Werner Enz stellt in NZZ Reflexe einige kritische Ueberlegungen zur vieldiskutierten Absicht der PK SBB an, künftig die Renten je nach Deckungsgrad variabel zu gestalten, nachdem an der Präsentation der Swisscanto-Umfrage das Thema sowohl auf dem Podium wie im Parkett eifrig diskutiert wurde. Bei dieser Gelegenheit kam eine weitere Variante des Modells zur Sprache, nämlich eine Rentensenkung auf 90%, wenn gleichzeitig die Aktiven Sanierungsmassnahmen ausgesetzt sind. Experten der Swisscanto Vorsorge AG haben solche Regelungen bereits bei diversen Kassen eingeführt.
PK-Verwaltung
“Chaos im Ausweis der Vermögensverwaltungskosten …”
André Egli und Mario Niedergerber von balmeretienne befassen sich im Bulletin “bvginfo” mit den Weisungen der OAK zu den Vermögensverwaltungskosten. Zusammenfassend halten sie fest: “Mit der schnellen Einführung der Strukturreform und aufgrund der verspäteten Weisung der OAK ergibt sich nun ein Dilemma. Wie soll per Ende 2012 der Ausweis der Vermögensverwaltungskosten erfolgen? Es ist nicht klar, welche Zahlen wo, wie und ab wann ausgewiesen werden müssen. Die Vorschriften nach Art. 48a Abs. 3 BVV2 sind seit 1. Januar 2012 in Kraft. Wir empfehlen daher, diese Vorschriften mit einem pragmatischen Ansatz umzusetzen. Unseres Erachtens ist die in der Grafik dargestellte dreistufige Methode ein probates Mittel dafür.
Fazit Die Weisung der OAK wird im 1. Halbjahr 2013 definitiv. Es ist zu hoffen, dass die definitive Version Aspekte der Wesentlichkeit und der Praktikabilität berücksichtigt. Vor allem die Verbuchung der Stufe 2 in der Betriebsrechnung ist für uns fragwürdig. Schlussendlich soll aus der ganzen Übung ein Mehrwert für die Vorsorgeeinrichtungen entstehen.”
BVK: Information über Abstimmungsverhalten
Die Zürcher BVK orientiert auf ihrer Website detailliert über ihr Abstimmungsverhalten an den GVs der grosskapitalisierten Standardwerte innerhalb des SMI. Es können dazu jeweils Traktandenliste und Abstimmungsverhalten eingesehen werden.
Die BVK hat rund 8% ihrer Kapitalanlagen im Schweizer Aktienmarkt investiert. Bereits seit 2009 nimmt die BVK ihr Stimmrecht bei den SMI-Titeln aktiv wahr. Vor Generalversammlungen entscheiden die Mitglieder des Investment Committees über das Stimmverhalten der BVK. Dabei stehen dem Investment Committee die Stimmempfehlungen der Ethos-Stiftung konsultativ zur Verfügung. Die BVK beauftragt daraufhin den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung der Stimmrechte vor Ort.
Auswirkungen der Minder-Initiative auf die PKs
PPCmetrics hat detailliert die Auswirkungen der vom Volk angenommenen Initiative “gegen die Abzockerei” auf die Pensionskassen aufgelistet. Die Folien können hier heruntergeladen werden.
Avadis lanciert neues System für individualisierte Anlagen
Mit Inastra bietet die Avadis Vorsorge AG seit Januar 2013 eine neue Lösung für die Anlage des Sparkapitals im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge an. Inastra umfasst mehrere Anlagestrategien mit unterschiedlichem Anteil an Aktien und Obligationen respektive Geldmarkt. Die Versicherten wählen ihre Anlagestrategie selber. Alle Transaktionen innerhalb von Inastra werden über ein Online-Portal abgewickelt, vergleichbar mit E-Banking. Neben Informationen zu den Anlagestrategien liefert das Portal allgemeine Unterlagen zur Vorsorgeeinrichtung.
PPCmetrics: Renditen- und andere Perspektiven
PW. Die andauernde Tiefzinsphase und die daraus sich ergebenden Konsequenzen für die berufliche Vorsorge bildeten Thema einer Fachtagung von PPCmetrics. Aus makroökonomischer Sicht gingen Daniel Lampart (SGB ) und Jêrome Cosanday (avenir suisse) das Thema an, aus Kassenperspektive Susanne Haury von Siebenthal (Publica) und aus Expertensicht Marco Jost (PPCmetrics).
