Quellensteuer zurückgefordert werden, indem der Nachweis der Besteuerung in Frankreich erbracht wird.
- Diese Bestimmungen gelten für alle Arten von Vorsorgeleistungen, die in Kapitalform ausbezahlt werden, namentlich für das Alterskapital, das Todesfallkapital, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung und den Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung.
Das Zusatzabkommen vom 27. August 2009 zum französisch-schweizerischen Abkommen trat am 4. November 2010 in Kraft. Die Änderung in Bezug auf die 2. Säule gilt für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2011 ausbezahlt werden.
WEF-Vorbezug: “Riskante Form des Eigenkapitals”
Gut eine halbe Million Eigenheimbesitzer in der Schweiz haben ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit Hilfe ihrer Altersvorsorge verwirklicht. Die seit dem Jahr 1995 bestehende Möglichkeit, Mittel aus dem Pensionskassenvermögen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen, nehmen jährlich rund 37 000 Personen in Anspruch, weniger als ein Prozent aller BVG-Versicherten. Diese Zahl ist im Zeitverlauf relativ stabil geblieben, schreibt die NZZ am Sonntag zu einer Untersuchung der UBS.
Durchschnittlich wird dabei ein Betrag von 60 000 bis 75 000 Fr. eingesetzt, etwa 10% des Mittelwerts für ein Eigenheim, für das im Schnitt 680 000 Fr. aufgewendet werden müssen. Dies belege, dass beim Einsatz von Geldern aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohnungen und Häusern bisher «keine Übertreibungen stattgefunden haben», sagt Thomas Veraguth von der UBS.
Für den Immobilienanalysten der UBS ist der Vorbezug von Geldern der Pensionskasse (PK) «aus ökonomischer Sicht nicht unproblematisch». Denn die Eigentumsförderung, das erklärte Ziel des Vorbezugs, kollidiert mit den übergeordneten Zielen der Alterssicherung. Über die letzten 15 Jahre ist so eine Gesamtsumme von schätzungsweise 35 Mrd. Fr. aus den individuellen Altersrücklagen der Versicherten in deren Wohneigentum geflossen.
«Vorbezüger von Vorsorgegeldern setzen sich auf Jahre den einseitigen, nicht diversifizierbaren und nicht zu unterschätzenden Risiken des Immobilienmarkts schutzlos aus», kritisiert Verguth. Eigenheime bewertet er im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen langfristig als «nicht attraktiv». Trotzdem würden bei nahezu einem Drittel aller Käufe von Neubauobjekten und bei rund einem Fünftel aller Transaktionen mit bestehenden Objekten Pensionskassengelder eingesetzt. In ihrer Studie zweifelt die UBS grundsätzlich an der Zweckmässigkeit dieser Form der Wohneigentumsförderung.
CDU-Abgeordnete zu Grenzgängerproblemen
Die CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster, Thomas Dörflinger, Siegfried Kauder und Andreas Jung machen am 14.1.2011 im Rahmen einer Informationsreise am Hochrhein auch in Weil am Rhein Station. Von 17.30 bis 18.30 Uhr werden sie sich im Hadidpavillon bei Grenzgängern über Probleme der Doppelbesteuerung bei Pensionskassen informieren. Viele Grenzgänger fühlen sich durch das deutsche Steuerrecht massiv benachteiligt und haben sich daher zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Interessierte Gäste sind willkommen.
Handelszeitung: WEF – Die “verdrängte Zeitbombe”
“Immer mehr Schweizer plündern für den Hauskauf ihre Pensionskasse. Sinken die Immobilienpreise, ist oftmals ein schöner Teil des Vorsorgegelds weg” schreibt die Handelszeitung und geht auf die Gefahren der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule ein. “Trotz hoher Risiken liegt der Vorbezug im Trend. Über die letzten Jahre haben sowohl die vorbezogenen Gelder als auch die Zahl der Bezüge zugenommen. Für das laufende Jahr liegen noch keine gesamtschweizerische Zahlen vor. Bei der Publica zeigt sich jedoch zum Beispiel, dass die Popularität ungebrochen ist: Allein in diesem Jahr wurden bei der Pensionskasse des Bundes mit ihren rund 55 000 Versicherten bis jetzt 424 Vorbezüge geltend gemacht, was dem Durchschnitt der Vorjahre entspricht”.
“In der langfristigen Statistik zeigt sich auch ein weiterer Pferdefuss der Vorbezugsregelung: Von der Möglichkeit machen die Schweizer freigiebig Gebrauch. Das Wiederansparen vernachlässigen die Versicherten dagegen sträflich. Dem Total von 3 Milliarden Franken an Bezügen im Jahr 2009 stehen Rückzahlungen von gerade 259 Millionen gegenüber.”
