Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne Rentenerhöhung bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.
Versicherte
EFK: Evaluation der Freizügigkeitseinrichtungen
Die Eidg. Finanzkontrolle hat eine Evaluation der Freizügigkeitseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge bezüglich der Vorteile und Risiken für die Versicherten und den Bund vorgenommen. Im Fazit des Berichts wird festgehalten:
Das gesamte Freizügigkeitsguthaben (FZ-Guthaben) beläuft sich auf rund 50 Milliarden Franken und entspricht damit 7 % des gesamten Vorsorgevermögens in der beruflichen Vorsorge. Zurzeit wird das FZ-Guthaben von 65 Freizügigkeitseinrichtungen (FZ-Einrichtungen) auf rund zwei Millionen Freizügigkeitskonti und -policen verwaltet. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat untersucht, inwiefern die FZ-Einrichtungen den Erhalt des Vorsorgeschutzes gewährleisten und wie gross die finanziellen Risiken für die Inhaber von FZ-Guthaben und für den Bund sind. Dazu hat sie mittels repräsentativer Umfrage auch die Meinung der Inhaber von FZ-Guthaben eingeholt. (…)
Mindestens ein Drittel aller FZ-Konti und -Policen ist kontaktlos. Gründe für diese grosse Anzahl sind mangelndes Verständnis und fehlende Sensibilität für die eigene Altersvorsorge, Wohnortwechsel der Inhaber und ein ungenügender Informationsfluss im Moment des Verlassens der Arbeitsstelle. Bei den kontaktlosen FZ-Guthaben handelt es sich grösstenteils um kleine Beträge aus meist kurzfristigen Anstellungsverhältnissen. Dennoch wird ihr Umfang auf rund 5 Milliarden Franken oder 10 % des gesamten FZ-Guthabens geschätzt. Die Vermeidung der vielen sehr kleinen FZ-Guthaben würde den Verwaltungs- und Nachforschungsaufwand entlasten.
Arbeit im Alter fördern statt verhindern
Reiner Eichenberger und Ann Barbara Bauer von der Universität Freiburg haben in der NZZ unter dem Titel “Wie Überalterung allen nützen könnte” einen Vorschlag zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter vorgelegt, der Aufmerksamkeit verdient. Im Zentrum der von ihnen entwickelten Vorschläge steht die steuerliche Entlastung von späten Erwerbseinkommen. Sie schreiben u.a:
Heute wird Arbeitseinkommen von Alten sehr hoch besteuert, weil es mit ihren Renteneinkommen zusammengezählt wird. Zudem sind die AHV-Arbeitnehmer- und -Arbeitgeberbeiträge für die meisten Alten reine Steuern, da sie nicht mehr rentenerhöhend wirken. Die Alten zahlen also richtig gerechnet im Normalfall auf Arbeitseinkommen 45 bis 55 Prozent Steuern. Das schafft gewaltige Fehlanreize, nicht über 65 hinaus zu arbeiten.
Folglich ist die liberale Problemlösung denkbar einfach: Die Einkommenssteuern auf Arbeitseinkommen von über 65-Jährigen müssen stark gesenkt, z. B. halbiert werden. Dadurch würde das Arbeitsangebot der Alten stark zunehmen. Mit jeder zusätzlichen Arbeitsstunde steigt die volkswirtschaftliche Produktion. Es stehen mehr Güter und Dienstleistungen für alle zur Verfügung. Zudem steigen die Einnahmen des Staates und der Sozialwerke, weil die Alten ja immer noch mehr Steuern und Abgaben leisten, als wann sie nicht arbeiten würden.
Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen dank Altersarbeit könnte zum einen die AHY saniert und zum anderen die Steuern für die Jungen gesenkt werden. Unser Vorschlag kennt ausschliesslich Gewinner, weil er die Probleme nicht mit Umverteilung, Zwang und Subventionen, sondern nur durch den Abbau heutiger Hindernisse löst.
D: Ökonomen für Rente mit 70
Die große Mehrheit der deutschen Wirtschaftsprofessoren sieht Defizite im System der Altersvorsorge in Deutschland. Eine Zweidrittelmehrheit der Ökonomen hält das gegenwärtige gesetzliche Rentensystem für nicht solide aufgestellt, um auch langfristig eine zum Leben reichende Rente zu garantieren. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Ökonomenpanels, das vom Ifo-Institut in München in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung durchgeführt wird.
Für 84 Prozent der befragten Professoren wäre ein höheres Renteneintrittsalter ein geeignetes Mittel, um die langfristige Finanzierbarkeit der Renten sicherzustellen. Viele Ökonomen plädierten für ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren. Andere sprachen sich dafür aus, den Renteneintritt stetig an die steigende Lebenserwartung anzupassen.
