Die Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung zeigt Wirkung, heisst es in einer Mitteilung des BSV. Im Jahr 2009 hat die IV in 2’550 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen. 1’180 Ermittlungen wurden abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 240 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. eine Nichtsprechung einer Neurente zur Folge hatte. Damit konnten insgesamt 180 ganze Renten eingespart werden, was einer jährlichen Ausgabenreduktion von rund 4,6 Mio. Franken entspricht.
Sozialversicherung
Rechsteiner: AHV-Plus statt Volkspension
“Die explosive Idee heckte der Gewerkschaftsbund im Geheimen aus. Doch jetzt lüftet Paul Rechsteiner das Geheimnis: Der SGB-Vorstand legt dem Kongress den Plan für eine Zusatz- AHV vor”, heisst es im Lead zum Interview mit Rechsteiner in der Unia-Zeitung “work”. Ein Auszug aus dem Gespräch:
Wieso stärken Sie die AHV nicht zulasten der jetzigen zweiten Säule? Wieso keine Volkspension?
Rechsteiner: Die Senkung der Pensionskassenrente würde die Rentenlücke nur vergrössern. Zudem: Eine der zentralen Einsichten aus der Rentenabstimmung vom letzten März ist, dass die Leute sich ihr Guthaben in der zweiten Säule nicht wegnehmen lassen. Sie haben für das Guthaben gearbeitet und wehren sich deshalb verständlicherweise gegen Verschlechterungen. «AHV Plus» dagegen ist ein kreativer neuer Vorschlag, um die Rentenlücke bei den unteren und den mittleren Einkommen zu schliessen.Die Bürgerlichen werden noch mehr AHV doch nie und nimmer schlucken. Sie wollen ja nur noch abbauen.
Es ist ein kühner, neuer, aber notwendiger Schritt. Oder sollen vielleicht nur noch die Reichen im Alter anständig leben können? Alle Menschen haben das Bedürfnis, von der Rente leben zu können. Und dieses Bedürfnis müssen wir decken. So lautet der Verfassungsauftrag. Entweder wir überlassen seine Umsetzung der Privatversicherungslobby – und verlieren dabei viel hart erarbeitetes Geld. Oder wir setzen auf Schweizer Tradition und Solidität – und schaffen die Zusatz-AHV «AHV Plus». Und zwar rasch! Wir schlagen dem Kongress vor, dass eine Expertenkommission eingesetzt wird, die ein Modell mit allen Details bis 2012 erarbeitet.Wieso gerade 2012? Dann droht uns bereits wieder eine neue Vorlage des Bundesrates zum Abbau der Renten bei der zweiten Säule. Die Auseinandersetzung um die Renten wird nach den nächsten Wahlen die sozialpolitisch entscheidende Frage sein.
Eigenständiger IV-Ausgleichsfonds
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das Bundesgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene Ausgleichsfonds. Das Gesetz über die Sanierung der IV und die Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.
Nach dem Willen des Gesetzgebers werden die drei Ausgleichsfonds gemeinsam verwaltet. Um die Transparenz und die finanzielle Trennung der Versicherungen sicherzustellen, müssen die drei Fonds gesondert Rechnung führen und eine eigene Bilanz erstellen. Anlagen und flüssige Mittel der drei Versicherungen werden hingegen gemeinsam verwaltet. Ziel ist es, die Anlagestrategien zu optimieren und einen massiven Anstieg der Verwaltungskosten zu verhindern. Der Verwaltungsrat bestimmt einen Verteilschlüssel für die entsprechenden Anteile der drei Fonds an den verschiedenen Anlagen und flüssigen Mitteln. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Ausgleichsfonds sind nicht zulässig. Die Schuld der IV bei der AHV wird weiterhin zu marktüblichen Bedingungen verzinst.
EKFF: 24 Wochen “Elternzeit”
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) fordert in ihrer neuesten Publikation die Einführung einer Elternzeit und eines Elterngelds in der Schweiz. Die EKFF hat dazu ein Modell mit Kostenfolgen und Finanzierungsvorschlägen erarbeitet. Künftig sollen gemäss ihrer Philosophie Eltern über 24 Wochen Elternzeit, die sie sich gemeinsam aufteilen, verfügen können. Die EKFF erachtet die Elternzeit als eine Investition in die Familien und die Kinder. Sie schätzt die Kosten für die Einführung einer Elternzeit auf 1.1 bis 1.2 Mrd. Franken. Eine Finanzierung des Elterngeldes über die Erwerbsersatzordnung (EO) würde eine Erhöhung bei den Lohnprozenten von je 0,2 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeuten. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste der Satz um 0,4 bis 0,5 Prozent angehoben werden.
