imageZwei Wochen nach dem Scheitern der 11. AHV-Revision lanciert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Frage der Alter- und Hinterlassenen-Versicherung neu: Er schlägt vor, das Sozialwerk über eine stufenweise Anpassung des Rentenalters finanziell auf gesunde Beine zu stellen. Beginnen soll dieser Anpassungsprozess 2018, abgeschlossen werden soll er 2030.

Statt einer Erhöhung des Rentenalters in einem grossen Schritt, schlägt der sgv ein neues Modell für eine stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. Das Rentenalter soll Jahr für Jahr so festgelegt werden, dass die Bandbreite des Zieldeckungsgrades von 70- 80% einer Jahresausgabe nicht verlassen wird. „Das Bestechende an unserem Vorschlag ist, dass es in Phasen von hohen Überschüssen auch zu Rentenalterssenkungen kommen könnte“, sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Aus der Sicht des sgv muss auch das Rentenalter der Frauen mittel- bis langfristig jenem der Männer angeglichen werden. Damit auch diese Anpassung nicht in allzu grossen Schritten erfolgen muss, schlägt der sgv vor, dass bei jeder Erhöhung des Rentenalters für Männer das Frauenrentenalter um einen zusätzlichen Monat angehoben wird. Mit 12 Anpassungsschritten ist damit das Ziel des geschlechtsneutralen Rentenalters erreicht.

 Mitteilung SGV