Wie man die aktuelle Situation beurteilt, hat politische Konsequenzen. Deutlich wurde das aus den beiden ersten Referaten von Lampart und Cosanday. Lampart betonte mehrfach, es handle sich um ein singuläres Ereignis. Die Finanzkrise mit ihren Auswirkungen auf die Kapitalmärkte sei eine Jahrhundertkrise. Die Schlussfolgerung: sie ist vorübergehend und darf nicht Anlass für langfristig wirkende Entscheide sein. Cosanday hingegen wies darauf hin, dass die tiefen Zinsen nun bereits seit Ende der 90er Jahre dominieren und der Fall Japan zumindest Anlass sein sollte, auch das Szenario einer über Jahrzehnte hinweg andauernden Tiefzinsphase in Betracht zu ziehen. Auch die aktuellen Obligationenrenditen zeigen, dass die Märkte mit weiterhin tiefen Zinsen rechnen. Das gleiche Resultat ergab eine Spontanumfrage bei den Tagungsteilnehmern. Die grosse Mehrheit rechnet für die nächsten Jahre mit weiterhin tiefen Zinsen.
Ganz genau weiss es allerdings niemand. Wie ist entsprechend beim Entscheid zum Umwandlungssatz vorzugehen? Lampart wehrt sich als SGB-Vertreter gegen die aus Experten- und Kassensicht längst überfällige Anpassung. Sein Argument: ohne eine umfassende, ökonomische Abklärung des schweizerischen Wachstumspotentials dürfte nicht angepasst werden, denn das Wachstum bestimme letztlich das Zinsniveau. Eine solche Analyse vermisst er in den neusten Absichtserklärungen des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020. Bei einem aus seiner Sicht möglichen Wachstum von nominal 3% plus einer Liquiditätsprämie von 1% plus einer Risikoprämie von ungenanntem Ausmass ergäbe sich eine theoretische, längerfristige Rendite von 4,8 bis 4,9 Prozent. Damit liesse sich kurzfristig die Umwandlungssatz-Anpassung (knapp) verhindern; allerdings ist die Zahl nur hypothetisch und klammert die biometrische Entwicklung aus.
Aus ökonomischer Sicht wäre anzufügen, dass die Abhängigkeit von Wachstum und Zinssatz problematisch ist und der Zins theoretisch stärker durch das Produktivitätswachstum bestimmt wird. Zudem geht Lampart mit seiner Formel davon aus, dass es über die Kapitalverzinsung zu einer laufenden Umverteilung zwischen den Produktivitätsfaktoren Kapital und Arbeit kommt, und zwar einseitig von Arbeit zu Kapital, weil das Kapital am Wachstum überproportional partizipiert.
Es ist bemerkenswert aber nicht ungewöhnlich, wenn der Vertreter eines liberalen Think Tank sehr viel geringere Hoffnungen auf die Effizienz der Kapitalmärkte setzt und stärker zur Vorsicht rät als der Gewerkschaftsvertreter. Mit ein paar einfachen Berechnungen zeigte Cosanday auf, dass mit den geltenden gesetzlichen Parametern eine starke und nicht gewünschte Umverteilung zwischen den Generationen verbunden ist. Diese wird von Gewerkschaftsseite nicht explizit bestritten, aber kommentarlos hingenommen.
TA: BVK und Brokerprovisionen
Vor kurzem hat sich das See-Spital im Bezirk Horgen für einen Wechsel entschieden. Spitaldirektor Markus Gautschi bestätigt: «Ja, wir haben den Vertrag mit der BVK gekündigt», schreibt der Tages-Anzeiger. Das Spital mit den zwei Krankenhäusern in Kilchberg und Horgen übergibt die Vorsorge seiner gut 1000 Angestellten dem Versicherungskonzern Axa Winterthur. In den Deal involviert ist das Beratungsbüro Provisa. Und das kassiert von Axa Provisionen. Es wird über happige Zahlungen gemunkelt.
Die Rede ist gemäss TA von 500’000 Franken Abschlussprovision und in jedem weiteren Jahr, in dem das Spital bei Axa bleibt, von weiteren 300’000 Franken – Geld, das indirekt die Versicherten über ihre Prämien zahlen. See-Spital- Direktor Markus Gautschi bestätigt hingegen, dass Provisionen bezahlt würden. Die Gerüchte über deren Höhe sind für ihn aber «jenseits von Gut und Böse». Allerdings kennt auch Gautschi die genauen Zahlen nicht, aber Provisa werde sie Ende Jahr offenlegen. Sofern die Provision den Aufwand für die Beratung übersteige, werde der Rest dem Spital gutgeschrieben, sagt der Direktor.
Stephan Wyss, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen- Experten (KPE), findet laut TA Provisionen im Vorsorgegeschäft moralisch fragwürdig. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass Vermittlungsgebühren auch in vielen anderen Branchen üblich seien. Für fragwürdig hält er Provisionen im Vorsorgegeschäft, weil die Broker in Versuchung kommen, ihren Kunden nicht die beste Kasse zu empfehlen, sondern jene mit den höchsten Vermittlungsgebühren: «Dieser Interessenkonflikt kann ein grosses Problem sein.» KPE-Mitglieder, die Provisionen kassieren und sie den Kunden nicht offenlegen, werden laut Wyss aus der Kammer ausgeschlossen.