Die Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren sei ein Fehler der schwarz-roten Koalition gewesen, sind 85 Prozent der befragten Ökonomen überzeugt. Die Mütterrente sieht eine kleinere Mehrheit ebenfalls als Fehler.
Geteilter Meinung sind die Wirtschaftsfachleute, ob eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht gemacht werden sollte. Gut ein Drittel der Ökonomen sagte zudem, dass – alternativ zu längerem Arbeiten – ein geringeres Rentenniveau helfe, um die Rente finanzierbar zu belassen. Auch ein höherer Steuerzuschuss, höhere Beitragssätze oder eine Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in die gesetzliche Rente könnten bei der Finanzierung helfen. An der Umfrage beteiligten sich gut 160 Wirtschaftsprofessoren.
Grand plaidoyer pour les retraites anticipées
On ne parle que de vie active à prolonger. Mais bien des entreprises cherchent surtout à la raccourcir. A quel prix?
How to Raise the Retirement Age for People Who Want to Work
Work can be tiring, all right. But how is it that people considered too old to sit at a desk are young enough to play 18 holes of golf?
These days, a lot of Americans are retiring while they still have years of good health in front of them. Given the increasing financial strain on Social Security and Medicare, some economists and politicians are contemplating putting a toe on the third rail of American politics: They’re asking whether the robust good health of so many senior citizens justifies further raising the eligibility ages for the programs.
The best evidence in favor: A National Bureau of Economic Research working paper summarized here shows that most Americans are healthy enough to work longer than they actually do.
Ausführungsbestimmungen zum Vorsorgeausgleich
Am 19. Juni 2015 hat das Parlament eine Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet, mit der der Vorsorgeausgleich bei der Scheidung erweitert wird. Die Ausführungsbestimmungen wurden am 10. Juni 2016 publiziert. Die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Grundsätzlich gilt immer noch, dass die während der Ehe erworbene Austrittsleistung hälftig geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Neu wird die Teilung auch dann vollzogen, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert oder invalid ist. Je nach den Umständen beruht die Berechnung dann auf einer hypothetischen Austrittsleistung oder es wird die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Gatten umgerechnet.
Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen werden verpflichtet, der Zentralstelle 2. Säule periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben zu melden. Damit können die Scheidungsgerichte kontrollieren, dass keine Vorsorgeguthaben der Teilung entzogen werden. Weitere Bestimmungen stellen sicher, dass während der Ehe kein Vorsorgeguthaben ohne das Wissen des Ehegatten ausgezahlt wird und dass bei einem Vorsorgeausgleich ein fairer Anteil an obligatorischem BVG-Altersguthaben übertragen wird. Wer bei einer Scheidung ein Vorsorgeguthaben erhält, selber aber keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist, kann es neu an die Auffangeinrichtung BVG überweisen und später in eine Rente umwandeln lassen.
Personen, die bereits geschieden sind und denen nach bisherigem Recht eine angemessene Entschädigung in Form einer Rente zulasten des Ehegatten zugesprochen wurde, verlieren diese, wenn der geschiedene Ehegatte stirbt. Die Hinterlassenenrente aus der Vorsorge ist dann oft viel tiefer als es die Entschädigung war. Damit auch solche Personen vom neuen Recht profitieren können, sieht die Gesetzesrevision für sie eine Übergangsregelung vor. Bis zum 31. Dezember 2017 können sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Scheidungsgericht den Antrag stellen, diese bestehende Entschädigungszahlung unter Ex-Eheleuten in eine neue lebenslange Vorsorgerente umwandeln zu lassen.
Mitteilung BSV / ZGB /
BVV2 / Erläuterungen zur Revision / Alle Infos zum Thema
Que faire du capital de libre passage?
Suite à un arrêt de travail (maternité, chômage, départ à l’étranger), l’individu ignore souvent s’il est couvert et à quelles conditions. Or un montant considérable de 52 milliards de francs est placé dans les fondations de libre passage.
Kapitalauszahlung und Quellensteuer
Claude Chatelain behandelt in der Berner Zeitung detailliert die Situation von Personen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben und sich ihr Vorsorgekapital auszahlen lassen, wobei eine Quellensteuer anfällt. Unterschiede ergeben sich dabei nicht nur je nach Kanton, sondern auch je nach Land mit dem neuen Wohnsitz.
Beobachter: “Lotterie” der Umwandlungssätze
Der Beobachter schreibt in einem Artikel zur laufenden Senkung der Umwandlungssätze: “Die Renten der Pensionskassen schrumpfen. Aber nicht alle gleich stark. Das macht die zweite Säule zur Lotterie”.
