On ne parle que de vie active à prolonger. Mais bien des entreprises cherchent surtout à la raccourcir. A quel prix?
Versicherte
How to Raise the Retirement Age for People Who Want to Work
Work can be tiring, all right. But how is it that people considered too old to sit at a desk are young enough to play 18 holes of golf?
These days, a lot of Americans are retiring while they still have years of good health in front of them. Given the increasing financial strain on Social Security and Medicare, some economists and politicians are contemplating putting a toe on the third rail of American politics: They’re asking whether the robust good health of so many senior citizens justifies further raising the eligibility ages for the programs.
The best evidence in favor: A National Bureau of Economic Research working paper summarized here shows that most Americans are healthy enough to work longer than they actually do.
Ausführungsbestimmungen zum Vorsorgeausgleich
Am 19. Juni 2015 hat das Parlament eine Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet, mit der der Vorsorgeausgleich bei der Scheidung erweitert wird. Die Ausführungsbestimmungen wurden am 10. Juni 2016 publiziert. Die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Grundsätzlich gilt immer noch, dass die während der Ehe erworbene Austrittsleistung hälftig geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Neu wird die Teilung auch dann vollzogen, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert oder invalid ist. Je nach den Umständen beruht die Berechnung dann auf einer hypothetischen Austrittsleistung oder es wird die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Gatten umgerechnet.
Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen werden verpflichtet, der Zentralstelle 2. Säule periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben zu melden. Damit können die Scheidungsgerichte kontrollieren, dass keine Vorsorgeguthaben der Teilung entzogen werden. Weitere Bestimmungen stellen sicher, dass während der Ehe kein Vorsorgeguthaben ohne das Wissen des Ehegatten ausgezahlt wird und dass bei einem Vorsorgeausgleich ein fairer Anteil an obligatorischem BVG-Altersguthaben übertragen wird. Wer bei einer Scheidung ein Vorsorgeguthaben erhält, selber aber keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist, kann es neu an die Auffangeinrichtung BVG überweisen und später in eine Rente umwandeln lassen.
Personen, die bereits geschieden sind und denen nach bisherigem Recht eine angemessene Entschädigung in Form einer Rente zulasten des Ehegatten zugesprochen wurde, verlieren diese, wenn der geschiedene Ehegatte stirbt. Die Hinterlassenenrente aus der Vorsorge ist dann oft viel tiefer als es die Entschädigung war. Damit auch solche Personen vom neuen Recht profitieren können, sieht die Gesetzesrevision für sie eine Übergangsregelung vor. Bis zum 31. Dezember 2017 können sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Scheidungsgericht den Antrag stellen, diese bestehende Entschädigungszahlung unter Ex-Eheleuten in eine neue lebenslange Vorsorgerente umwandeln zu lassen.
Mitteilung BSV / ZGB /
BVV2 / Erläuterungen zur Revision / Alle Infos zum Thema
Que faire du capital de libre passage?
Suite à un arrêt de travail (maternité, chômage, départ à l’étranger), l’individu ignore souvent s’il est couvert et à quelles conditions. Or un montant considérable de 52 milliards de francs est placé dans les fondations de libre passage.
Kapitalauszahlung und Quellensteuer
Claude Chatelain behandelt in der Berner Zeitung detailliert die Situation von Personen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben und sich ihr Vorsorgekapital auszahlen lassen, wobei eine Quellensteuer anfällt. Unterschiede ergeben sich dabei nicht nur je nach Kanton, sondern auch je nach Land mit dem neuen Wohnsitz.
Beobachter: “Lotterie” der Umwandlungssätze
Der Beobachter schreibt in einem Artikel zur laufenden Senkung der Umwandlungssätze: “Die Renten der Pensionskassen schrumpfen. Aber nicht alle gleich stark. Das macht die zweite Säule zur Lotterie”.
Lohnrechner Salarium aktualisiert
Der individuelle Lohnrechner Salarium des Bundesamtes für Statistik bietet die Möglichkeit, für eine spezifische Arbeitsstelle (Region, Wirtschaftszweig, Berufsgruppe usw.) und anhand frei wählbarer individueller Merkmale (Alter, Ausbildung, Dienstjahre usw.) den monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne zu berechnen.
