Noch stemmen sich die Schweizer Retailbanken gegen die Weitergabe von Negativzinsen. Doch der Druck, diese weiterzugeben, nimmt stetig zu. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Dämme brechen, schreibt Finews basierend auf einer Studie von EY. Grund dafür sieht Finews in der Margenerosion. Betroffen dürften zuerst vermögende Privatkunden sein.
Versicherte
SHZ: Wie Sie Ihre Finanzen fürs Alter stärken
Damit der Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten werden kann, gilt es, sich bereits in jungen Jahren auf die Pension gut vorzubereiten.
Frau und Mann auf der Strasse zu AHVplus
20 Minuten hat Passanten gefragt, was sie von der AHV-plus-Initative halten. Ob sie befürchten, im Alter kein Geld mehr übrig zu haben, und ob sie dafür schon sparen. Und schliesslich, ob sie ihre Eltern unterstützen würden, wenn diese nach der Pension in Geldnot gerieten.
Ungenügender Wissenstand zur 2. Säule
Wie hoch ist Ihr Interesse am Thema berufliche Vorsorge?
Die Höhe der Leistungen ist von Parametern wie beispielsweise Beitragshöhe, Beitragsdauer, Mindestzinssatz und Umwandlungssatz abhängig. «Es ist entscheidend, zu wissen, wie diese Parameter zusammenhängen, zumal die demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auch auf politischer Ebene zu Reform- Diskussionen in der Altersvorsorge und Abstimmungen führen, die Konsequenzen für die Versicherten haben können», sagt Yvonne Seiler Zimmermann vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern. Um herauszufinden, wie gross das Interesse der Versicherten am Thema der beruflichen Vorsorge ist und wie gut sie darüber Bescheid wissen, hat sie im Auftrag des Schweizer Vorsorgespezialisten PensExpert AG eine Umfrage bei rund 730 aktiv versicherten Personen durchgeführt.
Um den tatsächlichen Wissensstand der Befragten zu klären, wurden ihnen zu den Themenbereichen «Allgemeines Wissen», «Wissen zur Finanzierung und Kosten der beruflichen Vorsorge», zu den «Leistungen der Kassen», zur «Freiheit und Mitsprache der Versicherten», «Steuern» sowie «Recht» Fragen gestellt. Über alle Wissensfragen hinweg liegt der Anteil der richtigen Antworten im Durchschnitt bei 62 Prozent, der Anteil der falschen bei 22 Prozent.
UBS Vorsorgemonitor: (zu) hohe Erwartungen der Versicherten
Für den Vorsorgemonitor 2016 wurden im Juli 2016 schweizweit 1211 Personen im Alter zwischen 18 und 84 Jahren telefonisch befragt. Realisiert wurde die Studie durch das Marktforschungsinstitut gfs-zürich und UBS. Im Zentrum der Befragung stehen die finanziellen Erwartungen an die Vorsorge und die Möglichkeiten rund um die private Vorsorge sowie das frei verfügbare Vermögen wie auch die individuelle Sparquote.
Wie viel Prozent vom letzten Salär wird Ihnen nach der Pensionierung Ihrer Meinung nach zur Verfügung stehen?
Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Befragten eine relativ hohe Erwartungshaltung gegenüber den Altersleistungen nach der Pensionierung haben. Allerdings verfügt nur knapp die Hälfte der Befragten über eine Säule-3a-Lösung. Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung erwartet, im Rentenalter über mehr als 70% des zuletzt bezogenen Salärs zu verfügen.
Die Realität zeigt ein anderes Bild: Die Altersleistungen aus der AHV und der Pensionskasse decken maximal ungefähr 60–70% des letzten Salärs ab. Auch der Anteil des in Wertschriften angelegten 3a-Vermögens ist im aktuellen Tiefzinsumfeld mit 21% sehr tief. Die Umfrage zeigt zudem auf, dass ein grösserer Teil der Schweizer Bevölkerung nach Abzug aller Ausgaben (inkl. der 3a-Beiträge) am Jahresende noch etwas auf die Seite legen kann.
Andreas Schaub von der gfs-Zürich kommt (im Video-Interview) zum Schluss, dass der Mensch kein rationales Wesen ist und kaum fähig, über die nächsten zwei, drei Tage hinauszudenken. So ist es wohl.
