Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September 2010 an der Urne angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte AVIG per 1. April 2011 in Kraft zu setzen.

Der Bundesrat hat zudem am 1. Oktober 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der AVIV (Verordnung) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Januar 2011. Für 2010 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,9 %, für 2011 von 3,7 % gerechnet.

 Mitteilung Seco /  Erläuternder Bericht / Verordnung