Die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles Vera/Pevos geht in eine weitere Runde. Oberstaatsanwalt Matthias Welter appelliert gegen die Freisprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen, wie er mitteilte. Mit der Appellation würden die Voraussetzungen geschaffen, damit entschieden werden könne, ob eine Verhandlung vor Obergericht überhaupt noch Sinn habe. Dies in Kenntnis der schriftlichen Begründung der Freisprüche und unter Einbezug der Spezialisten der Wirtschaftsabteilung. Im Vordergrund wird dabei die Verjährungsfrage stehen, welche die Gerichtspräsidentin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung offengelassen hat, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Weiterhin könne vor allem nicht nachvollzogen werden, dass das Konstrukt «Vera/Pevos» nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts völlig legal gewesen sein soll und dass die für die Pensionskassen verantwortlichen Organe kein strafrechtlich relevantes Verschulden treffe.