Veronica Weisser (UBS) stellt fest, dass in der AHV 1000 Mrd. Franken zur Erfüllung aller Renten- versprechen fehlen und es auch in der 2. Säule nicht viel besser aussieht. Die dritte Säule leider unter den Negativzinsen. Kurz: das Schweizer Vorsorgesystem steht unter Druck. Der Einzelne ist in Eigenverantwortung gefordert. Weisser erläutert altersabhängige Anlagestrategien und betont die Wichtigkeit eines frühen Beginns des Alterssparens mit dem Schwergewicht auf Wertschriftenkonten.
AV2020: Angestelltenverbände wollen Vermittler sein
In der Handelszeitung haben sich Daniel Jositsch, Präsident Kaufmännischer Verband Schweiz, Thomas Weibel, Präsident Schweizer Kader Organisation SKO und Thomas Feierabend, Präsident Angestellte Schweiz, gemeinsam mit einem Kommentar zu den aktuellen Themen der Altersvorsorge gemeldet. Die AHVplus-Initiative lehnen sie ab, bei der Altersvorsorge 2020 sehen sie Verbesserungsbedarf. In ihrem Beitrag schreiben sie:
Gefordert sind konstruktive Kräfte, die Brücken zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bauen können und breit abgestützte Kompromisse mittragen. Die stark fragmentierte Arbeitnehmerlandschaft zeigt die Notwendigkeit nach ideologiefreien Lösungen auf. Deshalb handeln wir jetzt: Um kompromissorientierten Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen, bündeln die drei Angestelltenverbände Angestellte Schweiz, Schweizer Kader Organisation SKO und der Kaufmännische Verband ihre politischen Kräfte. Künftig werden wir uns verstärkt im Rahmen einer politischen Plattform für Angestelltenpolitik engagieren. (…)
Die kürzlich präsentierten Vorschläge der zuständigen Nationalratskommission müssen an einigen Stellen korrigiert werden, nicht zuletzt bei den Kompensationsmassnahmen in der 2. Säule und bei der vorgesehenen Rentenaltererhöhung auf 67. Aus diesen Gründen werden Angestellte Schweiz, die Schweizer Kader Organisation SKO und der Kaufmännische Verband ihre Rolle als Vermittler zwischen den beiden Polpositionen wahrnehmen – und darüber hinaus verstärkt auch in anderen politischen Dossiers konstruktive, kompromissorientierte Lösungen vorantreiben.
Eco: “PKs schieben Risiken auf Versicherte ab”
In einem Bericht zur Eco-Sendung vom 12.9.16 schreibt SRF: Die Pensionskasse der Credit Suisse zwingt Angestellte bei der Pensionierung neu zum Bezug von Alterskapital. Damit schiebt sie ihre Anlage-Risiken auf die Pensionäre ab. Diese Weitergabe von Risiken auf die Versicherten hat System, weit über die Credit Suisse hinaus.
Konkret wird die Pensionskasse der Credit Suisse ab 2018 individuelle Anlagestrategien für ihre PK-Versicherten einführen. Und sie senkt die Lohnschwelle des zwangsweisen Kapitalbezugs der zweiten Säule für ihre Mitarbeitenden von 126‘900 Franken auf noch 98‘700 Franken ab. Das heisst, für viele Angestellte mit mittleren Löhnen entfällt oberhalb dieser Grenze die Möglichkeit für eine garantierte, lebenslange Rente.
Die individuellen Anlagestrategien, aus der die Angestellten der Credit Suisse wählen können, sind sogenannte «1e-Vorsorgepläne». Diese Anlageprodukte sind seit 2006 zugelassen. Doch erst jetzt – in Zeiten von Negativzinsen – werden sie für die Pensionskassen wirklich interessant. Nicht nur tragen bei diesen Vorsorgeplänen die Versicherten das Anlagerisiko, sie werden bei der Pensionierung auch zum Bezug des Kapitals gezwungen.
Für Stefan Thurnheer vom VZ Vermögenszentrum ist diese Entwicklung zweiseitig: «Zum einen ist es ein Wunsch der Versicherten, selber zu entscheiden, wie sie das Geld in der Pensionskasse anlegen. Auf der anderen Seite versuchen Pensionskassen, Risiken zu vermindern in diesen schwierigen Anlage-Zeiten. Da ist ein Kapitalzwang, die Auszahlung also, ein Mittel, um das Risiko zumindest teilweise in der Pensionskasse zu vermindern.»
Colette Nova vom Bundesamt für Sozialversicherung sagt: «Für viele Leute ist das eine Überforderung oder zumindest eine sehr grosse Herausforderung. Während man in der Vorsorge-Einrichtung ist, übernimmt das die Vorsorge. Für nachher muss man selber schauen.»
