Die Aargauer Zeitung hat zehn Fragen im Zusammenhang mit dem “angedachten” Verbot eines Kapitalbezugs im BVG-Obligatorium gestellt und beantwortet. In einer Leser-Umfrage lehnten fast zwei Drittel der Teilnehmer ein solches Verbot ab.
Versicherte
Session Fragestunde: Früherer Sparprozess im BVG
Albert Vitali wollte vom Bundesrat wissen, wie der Sparprozess aussähe, wenn der Beginn auf 21 Jahre vorverlegt würde. Bundesrat Berset gab Antwort: Zur ersten Frage: Bezogen auf das Jahr 2012 wären rund 150’000 Männer und 135’000 Frauen zusätzlich dem obligatorischen BVG-Sparprozess unterstellt gewesen. Dies entspricht knapp drei Vierteln der 21- bis 24-jährigen Arbeitnehmenden. Die Anzahl der aktiven BVG-Versicherten hätte sich damit um 8 Prozent erhöht. Die vorgeschlagene Senkung der BVG-Eintrittsschwelle ist dabei bereits berücksichtigt.
Jetzt zur zweiten Frage: Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 wurde die Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses als Kompensationsmassnahme zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes geprüft. Diese Massnahme hat sich als nur beschränkt geeignet erwiesen, weil in den meisten Fällen die versicherten Löhne wohl bescheiden wären, da diese Personen häufig noch in Ausbildung oder am Anfang ihrer Berufskarriere stehen. Des Weiteren hat die Vorverlegung des Sparbeginns nur für Personen eine Wirkung, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform jünger als 25 Jahre alt sind. Deshalb schlägt der Bundesrat andere Lösungen zur Stärkung des Sparprozesses vor, nämlich eine Erhöhung des versicherten Lohnes und eine Anpassung der Altersgutschriftensätze.
TV Kassensturz: “Teilzeitfalle”
Der Kassensturz des Fernsehens SRF befasste sich mit der Situation der Teilzeitbeschäftigten bez. 2. Säule. Konkret wurde u.a. der Fall einer Zahnarztgehilfin behandelt, die nicht bei einer PK angemeldet wurde. Diskutiert wurden auch die Folgen des Koordinationsabzugs mit Martin Hubatka. Auf der Website SRF finden sich weitere Informationen.
Leserfrage: PK-Infos zu einer UWS-Senkung
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: “Da in absehbarer Zeit meine Pensionierung ansteht, würde es mich interessieren, welche gesetzlichen Vorschriften bestehen, bezüglich Information seitens der Pensionskasse über eine anstehende Änderung des Umwandlungssatzes.”
Dazu Hermann Walser: Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Information der Versicherten über eine Änderung des Umwandlungssatzes. Es gibt deshalb auch keine Gesetzesbestimmung, die den Pensionskassen vorschreiben würde, wie viele Monate vor einer Änderung des Umwandlungssatzes die Destinatäre informiert werden müssten. Welche Informationen Pensionskassen ihren Versicherten abgeben müssen, ist in Art. 86b BVG festgehalten. Darin steht nichts über eine Pflicht zu einer Vorinformation der Versicherten bei Planänderungen. Rechtlich kann ein Stiftungsrat eine Planänderung und eine damit verbundene Reglementsanpassung jederzeit beschliessen und auch sofort in Kraft setzen. Es entspricht aber allgemeiner Übung, Versicherte rechtzeitig über gewichtige Planänderungen zu informieren, auch wenn dazu keine gesetzlichen Fristen vorgeschrieben sind.
(Fast) alle zufrieden mit ihrer Pensionskasse
Die Schweizer Personalvorsorge hat im laufenden Jahr wiederum eine Umfrage bei Versicherten von Pensionskassen durchgeführt. Die Ergebnisse sind für die Vorsorgeeinrichtungen erneut recht erfreulich ausgefallen. 29 Prozent sind sehr, 51 zufrieden mit ihrer Kasse. Im Mehrjahresvergleich lassen sich nur geringe Differenzen feststellen.
Cash: Das Einmaleins des Pensionskassen-Ausweises
Im Auszug der Pensionskasse sind relevante Informationen zur Vorsorge in der 2. Säule enthalten. cash erklärt wichtige Begriffe rund ums Pensionskassenvermögen und gibt Tipps, wie die Zahlen richtig interpretiert werden.
BFS: Indikatoren zur Alterssicherung
Wie lebt die ältere Bevölkerung in der Schweiz? Aus welchen Gründen geht jemand frühzeitig in Rente? Leben Rentner/innen in der Schweiz isoliert? Auf solche Fragen bietet das Indikatorensystem zur Alterssicherung Antworten. Es stellt mit knapp 50 personen- und haushaltsbezogenen Indikatoren eine ausführliche Informationsbasis zur Situation der älteren Bevölkerung dar.
