Seit dem 1. Juli 2008 arbeiten die Durchführungsorgane der 1. Säule (AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO) mit der neuen 13-stelligen AHV-Nummer. Die meisten Versicherten erfahren ihre Nummer mit der Zustellung des Versichertenausweises im Kreditkartenformat. Über 3 Millionen Karten, mehr als die Hälfte aller Ausweise, wurden bereits zugestellt. Bis Ende des ersten Quartals 2009 sollte die grosse Mehrheit der Versicherten ihren neuen Ausweis erhalten haben.
Sozialversicherung
AHV-Initiative: "Die Falschen profitieren"
«Kommt die AHV-Initiative durch, werden den Kleinverdienern monatlich ein- oder zweihundert Franken mehr im Portemonnaie bleiben. Mit der AHV-Rente von vielleicht 1500 Franken und einer eher kleinen Pension wird das kaum reichen, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Hingegen werden der Berufsschullehrer, die Chefsekretärin oder der Lokomotivführer, die alle über eine anständige 2. Säule verfügen, die angebotene Frührente kaum ausschlagen. Das heisst: Der Vorschlag der Gewerkschaften wird nicht die Wenigverdiener, sondern vor allem den Mittelstand begünstigen», schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger
AHV-Fonds: "In zwölf Monaten fünf Milliarden weg"
Buchverluste von 5 Milliarden Franken haben in nur einem Jahr 20 Prozent des angelegten Kapitals des AHV-Fonds aufgezehrt. Der Fonds steht damit nicht allein da, aber er sollte von aussen besser kontrolliert werden. schreibt Beat Kappeler in der NZZ am Sonntag.
Zum Thema Nationalbankgold hält Kappeler fest: «Eine etwas melancholisch stimmende Rechnung ergibt sich zudem, wenn man die Verkaufspreise des Nationalbankgoldes in Rechnung stellt. Denn dieses wurde zu durchschnittlich 15 600 Fr. pro Kilo verkauft, gilt heute aber fast das Doppelte. Eigentlich wären die 7 Gold-Mrd. der AHV heute im Schosse der Nationalbank immer noch 13 Mrd. Fr. wert. Innerhalb der letzten zwölf Monate aber schrumpften diese 7 Gold-Mrd. der AHV wertmässig wohl auf gegen 6 Mrd. Fr.
Für den überhasteten Verkauf des Goldes waren die Bundespolitiker verantwortlich. Für die Anlagepolitik des AHV-Fonds sind Verbandspolitiker am Drücker. Der Bundesrat delegiert sie in den Verwaltungsrat des AHV-Fonds und muss «den Versicherten, Wirtschaftsverbänden, Versicherungseinrichtungen, dem Bund und den Kantonen eine angemessene Vertretung gewähren». Da sind alle die geselligen Kommissionsfunktionäre wieder beisammen, die sich schon anderswo und überall treffen. Der AHV-Fonds hat kein externes Audit-Gremium, das sich in die Anlagepolitik permanent einbringt. Die Rechnung wird nur von der Eidgenössischen Finanzkontrolle buchhalterisch geprüft.»
NZZ am Sonntag
Forschungsbericht: Ergänzungsleistungen für Personen mit einer Hilflosenentschädigung IV
Ein Bericht im Rahmen des mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP-IV) hat die Ergänzungsleistungen für Personen mit einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung untersucht, die zur Vergütung von Pflege- und Betreuungskosten ausgerichtet werden. Im Vordergrund steht die Vergütung von Kosten für direkt angestelltes Pflegepersonal, mit der das Wohnen zu Hause für Menschen mit mittlerer und schwerer Hilflosigkeit gefördert werden soll. Die mit der 4. IVG-Revision neu eingeführte Massnahme wurde 2006 nur selten in Anspruch genommen: Knapp über 100 Personen im IV-Alter stellten Pflegepersonal direkt an, was einen geschätzten Aufwand von rund 2,3 Millionen Franken verursachte, gegenüber einem Gesamtaufwand von 17 Millionen Franken für rund 8’000 Leistungsbezüger mit einer IV-Hilflosenentschädigung. Die Durchführung in den Kantonen ist sehr uneinheitlich. Der Bericht ortet ein Potenzial zur höheren Inanspruchnahme und bringt Verbesserungsvorschläge.