ALV: Erhöhung der Lohnabzüge per 2011
Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0.2 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird zudem ein Solidaritätsprozent erhoben.
Die Beitragserhöhung wird auf allen versicherten Einkommen bis 126’000 Franken vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite getragen. Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV. Damit wird die Schuldenlast von über 7 Mrd. Franken kontinuierlich abgebaut.
S&P: Schuldenexplosion wegen Überalterung
Die Finanzkrise hat die Staatshaushalte bereits arg strapaziert. Doch in den nächsten Jahren wird die zunehmende Überalterung noch grössere Löcher in die Staatskassen reissen, wenn die Politik nicht Gegensteuer gibt, schreibt Susanne Ziegert in der NZZ zu einer Studie von Standard & Poor’s. Die Rating-Agentur hat 32 OECD-Länder und 17 Schwellenstaaten unter die Lupe genommen und die finanziellen Belastungen durch die demografische Entwicklung simuliert.
Bereits im Jahr 2020 werden die höheren Sozialausgaben die Staatsausgaben laut Studie bedenklich in die Höhe treiben, im Durchschnitt wird das Defizit von 5,3% des BIP auf 17,6% im Jahr 2050 ansteigen. Dazu tragen vor allem steigende Gesundheitskosten bei: Diese verdoppeln sich nach der Analyse in den nächsten 40 Jahren; 2050 werden sie im Schnitt bei 10% des BIP liegen. Die staatlichen Rentenzahlungen werden sich von 7 auf 10% der Wirtschaftsleistung ausweiten. Die Kosten für die Langzeitpflege steigen auf den zweifachen Wert (1,9% des BIP).
Die Schweiz hat die geringste Nachhaltigkeitslücke: ein Wert, der den Abstand zwischen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beschreibt. So gering wie in der Schweiz ist die Lücke sonst nur in boomenden Schwellenländern wie China, Indien oder Saudiarabien. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheitskosten in der Statistik etwas zu niedrig angesetzt wurden. Nur Schweden hat im Jahr 2050 eine noch niedrigere Verschuldung zu erwarten.
Vorschlag zur stufenweisen Anpassung des Rentenalters
Zwei Wochen nach dem Scheitern der 11. AHV-Revision lanciert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Frage der Alter- und Hinterlassenen-Versicherung neu: Er schlägt vor, das Sozialwerk über eine stufenweise Anpassung des Rentenalters finanziell auf gesunde Beine zu stellen. Beginnen soll dieser Anpassungsprozess 2018, abgeschlossen werden soll er 2030.
Statt einer Erhöhung des Rentenalters in einem grossen Schritt, schlägt der sgv ein neues Modell für eine stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. Das Rentenalter soll Jahr für Jahr so festgelegt werden, dass die Bandbreite des Zieldeckungsgrades von 70- 80% einer Jahresausgabe nicht verlassen wird. „Das Bestechende an unserem Vorschlag ist, dass es in Phasen von hohen Überschüssen auch zu Rentenalterssenkungen kommen könnte“, sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Aus der Sicht des sgv muss auch das Rentenalter der Frauen mittel- bis langfristig jenem der Männer angeglichen werden. Damit auch diese Anpassung nicht in allzu grossen Schritten erfolgen muss, schlägt der sgv vor, dass bei jeder Erhöhung des Rentenalters für Männer das Frauenrentenalter um einen zusätzlichen Monat angehoben wird. Mit 12 Anpassungsschritten ist damit das Ziel des geschlechtsneutralen Rentenalters erreicht.
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit
Das Bundesamt für Statistik hat die Daten zur Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit publiziert. Zwar nur für 2008, dafür erst provisorisch.
Revidiertes AVIG tritt am 1.4.2011 in Kraft, Vernehmlassung zur Verordnung
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September 2010 an der Urne angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte AVIG per 1. April 2011 in Kraft zu setzen.