So zeigen die Daten beispielsweise, dass die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes in den letzten 30 Jahren von 14,3 auf 19,1 Jahre gestiegen ist, hiervon etwa 12,5 Jahre bei guter Gesundheit. Für Frauen ist die Lebenserwartung nach wie vor höher als für Männer – 2012 haben 65-Jährige noch eine um drei Jahre höhere Lebenserwartung als Männer; bei guter Gesundheit beträgt der Unterschied jedoch nur 0,4 Jahre.
Entsprechend entwickelt hat sich auch das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen (Altersquotient): Entfielen vor 30 Jahren erst 23,7 über 64-jährige Personen auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren, so beträgt dieses Verhältnis heute bereits 28 zu 100.
Neben solchen Kontextindikatoren stehen vor allem der Zugang und die Leistungen der drei Säulen des Alterssicherungssystems für Rentner/innen und Frührentner/innen im Fokus. Ein Indikator hier ist beispielsweise das durchschnittliche Pensionierungsalter. Bei den Männern mit den Jahrgängen 1932-1947 betrug dieses zwischen 63,1 und 63,7 Jahren und blieb damit nahezu unverändert. Bei den Frauen ist hingegen ein Anstieg ersichtlich: Bis zum Jahrgang 1938 liessen sie sich durchschnittlich mit 61,5 Jahren pensionieren. Das durchschnittliche Pensionsalter für zehn Jahre jüngere Frauen beträgt nun 63,1 Jahre.
Indikatorensystem zur Alterssicherung / Publikation
«Für alle anderen heisst es, die Rente sinkt»
Die Berner Zeitung hat mit Alfred Bühler von PPCmetrics ein Interview zu einem Befund der Swisscanto-Umfrage geführt: 40 Prozent der teilnehmenden Kassen haben angegeben, Senkungen der Umwandlungssätze ohne ausgleichende Massnahmen durchzuführen. Auszüge aus dem Gespräch:
Etwa 40 Prozent der von Swisscanto befragten Kassen gleichen die Verluste für die kommenden Rentnergenerationen nicht aus. Ist das nicht ein relativ hoher Anteil?
Ich gehe davon aus, dass der Anteil an Kassen, die nichts ausgleichen, sogar noch eher höher ist. Denn die Studie erfasst nur etwa ein Viertel aller Pensionskassen, darunter vor allem auch grosse Einrichtungen und öffentlich-rechtliche. Die öffentlich-rechtlichen Kassen richten Kompensationen aus, wenn der Umwandlungssatz sinkt.
Sind in kleineren Pensionskassen die Versicherten also schlechter dran?
Das kann man nicht so pauschal sagen. Gerade bei kleinen bis mittelgrossen Betrieben gibt es oft einen Patron, der sich für seine Mitarbeitenden einsetzt und die Last mitträgt.
Die Reform 2020 der Altersvorsorge sieht einen Umwandlungssatz von 6 Prozent vor. Braucht es diese Massnahme überhaupt noch, wenn nun Kassen dieses Niveau bereits in Eigenregie unterschreiten?
Es gibt Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten. Für solche Vorsorgewerke ist dieser Schritt entscheidend, damit sie finanziell stabil bleiben.
Wie viele Arbeitnehmer sind solchen Minimumkassen angeschlossen?
Etwa ein Siebtel aller Aktiven. Es handelt sich um Mitarbeitende von Unternehmen aus Tieflohnbranchen wie Gastgewerbe, Tourismus oder Bau.
Die von Swisscanto befragten Pensionskassenvertreter kritisieren, dass die für 2020 angestrebte Reform der Altersvorsorge zu spät komme. Eine berechtigte Kritik?
Tatsächlich kommt die Reform spät. Doch selbst eine Absenkung des Umwandlungssatzes auf morgen würde die Kernprobleme nicht lösen.
Weshalb?
Bis eine Absenkung ihre Wirkung entfaltet, dauert es viele Jahre. Letztlich ist aber auch die per 2020 angestrebte Reform eine Verlagerung der Probleme in die Zukunft und eine Überwälzung der Kosten auf die folgenden Generationen.
Haben Sie eine andere Lösung?
Nein, solange die einmal gesprochenen Renten unangetastet bleiben.
Weniger WEF-Gelder beansprucht
(sda) Die strengeren Massstäbe der Banken bei der Hypothekenvergabe zeitigen ihre Wirkung auch bei der zweiten Säule. Erstmals seit dem Jahr 2000 ist im vergangenen Jahr die Summe der für den Kauf von Wohneigentum genutzten Pensionskassengelder unter zwei Milliarden Franken gefallen.