Bericht
IV Statistik 2008
Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2007 an knapp 490’000 Personen «individuelle Leistungen» aus. Den finanziell grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 6.6 Milliarden Franken. Weitere aufschlussreiche Informationen rund um die IV und auch Zeitreihen finden sich in der neusten IV-Publikation.
IV-Statistik
Treuhänder: "Unter dem Joch der schweizerischen Sozialversicherung"
Die schweizerischen Sozialversicherungsbehörden wollen grundsätzlich alle Gesellschafter von Personengesellschaften als Selbständigerwerbende der vollumfänglichen AHV-Beitragspflicht unterstellen und auf dem gesamten Einkommen aus diesen Gesellschaftsanteilen die AHV-Beiträge einfordern, unabhängig davon, ob die betreffenden Gesellschafter effektiv eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Anwendung dieser «Praktikerregel» ist unhaltbar und nicht sachgerecht, schreiben Werner Beilstein und Corinne Scagnet im Treuhänder.
Beitrag im Treuhänder
Nein zur Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter"
Am 30. November 2008 stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Volksinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter» des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ab. Die Initiative will Personen mit einem Einkommen unter 119’340 Franken ab 62 die ungekürzte AHV-Rente gewähren, wenn sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie nicht denen hilft, die es am nötigsten hätten, weil sie der demographischen Entwicklung zuwider läuft und weil sie die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV noch verschärft.
BSV, Infos zur Abstimmung
AHV-Statistik 2008
Die Ausgaben der Altersversicherung beliefen sich im Jahr 2007 auf 33.3 Milliarden Franken. Die Renten machten mit 32.5 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere erwähnenswerte Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (448 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisatien für betagte Menschen (293 Millionen). Auf der Seite der Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 25.3 Milliarden Franken oder 73 % der gesamten Einnahmen eingebracht (34.8 Mia. Franken). Die öffentliche Hand als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 6.6 Milliarden Franken (19 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2.1 Milliarden Franken (6 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere in die Aufteilung der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
AHV-Statistik
BSV: "Die IV-Reform ist auf Kurs"
«Die erste Bilanz der 5. IV-Revision ein halbes Jahr nach Inkrafttreten sieht gut aus: Die Entwicklung von der Renten- zur Integrations-Versicherung ist angelaufen und lässt sich mit den Zahlen des ersten halben Jahres belegen», schreibt das BSV in einer Mitteilung. Mit 800 Meldungen pro Monat sei die Früherfassung von Problemen am Arbeitsplatz ein Erfolg. Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten nahm nochmals leicht ab und liegt heute 35% tiefer als im Jahr 2003.
Mitteilung BSV
Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung
Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.
Mitteilung BSV
Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung
Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.
Mitteilung BSV
Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen mit Mehreinnahmen und Einsparungen in der gleichen Grössenordnung.
Mitteilung Seco
Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
Die ,Perspektive Familienpolitik», die familienpolitische Plattform der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), Pro Familia Schweiz, pro juventute, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Städteinitiative Sozialpolitik, setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat in diesem Herbst die Arbeiten an einem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien wieder aufnimmt . Unterstützt wird das Anliegen auch von der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz (SODK).
Mitteilung EKFF
Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz: Vernehmlassungsergebnisse
Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung für eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Kenntnis genommen. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wieder herzustellen. Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Die Botschaft soll im Herbst 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von 2003 ist ein Finanzierungskonzept eingeführt worden, das einen konjunkturunabhängigen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung anstrebt. Es basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 100’000 Personen pro Jahr. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen, denn die durchschnittliche Arbeitslosenzahl lag von 1994 bis 2004 bei 123’000 Personen. Trotz guter Konjunkturlage hat die Arbeitslosenversicherung 2007 nur in geringem Masse mit der Rückzahlung der Fehlbeträge beginnen können. Die Darlehensschuld beträgt weiterhin 4,8 Milliarden Franken.
Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Revision ausgesprochen und unterstützen die Hauptziele. Auf der Einnahmeseite befürworten sie mehrheitlich die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, die je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu tragen ist. Auf der Leistungsseite begrüssen die Bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberorganisationen die Leistungskürzungen, während die Sozialdemokraten, Grünen und Arbeitnehmerorganisationen den Einsparungen teilweise kritisch gegenüber stehen.
Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz
Tagesanzeige: Unfallopfer kommen finanziell besser weg als Kranker:
Invalid ist nicht gleich invalid. Die Unfallversicherung zahlt höhere Entschädigungen als die IV. Die Unterschiede sind historisch bedingt und politisch gewollt.