“Nach der Schätzung von Experten ist heute schon bei jeder zweiten Handänderung von Wohneigentum Pensionskassengeld im Spiel. Stefan Rohner, Notar in Niederglatt ZH, spricht von einer «Zeitbombe». Denn bei schlechterer Konjunkturlage oder höheren Zinsen sei mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen. «Offen ist die Frage, was mit den Eigenheimkäufern geschieht, die ihr Heim aufgeben müssen, etwa im Fall von Konkursen, Scheidungen oder Arbeitslosigkeit.»
“Im Kreis der Pensionskassen ist der Unmut über diese international einmalige Form der Wohneigentumsförderung bereits gross wegen der Risiken, aber auch wegen des damit verbundenen Aufwands. Herbert Brändli von der Sammelstiftung Profond sagt: «Es ist eine völlig artfremde zusätzliche Aufgabe, welche die Politik den Pensionskassen aufgebürdet hat.» Schon allein die ganze Abwicklung der Dossiers mit Prüfung, Eintragungen im Grundbuch, Informationspflicht gegenüber Versicherten und so weiter beschert den Vorsorgeeinrichtungen viele zusätzliche Arbeitsstunden. Der Pensionskassenverband Asip hat deshalb bereits im Jahr 2007 vorgeschlagen, diese Form der Wohneigentumsförderung ganz einfach zu streichen.”
Liquidationsgewinn für die 2. Säule
Auf den 1. Januar 2011 wird das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer um die Artikel 18a und 37b ergänzt. Davon wird das Gewerbe und die Landwirtschaft profitieren können. Die Änderungen finden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II statt.
Bei Selbständigerwerbenden stellt der Betrieb den Hauptteil der Altersvorsorge dar. Diesem Umstand wurde in der Unternehmenssteuerreform II mit den Bestimmungen zum Liquidationsgewinn Art. 37b DBG Rechnung getragen. Das Modell der Liquidationsgewinne ist zweistufig und bezieht sich auf die steuerrechtlich und echt realisierten stillen Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre. Die Liquidationsgewinne werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Das übrige Einkommen, welches auch das selbständige Erwerbseinkommen der Steuerperiode ohne den Liquidationsgewinn beinhaltet, wird ordentlich besteuert.
Der Liquidationsgewinn wird unterteilt in einen Bereich, für welchen der Steuerpflichtige einen Einkauf in eine 2. Säule geltend machen kann und einen diesen übersteigenden Betrag. Dabei spricht man von fiktivem Einkauf, wenn der Pflichtige über eine Deckungslücke in der 2. Säule verfügt. Dieser fiktive Einkaufsbetrag errechnet sich nach dem durchschnittlichen selbständigen Nettoerwerbseinkommen (ohne Liquidationsgewinn) der letzten fünf Jahre, multipliziert mit 15% sowie der Anzahl Jahre zwischen dem 25. Altersjahr und dem Liquidationsjahr. Im Maximum beträgt der fiktive Einkauf 835’200 Franken. Der fiktive Einkaufsbetrag wird gleich besteuert wie eine Auszahlung aus der 2. Säule. Der diesen Betrag übersteigende Liquidationsgewinn wird als Restbetrag bezeichnet. Dieser wird zum Steuersatz von einem Fünftel des Restbetrages besteuert, mindestens zu 2% beim Bund.
Blick: “Doppelte Witwe”
Eine Leserin hat sich beim “heissen Draht” des Blick mit folgender Frage gemeldet: “Mein Ehemann ist vor längerem verstorben, seither beziehe ich Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse. Seit über 10 Jahren lebe ich mit einem Mann im Konkubinat. Jetzt möchten wir regeln, was nach seinem Tod passiert – denn er ist schwer krank. Was, wenn er stirbt? Krieg ich dann zweimal Witwenrente?”
Comparis: Vertrauensverlust in Vorsorge
Das Vertrauen der Schweizer in AHV und Pensionskassen ist getrübt. Laut einer Umfrage des Internetvergleichsdienstes Comparis glauben nur 71 Prozent der 18- bis 65-Jährigen, dass sie sicher Beiträge aus der AHV ausbezahlt bekommen, bei der zweiten Säule sind es 74 Prozent der 1215 Befragten. Weitere 14 Prozent bei den Pensionskassen und 20 Prozent bei der AHV erwarten, vielleicht einen Beitrag zu erhalten. Je jünger die Befragten sind, umso geringer sei das Vertrauen in die erste und zweite Säule der Altersvorsorge.
Während in der Deutschschweiz 65 Prozent der Befragten in die Säule 3a einzahlen, sind es in der Westschweiz mit 52 Prozent und in der italienischen Schweiz mit 50 Prozent deutlich weniger. Den Maximalbetrag zahlen allerdings nur gerade 18 Prozent der arbeitnehmenden Schweizer oder knapp die Hälfte der Säule-3a-Sparer ein.
Working Poor: Armut trotz Erwerbstätigkeit
Eine Berechnung der Working-Poor-Quoten durch das Bundesamt für Statistik (BFS) für die Jahre 2007 und 2008 zeigt einen Rückgang von 4,8 auf 3,8 Prozent in diesem Zeitraum. Diese Entwicklung kann durch das positive Wirtschaftswachstum und die starke Abnahme der Arbeitslosenzahlen in den Jahren 2006 bis 2008 erklärt werden. Die provisorischen Ergebnisse basieren auf einer verbesserten Datengrundlage.