Der Lohnrechner wurde auf der Grundlage der Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2014 aktualisiert.
PwC-Studie zu 1e-Plänen
In einer Umfrage bei 96 Vorsorgeeinrichtungen haben nur 8 angegeben, bereits 1e-Pläne eingeführt zu haben. Ein gutes Fünftel will solche auch nicht einführten, mehr als ein Viertel schien über die Möglichkeiten durch die kürzliche FZG-Revision noch gar nicht informiert zu sein, die restlichen zeigten unentschieden.
Im (englischen) Studientext wird weiter festgehalten:
The reform offers new flexibility for employees. However 70 % of our survey participants were undecided whether to implement le pension plans, and 22% said they were not going to implement a plan in the medium term, mainly because they felt plans were too complex.
We believe that le plans offer employees many benefits including:
• An attractive state-of-the-art pension solution.
• Individual choice and responsibility.
• Better fit to individual risk and return profile.
• Ability to invest in assets in a tax efficient way via a pension fund. These assets would be taxed heavily for private investors outside of a pension fund.
• Transparency on pension costs, investments and benefits.Employees will be able to choose from a limited number of investment strategies with a le plan. Plans will feature different levels of risk, and different levels of equities, bonds and alternative investment products.
There will still be some controls over what can or cannot be offered. For instance, every le plan will need to offer a low risk strategy. There will also be limits to certain asset classes, e. g., a maximum equity exposure and only pension contributions on earnings over CHF 126,900 may be paid into a le plan.
The increased attractiveness of le plans is opening up the market. Many new providers are emerging and existing providers are updating their offerings. This will give companies a wider range of options when setting up a le plan and may help to dispel the uncertainty surrounding such plans, which we detected in our survey results.
NZZ: Chancen und Probleme mit 1e-Plänen
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den sog. 1e-Plänen, welche im überobligatorischen Bereich Pensionskassen und Versicherten neue Freiheiten einräumen. Ferber schreibt:
Für Arbeitgeber hat die Einführung solcher Pläne durchaus Vorteile. Das Risiko, dass die Gelder in solchen «1e-Plänen» schlecht rentieren, wandert zum Arbeitnehmer. Die Pensionskassen und die dahinterstehenden Unternehmen, die im derzeitigen Anlageumfeld mit extrem niedrigen Zinsen zu kämpfen haben, werden entlastet. Zudem komme die Einführung der «1e-Pläne» einer Abtrennung der höheren Einkommen innerhalb der Pensionskasse gleich, sagt der Berner Vorsorge-Spezialist Werner C. Hug. Komme es bei diesen Plänen zu Wertschwankungen, wirkten sich diese nicht mehr auf die Gewinn- und Verlustrechnung des hinter der Pensionskasse stehenden Unternehmens aus. Ausserdem müssten die Firmen bei «1e-Plänen» keine Renten ausbezahlen – was angesichts der immer höheren Lebenserwartung Risiken birgt. Stattdessen kommt es zu Kapitalzahlungen.
Vormarsch der Alten
Die Schweiz wird zunehmend ein Land von alten Leuten. Im Jahr 2050 werden 28 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre oder mehr zählen. Somit gehört die Schweiz zu den Ländern, welche am stärksten ergrauen, wie die Grafik des Datenportals Statista zeigt. Noch stärker steigt der Anteil der Senioren in Deutschland, dort wird Mitte des Jahrtausends sogar fast jeder dritte Einwohner zu den Alten zählen.
Der Extremfall ist Japan: Schon heute gehören 27 Prozent der Bevölkerung zur Generation 65 Plus. 2050 werden es laut Schätzung der OECD sogar 39 Prozent sein. In Ländern wie den USA oder Mexiko entwickelt sich der Trend hingegen viel sanfter: Nur 16 Prozent der Mexikaner werden zur Jahrtausendmitte im Seniorenalter sein.
SRF: Die unterschätzte dritte Säule
Bei der Altersvorsorge wird vorwiegend über die AHV und die Pensionskassen gesprochen. Unterschätzt wird das Potenzial der dritten Säule – der privaten, teils steuerlich befreiten Vorsorge. Hier sind immerhin 92 Milliarden Franken Alters-Guthaben angespart.
