Die Informationsstelle AHV/IV hat die Textausgaben zur AHV und zur IV mit Stand 1. Januar 2010 neu publiziert. Die Textausgaben sind perfekte Hilfsmittel in der Ausbildung und in der Praxis für alle, die mit der 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge zu tun haben. Die Ausgaben können via Internet bestellt werden.
Sozialversicherung
Beobachter: Blick hinter die Verwaltungskosten der AHV
Der Beobachter geht im Detail auf die Verwaltungskosten bei der AHV ein, welche vielfach als vorbildlich bezeichnet und als Gegenargument gegen die 2. Säule verwendet werden. Er zeigt auf, dass die von Strahm et. al. in der laufenden Abstimmungskampage ad nauseam wiederholten Zahlen und Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Der Beobachter schreibt: “Offiziell ist die AHV eine Musterschülerin in Sachen Effizienz. Das zumindest lässt die AHV-Statistik vermuten. Für das Jahr 2008 weist sie ihre Verwaltungs- und Durchführungskosten mit 130,8 Millionen Franken aus. (…) Pro Versicherten macht das gerade mal knapp 20 Franken im Jahr aus – das wäre wohl Weltrekord.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Mit der Realität haben diese Zahlen wenig zu tun. Der Grossteil der Verwaltungskosten taucht in der Rechnung gar nicht auf. Die Verwaltungskosten aller 80 Ausgleichskassen werden nirgendwo gesamthaft erfasst: Die 52 Verbands-, 26 kantonalen und die zwei Ausgleichskassen des Bundes führen alle eigene Vollkostenrechnungen. Das gilt genau gleich für die 2143 AHV-Zweigstellen in den Gemeinden. Deren Aufgaben und Finanzierung sind erst noch kantonal unterschiedlich geregelt und nur sehr beschränkt vergleichbar. Im Klartext: Was die AHV-Verwaltung uns wirklich kostet, weiss niemand. Ein Skandal.”
Und weiter: “Nur so ist es möglich, dass in der Diskussion über die Kosten von AHV und Pensionskassen jeder mehr oder weniger behaupten kann, was er will. Wie der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm, der kürzlich – ausgehend von bloss 25 Franken Kosten pro AHV-Versicherten – der zweiten Säule 30-mal höhere Pro-Kopf-Verwaltungskosten unterschob als der AHV. Abgesehen von der grossen Datenunsicherheit, sind Vergleiche der Verwaltungskosten der beiden ganz unterschiedlich funktionierenden Versicherungsmodelle grundsätzlich heikel. Klar ist nur, dass die zweite Säule von ihrem Aufbau und ihrer Ausrichtung her systembedingt teurer ist.”
AWP Soziale Sicherheit: Wohlfahrtsfonds in Gefahr
Franziska Bur Bürgin, Advokatin und dipl. Steuerexpertin, äussert sich in einem Beitrag der AWP Soziale Sicherheit Nr. 2/2010 zur anstehenden Differenzbereinigung in der Frage der AHV-Beitragspflicht von patronalen Wohlfahrtsfonds im Zuge der 11. AHV-Revision. Im Kern geht es darum, diese Fonds von den Begehrlichkeiten der AHV fernzuhalten, weil andernfalls ihr Existenz akut gefährdet wäre. Gerade im Bereich der 2. Säule haben die Wohlfahrtsfonds eine wichtige und segensreiche Wirkung. Bur Bürgin befürchtet, dass die vom Ständerat gewählte Formulierung der Verwaltung Tür und Tor öffnet, um die Befreiung zu umgehen.
Sie hält in ihrem Fazit fest: “Insofern bleibt nur zu hoffen, dass die Räte im Differenzbereinigungsverfahren wieder zur ursprünglichen Formulierung des Nationalrats zurückkehren. Andernfalls hat ein Arbeitgeber beim besten Willen keinen Anreiz mehr, freiwillige Sozialleistungen zu erbringen, und die Wohlfahrtsfonds werden in Kürze aus der Schweizer Vorsorgelandschaft verschwinden. Bei diesem Szenario werden nicht nur keine zusätzlichen Beiträge für die AHV generiert, sondern es kommen auch noch mehr Lasten auf Arbeitslosenkassen und Fürsorgestellen zu.”
SGB: “Stopp dem bürgerlichen Abbauwahn bei den Sozialversicherungen”
An der Jahresmedienkonferenz des Gewerkschaftsbundes beklagte Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin des SGB, den “Abbauwahn” bei den Sozialversicherungen. Sie ging im Detail ein auf die Revision von AHV, AVIG und UVG. Sie ging in ihrem Referat gemäss Unterlagen nicht ein auf das BVG und den Umwandlungssatz. Weitere Themen bildeten eine Boni-Steuer sowie die öffentliche Infrastruktur. Der SGB wird am 11. Januar zum Thema Umwandlungssatz eine Pressekonferenz durchführen.
