Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das Bundesgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene Ausgleichsfonds. Das Gesetz über die Sanierung der IV und die Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.

Nach dem Willen des Gesetzgebers werden die drei Ausgleichsfonds gemeinsam verwaltet.  Um die Transparenz und die finanzielle Trennung der Versicherungen sicherzustellen, müssen die drei Fonds gesondert Rechnung führen und eine eigene Bilanz erstellen. Anlagen und flüssige Mittel der drei Versicherungen werden hingegen gemeinsam verwaltet. Ziel ist es, die Anlagestrategien zu optimieren und einen massiven Anstieg der Verwaltungskosten zu verhindern. Der Verwaltungsrat bestimmt einen Verteilschlüssel für die entsprechenden Anteile der drei Fonds an den verschiedenen Anlagen und flüssigen Mitteln. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Ausgleichsfonds sind nicht zulässig. Die Schuld der IV bei der AHV wird weiterhin zu marktüblichen Bedingungen verzinst.

 Mitteilung BSV