BVK: Riskanter Wechsel
Die AZ berichtet über die Absicht der PK von Schlieren, von der Zürcher BVK zur PK SHP zu wechseln. Verlockend ist der deutlich höhere Umwandlungssatz, allerdings sieht die SHP ebenfalls UWS-Senkungen vor. Prof. Janssen warnt:
Martin Janssen, Pensionskassenberater und Professor am Institut für Banking und Finance der Uni Zürich sowie Gründer der Beratungsfirma Ecofin, rät zur Vorsicht: «Ein Weggang von der BVK muss sehr gut überlegt sein, zumal diese gute Arbeit leistet. Die Wahl der SHP mit rund 20 Prozent Rentneranteil überrascht, da die Schlieremer Rentner ausfinanziert und die heutigen Rentner der SHP künftig von Mitarbeitern von Schlieren mitfinanziert werden müssen», so Janssen. Wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Zinsen sei ohnehin mit einer deutlichen Senkung des Umwandlungssatzes zu rechnen. «Freiwillig das Risiko einzugehen, fremde Rentner mitzufinanzieren, überrascht sehr.»
AZ: “PKs zwingen Rentner zu Kapitalauszahlung”
Tommaso Manzin schreibt in der AZ über den Trend der Pensionskassen, insbesondere Versicherte mit hohen Leistungen zum Kapitalbezug zu zwingen.
Im Kundenmagazin vom September schreibt das VZ Vermögenszentrum, die Kassen würden daher versuchen, Kunden den Kapital- statt Rentenbezug schmackhaft zu machen. Einige – etwa jene von Novartis und Credit Suisse (CS) – hätten ihr Reglement angepasst, sodass sich Versicherte im überobligatorischen Teil (Lohnbestandteile über 84 600 Franken/Jahr) einen Teil des Pensionsanspruchs als Kapital auszahlen lassen müssen.
Das bestätigt auf Nachfrage Satoshi Jean-Paul Sugimoto, stellvertretender Leiter der Kommunikation für die Schweiz bei Novartis: Bei Einkommensbestandteilen über 150 000 Franken sei für die daraus gebildeten Vorsorgeguthaben eine Kapitalauszahlung vorgesehen. Ab Januar 2017 trete das neue Reglement in Kraft, erklärt auch CS, wonach bei einer Gesamtvergütung von über 126 900 Franken der Mehrbetrag bei Pensionierung als Kapital ausbezahlt werde.
Sie sind nicht allein. Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP, erklärt: Einzelne Pensionskassen hätten für den überobligatorischen Bereich solche Entscheide getroffen.» Jede PK wähle Einführungsdatum und Umfang der Massnahme selbst. Konrad betont, dass die Rente als Ersatzeinkommen im Alter im Vordergrund stehen sollte. Genau deswegen sei es wichtig, dass die Reform Altersvorsorge 2020 gelinge und die Leistungsversprechen ökonomisch realistischer definiert werden. Bei realistischeren Parametern würden sich diese Fragen kaum stellen.
Droht das auch beim obligatorischen Teil? Konrad winkt ab: «Im BVG Bereich ist das nicht möglich. Heute kann ein Versicherter einen Viertel seines Altersguthabens als Kapital beziehen. Eine Verpflichtung, Kapital zu beziehen, gibt es nicht.»
Ähnlich sieht das die Sozialversicherungsexpertin Gertrud E. Bollier von gebo Sozialversicherungen AG: Das BVG sehe für den obligatorischen Teil der Altersvorsorge vor, dass maximal ein Viertel der Altersleistung als Kapital bezogen werden könne, mindestens drei Viertel als laufende Rente. Das Reglement der Vorsorgeeinrichtung (PK) könne zwar einen höheren Anteil des Kapitalbezugs vorsehen, aber dann betreffe es nur den überobligatorischen Teil. Für den obligatorischen Teil müsse den Versicherten die Wahl bleiben, ob sie bis zu einem Viertel in Form einer Kapitalauszahlung wollen oder nicht.