Der Bundesrat hat zudem am 1. Oktober 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der AVIV (Verordnung) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Januar 2011. Für 2010 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,9 %, für 2011 von 3,7 % gerechnet.
AHV-Reformcrash: EDI mit rascher Reaktion
Unmittelbar nach der Ablehnung der 11. AHV-Reform im NR hat das EDI ein Ersatzprogramm angekündigt. Das Departement schreibt in einer vorbereiteten Stellungnahme: “Das Eidg. Departement des Innern (EDI) nimmt den heutigen Entscheid des Nationalrates, dessen Mehrheit in der Schlussabstimmung die 11. AHV-Revision abgelehnt hat, zur Kenntnis. Diese Revision ist somit definitiv gescheitert, obwohl beide Kammern sich bei sämtlichen Punkten einigen konnten, insbesondere auch bei der gezielten Unterstützung, die Personen mit sehr bescheidenen Einkommen einen vorzeitigen Rentenbezug erleichtert hätte. Wie schon angekündigt, will das EDI die Reform der AHV rasch neu lancieren. Um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden, wird das EDI dazu die wichtigsten politischen Parteien und Sozialpartner konsultieren.(…) Um zu vermeiden, dass der AHV-Fonds geleert wird und sich die Versicherung verschulden muss, will das EDI ein Revisionsprojekt ausarbeiten, dessen Ziel es ist, die Finanzierung der AHV langfristig sicherzustellen. (…) Das EDI beabsichtigt, die nicht bestrittenen und für den Betrieb der Versicherung notwendigen Anpassungen in einem separaten Gesetzgebungsprojekt (neues Gesetz über die Umsetzung der AHV) zu sammeln. Auf diese Weise könnten die notwendigen Arbeiten für die Modernisierung unseres Systems der Altersvorsorge ohne Zeitverzug aufgenommen werden.”
SVV: UVG-Revision – Nichts gewonnen, nur Zeit verloren
Der Schweiz. Versicherungsverband schreibt zur Rückweisung der UVG-Revision an den Bundesrat durch den Nationalrat: “Anstatt die Vorlage zu beraten und die umstrittenen Leistungskürzungen abzulehnen, wies der Nationalrat die gesamte Vorlage an den Bundesrat zurück. Das ist bedauerlich. Gewonnen hat er dadurch nichts, aber Zeit verloren für eine notwendige Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Und er hat die Chance verpasst, das UVG endlich an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung anzupassen.”
EFK gegen Frauenrentenalter 65
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF lehnt die in der 11. AHV-Revision vorgesehene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Im Prinzip ist die EKF selbstverständlich für eine Gleichbehandlung der Geschlechter – das ist auch ihre Aufgabe. Die EKF ist aber der Meinung, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters aus Gleichstellungsgründen nicht zwingend ist, schreibt das EDI in einer Medienmitteilung.
Detailregelungen für das Familienzulagenregister
Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden können. Nachdem das Parlament das Familienzulagengesetz (FamZG) entsprechend ergänzt hat, hat der Bundesrat nun die nötigen Detailregelungen in die Familienzulagenverordnung aufgenommen. Das Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.
BSV: Forschungsbericht “Arbeitsmarktmassnahmen, Sozialhilfe und Alterspflege”
In verschiedenen europäischen Sozialstaaten sind vermehrt sogenannte Rescaling-Prozesse zu beobachten, das heisst Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen zwischen verschiedenen staatspolitischen Ebenen sowie zwischen öffentlichen und privaten Akteuren. Welche Veränderungen und Auswirkungen lassen sich diesbezüglich in den sozialpolitischen Bereichen “aktive Arbeitsmarktmassnahmen”, “Sozialhilfe” und “Alterspflege” feststellen und wie sind sie im europäischen Vergleich zu bewerten? Insgesamt acht europäische Länder haben an der Vergleichsstudie teilgenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen war Auftraggeber für das Schweizer Teilprojekt. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch.
4. Revision der Arbeitslosenversicherung
Am 26. September 2010 wird über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) abgestimmt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sie nötig, ausgewogen und zweckmässig ist. Er empfiehlt dem Volk, die Revision anzunehmen. Nur eine finanziell stabile ALV kann Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern. Die Revision leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit in der Schweiz. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat die Argumente des Bundesrats dargelegt.

Mitteilung BSV