IV-Rentenbezugsquote liegt im internationalen Durchschnitt
Trotz der markanten und überdurchschnittlichen Zunahme neuer IV-Renten in den 90er Jahren bis im Jahr 2003 liegt der Anteil von IV-Rentnern/Rentnerinnen an der erwerbsfähigen Schweizer Bevölkerung im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Dies zeigt eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen. Untypisch hoch ist in der Schweiz der Anteil an neuen Renten aufgrund psychischer Erkrankungen, wobei sich andere Länder dem schweizerischen Wert allmählich annähern.
Keine Mehrheit für Revision des ALVG
Beitragssatzerhöhungen auf der einen und Leistungskürzungen auf der anderen Seite führten am Schluss der Detailberatung der WAK des Nationalrats zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dazu, dass die Vorlage in der Gesamtabstimmung keine Mehrheit mehr fand.
CHSS 5/09: Generationenbeziehungen und Generationenpolitik
Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” CHSS Nr. 5/2009 behandelt schwerpunktmässig das Thema “Von Generationenbeziehungen zur Generationenpolitik”, angesichts der vielfältigen und engagiert diskutierten Beziehungen mit ihren sozialen und finanziellen Verflechtungen von grosser Aktualität. Yves Rossier, Direktor des BSV, geht in einem Kommentar “Störende Realität” auf die Ergebnisse der Studie Wanner ein, welche im Auftrag des BSV die wirtschaftliche Situation von Ruheständlern analysierte. Die Studie, welche die gute finanzielle Situation der Älteren dokumentierte, ist teilweise auf heftige Kritik gestossen.
Rossier führt sie hingegen zu folgenden Überlegungen: “Wäre es vor dem Hintergrund der demografischen Alterung in der Schweiz nicht sinnvoll, zur Finanzierung der AHV den Beitrag der 55- bis 75-Jährigen, welche die wirtschaftlich stärkste Gruppe bilden, zu erhöhen? Für eine Sozialversicherung, die zu drei Vierteln über die Arbeitsbesteuerung finanziert wird, kommt dieser Vorschlag einem Paradigmawechsel gleich. Unsere Gesellschaft kann es sich aber nicht leisten, auf eine solche Revolution zu verzichten: Ein Umverteilungssystem, in dem die wirtschaftlich schwächste Bevölkerungsgruppe höhere Beiträge leisten muss, um die Einkommenshöhe der zahlenmässig steigenden und finanziell stärksten Gruppe zu erhalten, wäre ethisch nicht vertretbar. Schlimmer noch, ein solches System wäre langfristig zum Scheitern verurteilt.”
Avenir Suisse: Schrittweise Erhöhung des Rentenalters
Die Denkfabrik Avenir Suisse fordert, das Rentenalter «schrittchenweise» an die Lebenserwartung der Pensionierten anzupassen. Damit würde das Rentenalter 67 im Jahr 2026 wirksam werden. Damit soll verhindert werden, dass die AHV das Schicksal der IV erleidet. In ihrer neuen Publikation «Die AHV – eine Vorsorge mit Alterungsblindheit» macht Avenir Suisse Vorschläge, wie die AHV gezielt an die demografische Entwicklung angepasst werden kann. Bei einer Anpassung auf 2011 würde das Rentenalter demnach gemäss Avenir Suisse auf 65 Jahre und 1,5 Monate steigen und im folgenden Jahr auf 65 Jahre und drei Monate. Gleichzeitig will Avenir Suisse auch das Bedürfnis nach einer Flexibilisierung des Rentenalters ernst nehmen. Hier schlägt sie vor, dass pro Jahrgang ein Renteneintrittsalter bestimmt werden soll, ab dem man Anrecht auf eine volle Rente hat. Lässt man sich vor diesem aufgrund der Lebenserwartung definierten Alter pensionieren, wird die Rente gekürzt, arbeitet man länger, steigt sie.
Nationale Internetplattform zu Beruf und Familie
Eine neue Internetplattform bietet erstmals einen Überblick über die kantonalen und kommunalen Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Plattform auf www.berufundfamilie.admin.ch wurde am in Bern von den Direktoren des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), Jean-Daniel Gerber und Yves Rossier, vorgestellt.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im August 2009
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO waren Ende August 2009 150’831 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 5’467 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,7% im Juli 2009 auf 3,8% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 56’792 Personen (+60,4%).
Gleichstellung von Frau und Mann: Die Schweiz im internationalen Vergleich
Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden unter anderem in der Arbeitsteilung zwischen Partner und Partnerin gesucht und zeigen sich anschaulich an den Erwerbsmodellen in Paarhaushalten. Die Schweiz, Österreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Paarhaushalten aus, in denen der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet und einen relativ tiefen Anteil mit zwei Vollzeit erwerbstätigen Partnern. Die Lebenssituation von Paaren verändert sich grundlegend sobald Kinder im Haushalt leben. Dies sind einige Ergebnisse einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern.
Weltwoche: Das IV-Syndrom
Ein Streifzug durch die Gerichtssäle zeigt, warum Profiteure leichter zu einer Invalidenrente kommen als Leute mit echten Gebrechen. Die Beispiele zeigen: Missbrauch wird kaum bestraft, Gutachter und Ärzte lassen sich an der Nase herumführen, schreibt Alex Baur in der Weltwoche.