Axa-Umfrage: Geringe Bereitschaft für höheres Rentenalter
Axa Winterthur hat ein weiteres Mal eine Umfrage bei Versicherten zur 2. Säule und dieses Jahr vor dem Hintergrund der Beratungen zur Altersvorsorge 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse sind insgesamt wenig ermutigend. Auf die Frage, welche Korrekturmassnahmen zum Ausgleich einer allfälligen Rentenkürzung akzeptiert würden, ergab sich, dass ein höheres Rentenalter und Rentenkürzungen am wenigsten hingenommen würden, höhere Beitragszahlungen finden auch nur bedingt eine Mehrheit. Die grösste Zustimmung erhält hingegen eine Vorverlegung der Beitragszahlungen, welche aber leider wenig helfen, die höhere Lebenserwartung und die ungenügenden Kapitalerträge auszugleichen.
Mitteilung Axa / NZZ / Finews / Cash (mit Interview Rutsch)
Umfrage-Ergebnisse
Manor-PK mit Rentenalter 65 für alle
Die Reglementsänderung der Pensionskasse Manor, u.a. mit tieferem technischem Zins, Streichung der Ueberbrückungsrente und dem Rentenalter 65 für Frauen und Männer hat breites Medienecho gefunden, obwohl keiner der Schritte besonders auffälig wäre. Zu vermuten ist, dass die Reaktion der Unia, welche sie zum Anlass genommen hat, Werbung für AHVplus zu machen, die Medien darauf aufmerksam gemacht hat.
Charlotte Jacquemart schreibt in der NZZ am Sonntag zur Frage ob das Rentenalter 65 für Frauen in der Pensionskasse überhaupt rechtens sei:
«Oft wird das Schlussalter im Zusammenhang mit einer Senkung des Umwandlungssatzes erhöht, so dass die Rente mit dem neuen Schlussalter etwa so hoch ist wie mit dem alten», sagt Roger Baumann (c-alm). Zur Erinnerung: Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente. Baumanns Erklärung trifft genau auf den Fall Manor zu: Weil die Manor-Pensionskasse den Umwandlungssatz auf 4,88% gesenkt hat, müssen die Angestellten länger arbeiten, wollen sie auf die gleiche Altersrente kommen wie früher. Und für die weiblichen Angestellten bedeutet dies: Arbeit über das offizielle Rentenalter hinaus.
Martin Roth, Geschäftsführer der Manor-Pensionskasse, bestätigt dies: «Die gegenüber dem bisherigen Reglement tieferen Umwandlungssätze machen es erforderlich erforderlich, dass für das gleiche Leistungsniveau wie bisher im Alter 63 neu bis Alter 65 in der Pensionskasse gespart werden muss.» Damit will das Warenhaus sicherstellen, dass das Leistungsniveau beibehalten wird: Heute erhalten die Angestellten 44 bis 45% des durchschnittlich versicherten Lohnes in Form einer Altersrente. Pensionskassenleiter Roth versichert aber: «Selbstverständlich steht es jeder Mitarbeiterin weiterhin frei, im Alter 64 in Pension zu gehen. Arbeitet eine Mitarbeiterin bis Alter 65, erhält sie zusätzlich zum Lohn ab Alter 64 ihre AHV-Rente.
Artikel NZZ / Meldung Unia / Interview Roth (FuW)
Avenir Suisse: “Sieben Wochen bezahlte Ferien pro Jahr”
Jérôme Cosandey schreibt in der Schweizer Personalvorsorge:
Seit der letzten Revision der AHV im Jahr 1997 ist der Gesamtbetrag der Renten für Männer zwischen ihrer Pensionierung und ihrem Tod inflationsbereinigt um 25 Prozent gestiegen. Weil das Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 Jahre erhöht wurde, stieg der Betrag bei ihnen nur um 2 Prozent. Gemäss Projektionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen wird sich in der ersten Säule bis 2030 ohne Reform ein Defizit von 50 Milliarden Franken kumulieren. Soll eine höhere Lebenserwartung automatisch zu einer längeren Pensionsdauer führen?
Dänemark hat auf diese Frage eine Antwort gefunden. Die Finanzierung der Altersvorsorge soll gesichert werden, indem das Pensionsalter bis 2027 nach und nach auf 67 Jahre angehoben und danach an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Falls sich Letztere weiterhin erhöht, wird das Pensionsalter entsprechend angepasst.