Wyss fügt aber an, es sei weder ungesetzlich, Provisionen zu zahlen, noch, solche zu kassieren. Neu ist es allerdings Pflicht – nicht nur für KPE-Experten, sondern auch für Broker -, die Provisionen offenzulegen. Wyss will die Gerüchte über die Provisionshöhe im Fall See-Spital nicht kommentieren. Die grosse Mehrheit der Broker erhalte Provisionen. Die einen Versicherer zahlen laut Wyss jährliche Provisionen in Prozenten der Risikoprämien oder in Promillen der Anlagevermögen. Wenn die 1000 See-Spital-Angestellten je 150’000 Franken Altersguthaben zur Axa bringen, ergäbe das ein Anlagevermögen von 150 Millionen. Ein Promille davon wären150’000 Franken, zwei Promille 300’000 Franken.
Grosse Unterschiede bei Risiko-Prämien
Das Beratungsunternehmen besser-vorsorgen hat für den Gewerbeverband einen Vergleich der Prämien für Tod und Invalidität erstellt. Er beruht auf 50 Offerten, unterteilt nach Branchen gemäss Bundesamt für Statistik. Auf der Website von besser-vorsorgen können Unternehmen resp. Vorsorgeeinrichtungen gemäss ihrer Branche einen Vergleich anstellen. Die NZZ am Sonntag hat den Vergleich mit den wichtigsten Daten vorgestellt. Dort wird festgehalten: “(Auf dem ) Markt bestehen aber auch grosse Prämienunterschiede innerhalb der gleichen Branche. Es gebe Gewerbebetriebe, bei denen der Risikobeitrag um mehr als 3,5 Lohnprozente von Mitbewerbern abweiche, weiss Florian Bodenmann von besser-vorsorgen.
3,5 Lohnprozente von einem durchschnittlich versicherten Gehalt von 60’000 Fr. sind pro Jahr immerhin 2100 Fr. Über eine ganze Berufskarriere inklusive Zinseszinseffekt ist das viel Geld, das den Arbeitnehmern letztlich auf dem Alterskonto fehlt. Denn: Jeder Franken, der nicht unnötig für den Risikoteil ausgegeben wird, landet im Spartopf der Arbeitnehmer, von dem die spätere Rente gespeist wird. Manuela Hardegger, Geschäftsführerin der Stiftung Grano, bringt es auf den Punkt: «Das Risiko, alt zu werden, ist immer noch grösser als das Risiko, invalid zu werden.» Der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter kann massiv sein: Bankangestellte finden Sammelstiftungen mit Risikotarifen zwischen 1,4% und 3,6%.
Für Angestellte im Sektor Maschinenbau wenden Kassen Sätze zwischen 1,9% und 3,5% an. Zwei Beispiele in Franken: Bezieht ein Mitarbeiter einer Hoch-/ Tiefbaufirma einen versicherten Lohn von 59’160 Fr. (BVG-Maximum), zahlt er bei der Stiftung Grano 1295 Fr. jährlich für Tod/Invalidität; beim teuersten Anbieter sind es 2663 Fr. In der Informatikbranche kostet dasselbe bei den günstigsten Pensionskassen PKG oder Profaro 828 Fr., bei der teuersten sind es 1952 Fr. «Die maximale Abweichung finden wir beim Bankpersonal», sagt Bodenmann. Bei der teuersten Stiftung liege der Risikotarif 2,5-mal höher als bei der günstigsten.”
besser-vorsorgen / Artikel NZZ am Sonntag
F&W: “Vorsorge-Profis”
Thomas Hengartner beschreibt in der Finanz und Wirtschaft Anforderungsprofil und Ausbildung für Pensionskassen-Fachleute. Er schreibt: “Für angehende Geschäftsführer und weitere Kader unternehmensangegliederter autonomer Pensionskassen, von denen es landesweit rund 2000 gibt, werden umfassende Ausbildungsgänge angeboten – etwa an der Fachschule für Personalvorsorge. Sie führt u. a. eine einjährige berufsbegleitende Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Pensionskassenleiter durch. Die Aneignung eines breiten Stoffprogramms – vom Rechnungswesen über Kommunikation und Vermögensstrategien bis zur Anlageumsetzung mitsamt Immobilien- und Hypothekenmanagement sowie Vermögenscontrolling – lässt die Teilnehmer zu top geschulten Vorsorgemanagern reifen. (…)
In der Tat müssen Vorsorgefachleute mit Führungsambitionen mühelos in der Lage sein, die komplexe Versicherungs- und Anlagematerie zu strukturieren und die Administration ihrer Pensionskasse effizient zu organisieren wie auch die Mitarbeitenden zielgerichtet anzuleiten. Bedeutender wird zudem die Aufgabe, den Stiftungsrat der Kasse fachlich zu unterstützen. Dazu gehört, für die Mitglieder des obersten Führungsgremiums Transparenz über alle wesentlichen Stellschrauben des Vorsorgegeschäfts zu schaffen und sämtliche Dossiers beschlussgerecht aufzuarbeiten.”