«Grosse Säule 3a» oder Vorsorgeeinrichtung
Bei der Altersvorsorge haben Selbständige viele Freiheiten. Wer sollte sich für eine «grosse Säule 3a», wer für einen Anschluss an eine Pensionskasse entscheiden?
Neue Szenarien zur Bevölkerungs-Entwicklung, Steigende Rentnerzahlen
In den nächsten 30 Jahren wird die Bevölkerung im Rentenalter in allen Kantonen stark wachsen. Sie dürfte in nahezu allen Kantonen über 50 Prozent zunehmen. In den Kantonen Schwyz, Freiburg, Thurgau, Obwalden und Aargau ist sogar mit einer Verdoppelung der Anzahl Personen ab 65 Jahren zu rechnen.
Hauptursache für das noch nie dagewesene Wachstum dieser Bevölkerungsgruppe in den genannten Kantonen ist die grosse Anzahl Personen mit ständigem Aufenthalt in der Schweiz, die in den nächsten Jahrzehnten das Rentenalter erreichen. Eine weitere Ursache ist die Zuwanderung aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland von Personen, die sich mit ihrer Familie endgültig in diesen Kantonen niederlassen und dort alt werden.
Ausnahme bildet dabei der Kanton Basel-Stadt, in dem die Bevölkerung ab 65 Jahren nur um 35 Prozent wachsen wird. Dies ist zum einen auf den bereits heute sehr hohen Anteil älterer Menschen im Kanton zurückzuführen. Zum anderen spielen die regelmässigen und zahlreichen Abwanderungen in andere Kantone von Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, eine grosse Rolle.
BV und Erbrecht
Bruno Eugster, Fachanwalt Erbrecht SAV, schreibt in der NZZ über Missbrauchspotenzial im Erbrecht, das derzeit revidiert wird. Dies betrifft insbesondere die berufliche Vorsorge, bei welcher durch Einkäufe Vermögen den Nachkommen aus erster Ehe entzogen werden kann. Eugster schreibt:
Eine nach wie vor ungelöste Frage ist der Zusammenhang von beruflicher Vorsorge und Erbrecht. Der Entwurf will die gebundene Vorsorge vollkommen beim Vorsorgerecht belassen und vom Erbrecht ausschliessen. Das führt zu stossendsten Ergebnissen.
Der «Klassiker» sieht etwa wie folgt aus: Nach 15 Jahren wird eine Ehe in gehobenen mittelständischen Verhältnissen geschieden. Die Eheleute haben kaum freies Vermögen, das Alterskapital in der beruflichen Vorsorge aber beträgt 700 000 Franken. In der Scheidung wird das Alterskapital geteilt. Der Ehemann verheiratet sich nochmals und hat angesichts seines nach wie vor guten Einkommens in der Pensionskasse einen stattlichen Verlust erlitten. Diesen verbessert er gerne durch freiwillige Einlagen, einkommenssteuerfrei jedes Jahr um einen fünfstelligen Betrag.
Frühpensionierung für Maler und Gipser
(SDA) Maler und Gipser können sich frühzeitig pensionieren lassen. Der Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) stimmte dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu. Die Gewerkschaften haben bereits zugestimmt, mit dem Ja der Delegierten des Arbeitgeberverbands ist nun die Bahn frei für die Umsetzung. Das Modell sieht die Möglichkeit der flexiblen Teilpensionierung für Männer ab 60 und für Frauen ab 59 vor. Hinzu kommt die vollständige Frühpensionierung ab 63 und 62 Jahren.
Bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten die Betroffenen eine Übergangsrente von rund 70 Prozent des AHV- Lohns und die Beiträge an die 2. Säule bezahlt. Arbeitnehmer und -geber finanzieren das Modell gemeinsam mit je 0.85 Lohnprozenten. Der neue GAV gilt für die Deutschschweiz, den Jura und das Tessin. Die beiden Basel und die Branche in der Westschweiz kennen die Frühpensionierung bereits. Im Bauhauptgewerbe liegt das Rentenalter bei 60 Jahren.