Insgesamt wurden letztes Jahr aus der zweiten Säule noch 1,8 Milliarden Franken an Vorbezügen für Eigenheime ausbezahlt – eine halbe Milliarde weniger als 2012. 2008 hatten die Kapitalbezüge mit 3,2 Milliarden Franken einen Höchststand erreicht, wie aus den vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publizierten Zahlen der Eidg. Steuerverwaltung hervorgeht. Stark rückläufig ist auch die Zahl der Personen, die Vorsorgegelder für selbstgenutztes Wohneigentum beansprucht haben. 2013 wurde noch gut 24’500 Vorbezüge registriert, gegenüber 28’600 im Vorjahr und 44’400 im Rekordjahr 2008.
Seit Mitte 2012 müssen Käufer von Eigenheimen von den nötigen 20 Prozent Eigenmittel 10 Prozent aus anderen Guthaben als der zweiten Säule berappen. In diesen verschärften Selbstregulierungsrichtlinien der Banken sieht BWO-Sprecher Christoph Enzler denn auch die Hauptursache für den Rückgang der Vorbezüge.
Neben demografischen Gründen könnten laut Enzler aber auch die Diskussionen um die sozialpolitischen Auswirkungen dieser Form der Wohneigentumsförderung mitgespielt haben. Das Parlament hat den Bundesrat kürzlich beauftragt, zu untersuchen, wie viele der Personen, die Vorsorgekapital beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Cash: Der Mann, der das Altern abschaffen will
Der Engländer Aubrey de Grey ist einer der bedeutendsten und umstrittensten Altersforscher. Am St. Galler Symposium und im Gespräch mit cash sagte er, weshalb und wie er das Altern bekämpfen will. "Unsere medizinische Forschung zielt darauf ab, den Alterungsprozess unter Kontrolle zu bekommen. Es geht nicht darum, bereits bestehende Krankheiten zu heilen, sondern den Alterungsprozess zu unterbrechen, der letztendlich für die Krankheiten verantwortlich ist", sagt der in Cambridge lehrende Bioinformatiker, letzte Woche am St. Galler Symposium, bei dem sich jedes Jahr die Elite aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft trifft. Dass damit auch der Tod überwunden wird, bezeichnete Aubrey als "Nebeneffekt".
Der zurzeit älteste Mensch ist eine Frau aus Japan. Misao Okawa feierte kürzlich ihren 116. Geburtstag. Nur noch sechs Jahre, und Okawa könnte mit dem vermutlich ältesten Menschen aller Zeiten gleichziehen: Die Französin Jeanne Louise Calment starb 1997 mit 122 Jahren und 164 Tagen, die bis dato längste menschliche Lebensspanne, die zweifelsfrei verifiziert werden konnte.
Migros: PK-Reglementsänderung führt zu Frühpensionierungs-Boom
Bilanz berichtet über die Folgen einer Reglementsänderung bei der Migros-PK, welche mit nicht mehr zeitgemässen, subventionierten Frühpensionierungen Schluss macht. Bilanz schreibt: Wer bis zum 30.November 58 wird oder älter ist, kann vom alten Reglement und finanziell attraktiven Frühpensionierungen profitieren. Danach ist Schluss damit. «Diese subventionierte vorzeitige Pensionierung ist heute von den Führungsgremien nicht mehr akzeptiert», sagt Christoph Ryter, Chef der Migros- Pensionskasse (MPK). «Sie bevorteilt meist die Besserverdienenden zulasten jener mit tieferen Einkommen.» Die Übergangsfrist läuft seit 2012. Nun ist die letzte Chance, frühzeitig subventioniert in Pension zu gehen.
Bereits in den Vorjahren machten einige vom Passus Gebrauch. Im Migros-Genossenschafts- Bund liessen sich in den letzten beiden Jahren jeweils rund 30 Personen frühpensionieren. «Dieses Jahr rechne ich mit rund 20 Prozent mehr Frühpensionierungen», so Ryter. Eine substanzielle Zahl. Der Know-how-Verlust sei gross, was man sehr bedaure, heisst es intern.
Want to live to 90?
A landmark study of retirement community residents who lived past 90 is providing a guide that could help.
They’re called “the oldest old.” They are people age 90 and above, and they are the fastest-growing segment of the U.S. population. Now a landmark study of thousands of members of a retirement community in Southern California is revealing factors that may contribute to living longer. Some of the findings are no surprise — smoking led to shorter lifespans, while those who exercised lived longer. Other findings were unexpected — vitamins did not prolong life, but carrying some extra weight did.