Lohnrechner Salarium aktualisiert
Der individuelle Lohnrechner Salarium des Bundesamtes für Statistik bietet die Möglichkeit, für eine spezifische Arbeitsstelle (Region, Wirtschaftszweig, Berufsgruppe usw.) und anhand frei wählbarer individueller Merkmale (Alter, Ausbildung, Dienstjahre usw.) den monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne zu berechnen.
Der Lohnrechner wurde auf der Grundlage der Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2014 aktualisiert.
PwC-Studie zu 1e-Plänen
In einer Umfrage bei 96 Vorsorgeeinrichtungen haben nur 8 angegeben, bereits 1e-Pläne eingeführt zu haben. Ein gutes Fünftel will solche auch nicht einführten, mehr als ein Viertel schien über die Möglichkeiten durch die kürzliche FZG-Revision noch gar nicht informiert zu sein, die restlichen zeigten unentschieden.
Im (englischen) Studientext wird weiter festgehalten:
The reform offers new flexibility for employees. However 70 % of our survey participants were undecided whether to implement le pension plans, and 22% said they were not going to implement a plan in the medium term, mainly because they felt plans were too complex.
We believe that le plans offer employees many benefits including:
• An attractive state-of-the-art pension solution.
• Individual choice and responsibility.
• Better fit to individual risk and return profile.
• Ability to invest in assets in a tax efficient way via a pension fund. These assets would be taxed heavily for private investors outside of a pension fund.
• Transparency on pension costs, investments and benefits.Employees will be able to choose from a limited number of investment strategies with a le plan. Plans will feature different levels of risk, and different levels of equities, bonds and alternative investment products.
There will still be some controls over what can or cannot be offered. For instance, every le plan will need to offer a low risk strategy. There will also be limits to certain asset classes, e. g., a maximum equity exposure and only pension contributions on earnings over CHF 126,900 may be paid into a le plan.
The increased attractiveness of le plans is opening up the market. Many new providers are emerging and existing providers are updating their offerings. This will give companies a wider range of options when setting up a le plan and may help to dispel the uncertainty surrounding such plans, which we detected in our survey results.
NZZ: Chancen und Probleme mit 1e-Plänen
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den sog. 1e-Plänen, welche im überobligatorischen Bereich Pensionskassen und Versicherten neue Freiheiten einräumen. Ferber schreibt:
Für Arbeitgeber hat die Einführung solcher Pläne durchaus Vorteile. Das Risiko, dass die Gelder in solchen «1e-Plänen» schlecht rentieren, wandert zum Arbeitnehmer. Die Pensionskassen und die dahinterstehenden Unternehmen, die im derzeitigen Anlageumfeld mit extrem niedrigen Zinsen zu kämpfen haben, werden entlastet. Zudem komme die Einführung der «1e-Pläne» einer Abtrennung der höheren Einkommen innerhalb der Pensionskasse gleich, sagt der Berner Vorsorge-Spezialist Werner C. Hug. Komme es bei diesen Plänen zu Wertschwankungen, wirkten sich diese nicht mehr auf die Gewinn- und Verlustrechnung des hinter der Pensionskasse stehenden Unternehmens aus. Ausserdem müssten die Firmen bei «1e-Plänen» keine Renten ausbezahlen – was angesichts der immer höheren Lebenserwartung Risiken birgt. Stattdessen kommt es zu Kapitalzahlungen.
Vormarsch der Alten
Die Schweiz wird zunehmend ein Land von alten Leuten. Im Jahr 2050 werden 28 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre oder mehr zählen. Somit gehört die Schweiz zu den Ländern, welche am stärksten ergrauen, wie die Grafik des Datenportals Statista zeigt. Noch stärker steigt der Anteil der Senioren in Deutschland, dort wird Mitte des Jahrtausends sogar fast jeder dritte Einwohner zu den Alten zählen.
Der Extremfall ist Japan: Schon heute gehören 27 Prozent der Bevölkerung zur Generation 65 Plus. 2050 werden es laut Schätzung der OECD sogar 39 Prozent sein. In Ländern wie den USA oder Mexiko entwickelt sich der Trend hingegen viel sanfter: Nur 16 Prozent der Mexikaner werden zur Jahrtausendmitte im Seniorenalter sein.
SRF: Die unterschätzte dritte Säule
Bei der Altersvorsorge wird vorwiegend über die AHV und die Pensionskassen gesprochen. Unterschätzt wird das Potenzial der dritten Säule – der privaten, teils steuerlich befreiten Vorsorge. Hier sind immerhin 92 Milliarden Franken Alters-Guthaben angespart.