Pikantes Detail: Die durchschnittliche Pensionsdauer wird in Dänemark damit auf 14.5 Jahre beschränkt. In der Schweiz geniesst ein Rentner im Schnitt 21 Jahre Pension. Das macht die Schweiz zusammen mit Japan zur Weltmeisterin in Bezug auf die Rentendauer: 17 Länder der OECD haben das Pensionsalter auf 67 oder gar 68 Jahre festgelegt, obwohl die Lebenserwartung in diesen Ländern unter der unsrigen liegt. In 15 weiteren OECD-Staaten liegt das Rentenalter wie bei uns bei 65 Jahren. Doch mit Ausnahme von Japan leben die Menschen in diesen Ländern oft gar sechs bis acht Jahre weniger lang als die Schweizer. (…)
Ein guter schweizerischer Kompromiss bestünde darin, den sauren Apfel zu halbieren oder vielmehr in drei Teile zu schneiden. Gemäss einer simplen Rechnung verbringt man heute 40 Jahre im Job und 20 Jahre in Pension. Könnte man nicht die erlangte höhere Lebenserwartung nach demselben Verhältnis aufteilen? Das hiesse zwar, dass jeder circa vier Wochen später pensioniert würde als seine um ein Jahr älteren Kollegen. Doch trotz dieser verzögerten Pensionierung, die zur finanziellen Sanierung der Vorsorge signifikant beitragen würde, käme jeder Einzelne in den Genuss von rund drei zusätzlichen Wochen in Rente. Für diesen Ansatz hat sich beispielsweise Deutschland entschieden, wo das Rentenalter bis 2024 um jeweils einen Monat und danach bis 2031 um jeweils zwei Monate pro Jahr ansteigt.
Artikel Cosandey / NZZ zum Thema
Deutsche Bundesbank: Exkurs zur Alterssicherung
Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht August 2016 einen ausführlichen Exkurs zur längerfristigen Entwicklung der Alterssicherung aufgenommen. Dabei wird auf die beiden zentralen Elemente Lebenserwartung und Realzinsen besonderes Gewicht gelegt. Zur Sicherung der Renten fordert die Bundesbank mehrfach die Stabilisierung der Rentenbezugsdauer, welche seit 1960 von 13 auf über 20 Jahre angestiegen ist. Die relative Rentenbezugsdauer (Beitrags- zu Bezugsdauer) nahm von 30 auf 42% zu.
Mit der sukzessiven Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren auf 67 Jahre könnte es nun bis zum Jahr 2031, wenn erstmals Personen im Alter von 67 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreichen, in etwa auf dem derzeitigen Niveau stabilisiert werden. Ohne weitere Anpassungen wäre in den Folgejahren aber erneut ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Die relative Rentenbezugsdauer könnte hingegen weitgehend – obgleich auf historisch hohem Niveau – stabilisiert werden, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2030 weiter in Stufen von durchschnittlich einen dreiviertel Monat pro Jahr auf 69 Jahre im Jahr 2060 angehoben würde.
Tatsächlich würden so erstmals im Jahr 2064 Personen im Alter von 69 Jahren (Geburtsjahrgang 1995) in Rente gehen. Dies würde auch verhindern, dass der Rentnerquotient steigt und damit eine Absenkung des Rentenniveaus ausgelöst wird.
Allerdings hält die Bundesbank auch fest, dass trotz dieser Erhöhung auf 69 Jahre eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 24% notwendig wäre und das Versorgungsniveau dennoch von 48 auf etwa 44% fallen könnte.
Ultimatum des pilotes de KLM pour sauver leurs retraites
Un syndicat de pilotes de la branche néerlandaise du groupe Air France-KLM menace d’agir en justice contre la direction si celle-ci persiste dans sa volonté de remettre en cause l’accord sur le système de retraite.
Grenzgänger: “Raus aus dem Schwebezustand”
Die Oberbadische Zeitung kommentiert die Entscheide des Deutschen Finanzministeriums zur Besteuerung der Leistungen aus der 2. Säule für deutsche Grenzgänger. Sie schreibt:
Betroffen hiervon sind im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Lörrach rund 23 000 Grenzgänger und weitere Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und heute in Rente sind. Der Bundesfinanzhof war nach einer Reihe von Urteilen mit der Behandlung der Beiträge und Leistungen unter dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz beschäftigt. „Knackpunkt“ des 2005 in Kraft getretenen Gesetzes war die Aufteilung von Beitrag und Leistung in das sogenannte Obligatorium und das Überobligatorium.
Das Finanzamt Lörrach bestätigte, es werde die vorliegenden Einsprüche „von Amts wegen aufgreifen“. Die Weisung wirke sich auch auf die laufende Erklärungsbearbeitung 2015 aus. Die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen, die ein Schweizer Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer errichtet, ist neben der staatlichen AHV die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers unterschieden werden müsse.