“Heilige Kuh Rentenalter”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse hat sich in der “Schweizer Versicherung” mit den Konsequenzen der Annahme der SVP-Initiative zur Masseneinwanderung auseinandergesetzt. Unter dem Titel Heilige Kuh Rentenalter befasst er sich mit den Chancen einer verlängerten Lebensarbeitszeit.
“Ein zusätzliches Arbeitsjahr mit einem 50%-Pensum würde ca. 1’200 Millionen Franken in die AHV-Kasse bringen. Es würde auch die notwendige Senkung des Umwandlungssatzes abdämpfen. Doch das Rentenalter bleibt für die Politik eine heilige Kuh. Mehr als eine Angleichung des Rentenalters bei den Frauen auf 65 Jahre sei dem Volk nicht zuzumuten, so der Grundtenor. Doch das Volk sieht es zum Teil anders. Die Erwerbsbeteiligung älterer Mitarbeiter nimmt zu: 2010 waren 18% der Arbeitnehmer 55 Jahre und älter; 3% mehr als zehn Jahre zuvor. Ein Fünftel der Erwerbstätigen plane, über das gesetzliche Rentenalter hinaus tätig zu bleiben, jeder fünfte tut es bereits heute schon. 60% der Arbeitgeber bekennen, dass die Beschäftigung von Senioren sinnvoll und nötig sei.
Der Vorwurf, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters lediglich mehr ältere Arbeitslose generiere, muss klar widerlegt werden. Zwei Mal haben wir in der Schweiz das Frauenrentenalter erhöht, 2001 von 62 auf 63 bzw. 2005 auf 64 Jahre. Die Statistik zeigt klar, dass das effektive Rentenalter der Frauen diesen Sprüngen folgt. Die Schweiz geniesst beinahe Vollbeschäftigung. Die Aufnahme solcher zusätzlicher Personalressourcen würde künftig für unsere Wirtschaft kein Problem darstellen. Vor allem dann nicht, wenn die Rentenaltererhöhung in kleinen-, zum Beispiel Monatsschritten, erfolgen würde, wie es Deutschland zurzeit tut.
Die De-facto-Erhöhung des Rentenalters wird nicht alle Umsetzungsprobleme der Masseneinwanderungsinitiative lösen können. Sie stellt aber den Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um ihre Rekrutierungsengpässe zu mildern.”
NZZ: Ältere in der Arbeitswelt
Über 65-Jährige sind in der Wirtschaft Exoten. Wegen des demografischen Wandels werden die Firmen aber umdenken müssen. Derzeit werden ältere Personen oft nur von Unternehmen beschäftigt, die Produkte mit langen Zyklen herstellen, schreibt die NZZ.
Zum alten Eisen gehören die über 65-Jährigen schon lange nicht mehr: Mehr als 150 000 Personen arbeiten nach Erreichen des Rentenalters weiter. Ein grosser Teil von ihnen ist allerdings selbständig tätig, denn von den Angestellten beendet ein grosser Teil mit spätestens 65 Jahren die Karriere. Wirtschaftlich wird damit viel Potenzial verschenkt. Ein einfaches Patentrezept gebe es nicht, wie sich Menschen länger am Arbeitsprozess beteiligen könnten, sagt Kurt Seifert von Pro Senectute. Der demografische Wandel werde – trotz grosser Diskussion – in den Unternehmen noch zu wenig ernst genommen.
Verband für Stiftungsräte SRPK
In einer Medienmitteilung stellt sich der „Schweizer Verband für BVG – Stiftungsräte – SRPK“ als “die kompetente nationale Interessenvertretung der Stiftungsräte von Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen” vor.
Er will seinen Mitgliedern “exklusive und hilfreiche Dienstleistungen zur Verfügung” stellen. Ihnen steht “ unter anderem mein Team von Fachberatern zur Verfügung” schreibt Beat Zürcher, Geschäftsleiter der SRPK. Die Mitgliedschaft kostet 360 Franken für einen einzelnen und 1800 Franken für den gesamten Stiftungsrat einer PK. Der Verband soll paritätisch geführt werden und Arbeitnehmer- und –geber-Stiftungsräte vertreten.
“Ein neues Berufsbild entsteht: der BVG – Stiftungsrat” schreibt Zürcher weiter. Der Schweizer Verband für BVG-Stiftungsräte SRPK wurde am 1. Dezember 2013 in Zürich gegründet. Die Träger des paritätischen Vereins sind der Kaufmännische Verband Schweiz und der Sozialfonds des KV Schweiz.
SRPK / Mitteilung