bger Die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft muss im Zusammenhang mit der Pensionskassenpleite der Vera- und Pevos-Sammelstiftungen keinen Schadenersatz leisten. Das Bundesgericht hat eine 72,6-Millionen-Franken-Klage der Stiftung Sicherheitsfonds BVG abgewiesen.

Vor Bundesgericht machte die Stiftung Sicherheitsfonds BVG die Zürich für das Pensionkassendebakel mitverantwortlich. Die Hauptvorwürfe: Die Zürich habe auf die Anlagetätigkeit der beiden Stiftungen Einfluss genommen, mit diesen Kollektivlebensversicherungsverträge abgeschlossen und dafür gleichzeitig Darlehen gewährt. Als das Debakel seinen Lauf genommen habe, habe die Zürich die Verträge aufgelöst und die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen mit den gewährten Darlehen verrechnet.

Das Bundesgericht sieht in diesem Vorgehen der Zürich nichts Unzulässiges. Im damaligen Zeitpunkt war es nämlich anders als heute erlaubt, auf den Rückkaufswerten der Lebensversicherung so genannte Policendarleihen zu gewähren. Auch die Verrechnung der Darlehen mit den Rückkaufswerten verstiess laut dem Urteil des Bundesgerichts «im massgeblichen Zeitpunkt» nicht gegen das Gesetz. Auch die übrigen an die Zürich gerichteten Vorwürfe der Stiftung Sicherheitsfonds BVG liess das Bundesgericht nicht gelten.

Urteil BGer /   baz.ch – Basler Zeitung Online