Rechtskonforme und revisionssichere elektronische Archivierung
Das Thema Archivierung beschäftigt viele Pensionskassen. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass das Volumen der Papierdossiers ständig wächst. Welche Vorteile bietet die elektronische Archivierung? Was ist zu beachten, fragt Roger Pedruzzi, ICR Informatik, in einem Artikel der Schweizer Personalvorsorge. Die Vorteile, die sich aus einer elektronischen Lösung ergeben, beschreibt er wie folgt: “Der offensichtlichste Vorteil der elektronischen Archivierung ist sicherlich der, dass alle Pensionskassenmitarbeiter mit entsprechender Berechtigung schnell und zentral auf die Daten zugreifen können. Der Gang in den Keller und das damit verbundene umständliche Suchen in Papierdossiers entfällt. Das gewünschte Dokument ist sowohl via Pensionskassensystem als auch über die Archivsoftware auffindbar. Hierfür werden zunächst alle bestehenden Versichertendossiers eingescannt und indexiert. Über die Indexwerte wie zum Beispiel Versichertennummer, Dokumententyp oder Datum werden die Dokumente einem Versicherten oder einem Ereignis zugeordnet. So sind sie leicht wieder auffindbar oder werden im entsprechenden Kontext des Pensionskassensystems angezeigt.” Bis alles reibungslos klappt, sind allerdings diverse Überlegungen anzustellen.
Pensionskassen-Software aus der Wolke
Viele ICT-Spezialisten halten Cloud-Computing für das IT-Betriebsmodell der Zukunft. Offenbar ein Paradigmenwechsel, der auch vor der Beruflichen Vorsorge nicht halt macht, schreibt Roger Peduzzi von der ICR-Informatik in den AWP-Nachrichten. Peduzzi engagiert sich dabei für das SaaS-Modell (Software as a Service), nicht zuletzt aus Kostenüberlegen.
“Vorsorgelösungen in der Nähe des Private Banking”
Jürg Walter und Philippe Schlumpf (Libera) haben in der NZZ einen Beitrag über die mit der BVG-Revision eröffneten Möglichkeiten für individuelle Anlagestrategien für höhere Einkommen (ab 125’000 Fr.) publiziert. Sie erläutern die neuen Möglichkeiten, die sich dadurch für Versicherte und Kassen ergeben sowie deren Vor- und Nachteile.
Mehr Selbständigkeit dank der richtigen Software
Roger Peduzzi von der ICR Informatik, Rotkreuz, hat sich in einem Artikel der Schweizer Personalvorsorge mit dem Thema Software für kleine und mittlere Pensionskassen auseinandergesetzt. Sein Fazit: auch kleinere Kassen sind nicht zum Outsourcing der Verwaltung verdammt, wenn sie intelligente Softwarelösungen einsetzen, welche alle Elemente der Personalverwaltung effizient miteinander kombinieren.
Was geschieht mit den Zuschüssen des Sicherheitsfonds?
Peter Kyburz, Geschäftsführer des KV Schweiz, geht in der Thurgauer Zeitung auf die Frage ein, wie die Zuschüsse des Sicherheitsfonds bei ungünstiger Altersstruktur einer Pensionskasse zu verwenden seien. Kyburz betont: “Empfänger dieser Zuschüsse ist immer das Vorsorgewerk und nicht etwa der Arbeitgeber selbst. Über die Verwendungsmöglichkeiten dieser Zuschüsse schweigt sich das Gesetz allerdings aus. Wenn man sich aber am Zweck dieser Zuschüsse orientiert, sollte damit primär eine Reduktion der Beitragslast des Arbeitgebers erzielt werden und nicht etwa eine Verbesserung der Leistungen des Arbeitnehmers.”
Libera Horizonte – Strukturreform und ältere Arbeitnehmer
In ihrer Kundenzeitschrift “Horizonte” Ausgabe Nr. 37 behandelt Libera die verbesserten Versicherungsbedingungen für ältere Arbeitnehmer. Zwei neue BVG-Bestimmungen sollen bekanntlich ab dem 1. Januar 2011 die Flexibilisierung des Altersrücktritts erleichtern. Sie schaffen neue Versicherungsmöglichkeiten sowohl zwischen dem 58. