Un syndicat de pilotes de la branche néerlandaise du groupe Air France-KLM menace d’agir en justice contre la direction si celle-ci persiste dans sa volonté de remettre en cause l’accord sur le système de retraite.
Versicherte
Grenzgänger: “Raus aus dem Schwebezustand”
Die Oberbadische Zeitung kommentiert die Entscheide des Deutschen Finanzministeriums zur Besteuerung der Leistungen aus der 2. Säule für deutsche Grenzgänger. Sie schreibt:
Betroffen hiervon sind im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Lörrach rund 23 000 Grenzgänger und weitere Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und heute in Rente sind. Der Bundesfinanzhof war nach einer Reihe von Urteilen mit der Behandlung der Beiträge und Leistungen unter dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz beschäftigt. „Knackpunkt“ des 2005 in Kraft getretenen Gesetzes war die Aufteilung von Beitrag und Leistung in das sogenannte Obligatorium und das Überobligatorium.
Das Finanzamt Lörrach bestätigte, es werde die vorliegenden Einsprüche „von Amts wegen aufgreifen“. Die Weisung wirke sich auch auf die laufende Erklärungsbearbeitung 2015 aus. Die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen, die ein Schweizer Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer errichtet, ist neben der staatlichen AHV die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers unterschieden werden müsse.
Mehr Rente durch Frühpensionierung?
Auf dem Geld-Blog des Tages-Anzeigers wird auf folgende Frage eingegangen:
Wir arbeiten beim Staat. Nun senkt die Pensionskasse die Umwandlungssätze, und wir erwarten auch künftig weitere Senkungen, auch wegen der Rentenreform. Da wir schon 59 und 61 sind, fragen wir uns, ob wir nicht schon früher in Pension gehen sollen zu den alten Umwandlungssätzen. Was meinen Sie?
AV2020: Besserstellung für Entlassene im Alter
Claude Chatelain schreibt in der Berner Zeitung über die Pläne zur Verbesserung der Altersvorsorge von Personen, die in höherem Alter ihre Stelle verlieren. Der Bundesrat wollte ihnen mit der Altersvorsorge 2020 die Möglichkeit geben, eine Rente bei der Auffangeinrichtung zu beantragen. Das würde aber zu sehr tiefen Umwandlungssätzen führen. Der Ständerat brachte einen neuen Vorschlag in die Diskussion, die auch von der Expertengruppe des Vorsorgeforums unterstützt wird: der Verbleib in der Pensionskasse ab Alter 58 auch nach Stellenverlust. Als weitere Möglichkeit besteht natürlich auch der Erwerb einer Leibrente bei einer Lebensversicherung. Aber das ist in aller Regel für den Versicherten nicht interessant. Chatelain stellt in seinem Artikel einen Vergleich der diversen Möglichkeiten an, ohne aber das Vorhaben des Ständerats.
Negativzinsen für Sparer?
Negativzinsen für Sparer werden mehr und mehr zur Realität. Was vor zwei Jahren noch ein Tabu war, wird inzwischen von einer der bekanntesten Retail-Banken der Schweiz offen diskutiert. Es könnte ein Damm brechen.
Verdoppelung der Rentenbezugsdauer
Parallel zum Lebensstandard steigt die Lebenserwartung seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Als die AHV1948 gegründet wurde, hatten Männer bei Geburt 66,4 Jahre vor sich, Frauen 70,9. Heute sind es 80,8 und 84,9 Jahre. 2045 werden es bei Männern 86,1 und bei Frauen 89,2 Jahre sein. Weil das Rentenalter nicht mitstieg, verlängern die gewonnenen Jahre den Ruhestand. Zu Beginn hatten Männer beim Übertritt 12,4 Jahre vor sich, Frauen 14 Jahre. Derzeit sind es 19,2 und 22,2 Jahre. 2050 dürfen sich 65-jährige Männer auf 23,9 und Frauen auf 26,3 Rentnerjahre freuen. Das ist eine Verdoppelung der Pensionsdauer seit 1948, stellt die NZZ fest.
Stellungnahme des Bundesfinanz-ministeriums zur 2. Säule
Von Uwe Wehrle erhalten wir ein Schreiben des Deutschen Finanzministeriums zur Behandlung der Beiträge und Leistungen der Schweizer beruflichen Vorsorge zugesandt. Er hält dazu fest:
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 27. Juli 2016 zur Anwendung diverser BFH-Entscheidungen rund um die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge (berufliche Vorsorge) geäußert. Das Dokument ist als Anlage beigefügt.
Von der bisherigen Verwaltungsauffassung (erstmals kommuniziert in der OFD-Verfügung vom 19.9.2005) wird nach knapp elf Jahren abgewichen und eine steuerliche Differenzierung nach Obligatorium und Überobligatorium vorgenommen.
Weiter schreibt Wehrle er in seinem Mail:
Für mich endet damit die „Abwicklung“ der 2006 gegründeten und auf ehrenamtlicher Basis tätigen IG Pensionskasse, die sich Ende 2012 zum Warten auf Gerichtsentscheide und deren Umsetzung entschieden hat. Mein Dank für bis zu einem Jahrzehnt Ausdauer gilt insbesondere Susanne Heitzler, Hartmut Krause (leider vor knapp einem Jahr verstorben), Klaus Pfister, Hans Hagen Füldner, Margit Böddeker und Dieter Amann.
SRF: 65’000 Franken zu viel für Pensionäre
Radio SRF berichtet über die Umverteilung von Jung zu Alt aufgrund des zu hohen Mindest-Umwandlungssatzes.
Seit die Zinsen nun aber rekordtief und sogar negativ sind, funktioniere das System der beruflichen Vorsorge nicht mehr richtig, sagt Martin Erling, Professor für Versicherungsmanagement an der Universität St. Gallen: «Das Problem bei der Umverteilung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Rente deutlich höher ist als das, was erwirtschaftet werden kann.»
Entwicklung des technischen Zinses im Beitragsprimat. Quelle: Swisscanto
Früher erwirtschafteten Pensionskassen auf dem Alterskapital einen durchschnittlichen Betrag von 4 Prozent. Heute beträgt dieser technische Zinssatz realistisch gerechnet noch 2,5 bis 3 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der sogenannte Umwandlungssatz, blieben aber unverändert. So kommt es, dass Pensionskassen ihren neuen Rentnerinnen und Rentnern heute im Durchschnitt 65‘000 Franken zu viel ausbezahlen müssen. Bei Erlings letzter Berechnung vor vier Jahren waren es noch 40‘000 Franken gewesen.
Die Kosten der Frühpensionierung
Die Vorsorgewerke sind stark unter Druck. Bleibt eine Frühpensionierung deshalb ein aussichtsloser Traum? Albert Steck von der Migros-Bank hat an einem Musterbeispiel die finanziellen Folgen einer Pensionierung mit 62 statt mit 65 Jahren berechnet. Das Resultat: Die monatliche Rente der Pensionskasse sinkt von 2830 auf 2220 Franken – eine Einbusse von 22 Prozent.
Je nach Pensionskasse weicht die Kalkulation etwas vom Beispiel ab. Als Faustregel gilt jedoch: Pro Vorbezugsjahr sinkt die Rente zwischen 5 und 8 Prozent. Aufgrund dieser massiven Einbusse muss eine Frühpensionierung in jedem Fall sehr sorgfältig geplant sein.
Wir beziehen länger Rente als je zuvor
Die deutschen Ruheständler beziehen so lange Rente wie nie zuvor. Im vergangenen Jahr ist die durchschnittliche Bezugsdauer laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bei Frauen auf 21,7 Jahre, bei Männern auf 17,5 Jahre gestiegen. Grund für die Entwicklung ist vor allem die steigende Lebenserwartung. 1980 erhielten Frauen im Durchschnitt noch 13,8 Jahre Rente, Männer 11 Jahre.
Teilzeitbeschäftigte in der beruflichen Vorsorge
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist seit 2003 mehr als dreimal so rasch gestiegen wie die Zahl der Vollzeitbeschäftigten. Dieser Trend hält weiterhin an. Für Beschäftigte, die vor allem im Lohnbereich des BVG-Obligatoriums versichert sind, gibt es in Bezug auf die Definition des koordinierten Lohns sowie der Eintrittsschwelle Handlungsbedarf, schreiben Inés Tidow und Ueli Höhn von der Libera in ihrem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge 7/16.
Schwieriger Wechsel der Sammelstiftung
Der Beobachter schreibt über die Problem von Unternehmen mit schlechter Versichertenstruktur bei der Suche resp. dem Wechsel des Anschlusses an eine Sammelstiftung. Im Artikel heisst es:
Sehr schlechte Karten haben Firmen mit ungünstiger Altersstruktur. Wenn mehr als 20 Prozent aller Versicherten Rentner oder 20 Prozent der aktiv Versicherten älter als 55 sind, sei die Ausgangslage schwierig, sagt Felix Brandenberger, Leiter Vertrieb bei der ASGA-Pensionskasse. Seine Sammeleinrichtung nehme solche Firmen nicht mehr auf, zum Schutz ihrer Mitglieder. Als Genossenschaft sei man in erster Linie den eigenen Versicherten verpflichtet.
So lehnte die Sammelstiftung Profond vergangenes Jahr jede zehnte Anfrage von Firmen ab. Bei anderen dürften es ähnlich viele sein; Profond ist aber die einzige, die genaue Zahlen nennt. Kein Angebot erhielten Firmen mit weniger als vier Versicherten und einer Lohnsumme von weniger als 300’000 Franken, sagt Profond-Geschäftsführer Martin Baltiswiler. Zudem erfolge bei Firmen aus «gewissen Branchen» oder mit hohem Rentneranteil eine «Einzelfallbeurteilung».
Die Lebensversicherer Axa und Swisslife bestätigen nur, dass weniger Vollversicherungs- und immer öfter teilautonome Lösungen zum Tragen kommen. Und wenn sie Vollversicherungen anbieten, wird es meist teurer; denn hier tragen die Lebensversicherer das Risiko, während bei teilautonomen Lösungen die Firmen stärker in der Pflicht stehen. Bei Unterdeckung müssen sie Sanierungsmassnahmen allenfalls mitfinanzieren. «Nicht jedes Unternehmen, das eine Vollversicherung wünscht, kann diese im heutigen Markt erwerben», schrieb denn auch die Aufsichtsbehörde Finma in ihrem letztjährigen Bericht. (…)
Gut ein Fünftel der Firmen, die eine Anschlusslösung suchen, finden keine bessere Offerte, schätzt auch Stefan Thurnherr, Vorsorgeexperte beim Versicherungszentrum VZ. Kaum Chancen gebe es für Kassen mit reinen Rentnerbeständen. «Wir haben kürzlich für die Rentner eines Unternehmens, das die Schweiz verlässt, eine Anschlusslösung gesucht. Alle elf Anfragen wurden negativ beantwortet», erzählt Thurnherr. Da bleibt nichts anderes übrig, als die Pensionskasse weiterzuführen.
Natixis Global Retirement Index 2016
Die zur französischen BPCE-Gruppe gehörende Natixis hat zum vierten Mal ihren Natixis Global Retirement Index publiziert. Die Schweiz, letztes Jahr an erster Stelle, liegt in der aktuellen Ausgabe hinter Norwegen und vor Island auf Platz zwei. Der Index setzt sich aus vier Subindizes zu den Themen Gesundheit, Finanzen, Lebensqualität und materielles Wohlbefinden zusammen.
Bilan: 2e pilier surobligatoire – ce qui vous attend
Tour d’horizon des conséquences de la réforme «Prévoyance vieillesse 2020», des possibilités de gestion individualisée ou encore des avantages pour l’employeur.
Aon News: Das neue Scheidungsrecht
Am 1. Januar 2017 tritt das revidierte Scheidungsrecht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird der Vorsorgeausgleich auch dann durchgeführt, wenn bei einem oder beiden Ehegatten der Vorsorgefall bereits eingetreten ist. Bis anhin war der Vorsorgeausgleich nur möglich, solange beide Ehegatten aktive Versicherte waren. Nach Eintritt eines Vorsorgefalls beim einen oder bei beiden Ehegatten wurden die Austrittsleistungen nicht mehr aufgeteilt. Stattdessen wurde eine Abfindung gemäss Art. 124 ZGB gewährt, was oft zu unbefriedigenden Ergebnissen führte.
Mit dem neuen Scheidungsrecht wird diese Schwachstelle nun behoben. In vielen Fällen wird das neue Scheidungsrecht eine gerechtere Aufteilung der Vorsorgeguthaben ermöglichen. Insofern ist die Reform sicher zu begrüssen. Allerdings bringt das neue Scheidungsrecht auch eine Reihe neuer Vorschriften, welche die Vorsorgeeinrichtungen wiederum mit Zusatzaufwand und Umsetzungsfragen belasten. In der vorliegenden Mitteilung werden die Eckpunkte des neuen Vorsorgeausgleichs beschrieben und einige Umsetzungsvorschläge aufgezeigt.