Er schliesst seine Beschreibung diverser makabrer Missstände mit dem Fazit: “Fragt sich, wie lange wir uns diese Verluderung des Krankheits- und Invalidenbegriffs leisten können – und wollen. 3,945 Millionen Arbeitnehmer füttern in der Schweiz rund 400 000 IV-Bezüger durch, 15 Prozent der Leistungen gehen ins Ausland. Mit einem Jahresbudget von 12 Milliarden Franken übersteigen die Ausgaben der IV die Investitionen des Bundes in die Landesverteidigung oder in die Bildung (je knapp 4 Milliarden Franken) um das Dreifache. Dabei generiert die IV ein Defizit von 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Am 27. September soll das Volk entscheiden, ob es den desolaten Zustand der Invalidenversicherung durch eine Steuererhöhung und einen Transfer von fünf Milliarden Franken aus der Altersvorsorge notdürftig entschärfen will. Oder ob wir uns vorweg nicht ein paar grundsätzlichen Fragen stellen sollten.»
Beobachter: Interview mit Thomas Daum, Arbeitgeberverband, zur IV
Der Beobachter interviewte Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, zur Situation der IV. Auszüge aus dem Gespräch:
Beobachter: Die Sozialwerke haben teure Abklärungs- und Vermittlungsbürokratien aufgebaut. Sie alle klopfen beim Arbeitgeber an, um Klienten unterzubringen. Müssten die Sozialwerke nicht zusammengelegt werden?
Daum: Das gäbe einen riesigen Verwaltungsapparat, der kaum zur Problemlösung beitragen würde. Es ist besser, die Koordination unter den Sozialwerken zu verbessern, als alle Fälle in einen Topf zu werfen. Dafür wurde die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) geschaffen. Die Sozialwerke müssen sich noch besser absprechen, damit die Arbeitgeber nicht mehrmals zum selben Fall angegangen werden.
Beobachter: Geht es letztlich nicht darum, einfach eine Anzahl Leute aus den IV-Büchern herauszubringen auf die Gefahr hin, dass diese in der Arbeitslosigkeit oder bei der Sozialhilfe landen?
Daum: Nein, es geht auch um die Menschenwürde: Wenn es Menschen gibt, die ins Erwerbsleben zurückkehren könnten, und wir es ihnen nicht ermöglichen, dann ist dies unverantwortlich. Dort, wo wir eine Chance sehen, müssen wir die Reintegration versuchen. Dabei ist gemäss Revisionsentwurf eine Probezeit von zwei Jahren eingeplant. Klappt innerhalb dieser Zeit die Reintegration nicht, kehrt der Invalide wieder zurück in die IV.
Botschaft zur Einrichtung eines Familienzulagenregisters
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft und die Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Gertrud Bollier: Leitfaden Sozialversicherungen in neuer Auflage
Wer es ganz genau wissen will in allen Bereichen der Sozialversicherung, der greift zum Leitfaden von Gertrud Bollier. Das Standardwerk der Fachfrau ist in 11. Auflage erschienen, überarbeitet und auf den neusten Stand der Dauerbaustelle Sozialversicherung Schweiz gebracht.
Im Standardwerk werden die zehn Sozialversicherungen (!) und soweit möglich die Sozialhilfe nach einem einheitlichen Raster dargestellt. Im einleitenden Kapitel „soziale Sicherheit» wird verstärkt auf die künftige Ausgestaltung und diesbezügliche Studien eingegangen. Systemleitende Fragen werden in den anschliessenden Kapiteln „grenzüberschreitende Sozialversicherungen» und „Struktur» erörtert. In den einzelnen Sozialversicherungen werden an geeigneter Stelle Besonderheiten aufgezeigt oder Querverweise angebracht. Die vom Juristen im letzten Kapitel dargelegten rechtlichen Aspekte runden das Werk ab.
Seit Sommer 2007, dem Datum der letzten Ausgabe, haben viele Teilbereiche Änderungen erfahren, so beispielsweise der massgebende Lohn der AHV, Präzisierungen betreffend Entsendung von Mitarbeitern in Vertragsstaaten, Krankenversicherung /Neuordnung der Pflegefinanzierung usw. Gänzlich neu erstellt wurden die Kapitel Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Familienzulagen. Am Ende jedes Kapitels finden sich Kontrollfragen – die Lösungsvorschläge werden in einem separaten Heft mitgeliefert. Die 11. Auflage des Leitfadens richtet sich an alle am schweizerischen System der sozialen Sicherheit interessierte Person und solche, die mit dem Vollzug der Sozialversicherungen betraut sind sowie Studierende.
Gertrud E. Bollier und Beat Conrad, „Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung», 11. überarbeitete Auflage, Verlag KDMZ, Zürich 2009, ISBN 978-3-9058-3911-1, 685 Seiten broschiert, 99 Fr.