Senkung der Eintrittsschwelle: 140’000 neue Versicherte, geringe Wirkung
Dank der 1. BVG-Revision sind neu rund 140’000 Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen zusätzlich in der beruflichen Vorsorge versichert, insbesondere Frauen mit Teilpensen unter 50%. Das sind knapp 4% neue Versicherte. Die Altersvorsorge hat sich aber nur für einen Teil von ihnen verbessert. Das geht aus einer Studie hervor, mit der im Auftrag des BSV die Auswirkungen der Gesetzesrevision untersucht wurden.
Die Auswirkungen auf die Altersvorsorge werden in der Evaluation aufgrund von Modellrechnungen für die Renten der 1. und 2. Säule abgeschätzt. Diese lassen darauf schliessen, dass die Senkung von Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug für etwa ein Drittel der zusätzlich Versicherten keine nennenswerte Auswirkung auf die Altersvorsorge hat. Bei ungefähr einem weiteren Drittel erhöht sich das Vorsorgeniveau – die sogenannte Ersatzquote – um bis zu 5 Prozentpunkte, was vor allem auf die Senkung des Koordinationsabzugs zurückzuführen ist. Beim restlichen Drittel verändert sich das verfügbare Einkommen nach der Pensionierung nicht, weil die zusätzliche Leistung der Pensionskasse durch entsprechend tiefere Ergänzungsleistungen (EL) kompensiert wird. Hier führen die zusätzlichen Lohnbeiträge also nicht zu einem höheren Einkommen nach der Pensionierung. Dafür werden die öffentlichen Finanzen entlastet, weil weniger EL zu AHV und IV notwendig sind, heisst es in der Mitteilung des BSV. Mit anderen Worten, nur für ein Drittel der 140’000 zusätzlich Versicherten hat sich eine geringfügige Verbesserung ergeben. Als Fazit halten die Autoren der Studie fest:
Gemäss Modellschätzungen verbessert die Senkung der Eintrittsschwelle das Altersvorsorgeniveau für die Betroffenen kaum. Einzig kombiniert mit der Senkung des Koordinationsabzugs hat diese Massnahme einen massgeblichen Einfluss auf das spätere Altersvorsorgeniveau der neu BVGVersicherten – mit Ausnahme der Ärmsten. Was die Altersvorsorge betrifft, werden die Ärmsten der neu BVG-Versicherten in Bezug auf die gesamte Lebenseinkommenssituation durch die Senkung der Eintrittsschwelle sogar schlechter gestellt. Die Hauptwirkung der Senkung der Eintrittsschwelle auf die soziale Vorsorge ist der zusätzliche Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität für Arbeitnehmende und Arbeitslosen mit Einkommen zwischen neuer und alter Eintrittsschwelle.
Mitteilung BSV / Forschungsbericht
Neues Pensionskassenmodell von SAP, Kritik vom ASIP
Auf der Website “mit-uns-für-uns” kritisiert Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, das neue PK-Modell von SAP Schweiz. Vorgestellt wurde es von Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger. Der ASIP schreibt dazu:
SAP hat ein neues Pensionskassenmodell eingeführt, das die Versicherten direkt an der Performance beteiligt. Weil sie dadurch auch an Verlusten beteiligt sind, indem ihre Guthaben in der Pensionskasse sinken, braucht die Kasse weniger Wertschwankungsreserven. Wertschwankungsreserven dienen dazu, die Wertschwankungen und Vermögensverluste aufgrund ständig wechselnder Performance aufzufangen. Beim neuen SAP-Modell können diese Reserven von 12 auf 5 Prozent des Vorsorgekapitals reduziert werden. Das überschüssige Vermögen wird den Versicherten gutgeschrieben. Die Mitarbeitenden profitieren dadurch schneller von einer günstigen Börsenentwicklung und können bei einem Stellenwechsel mehr mitnehmen. Das Modell ist auch sehr transparent; weil die Gutschrift rein mechanisch passiert, kann jeder Versicherte ausrechnen, was ihm zusteht, wenn er die Performance kennt. Auf den Blick scheint das Modell also sehr vorteilhaft.
Beim Pensionskassenverband Asip jedoch stösst es auf Skepsis. «Es geht in der Individualisierung weit und widerspricht dem Gedanken der kollektiven Anlage, wonach die Pensionskasse das Risiko tragen soll», erklärt Geschäftsführer Hanspeter Konrad. «Für solche Modelle haben wir die dritte Säule. Die zweite braucht man dazu nicht auch noch.» Hanspeter Konrad vergleicht Sapension mit den amerikanischen 401k-Plänen.
Solenthaler schreibt in seinem Kommentar von einem “mutigen Schritt”.
Artikel im Tages-Anzeiger / Kommentar / Interview / Grafik SAP PF Guide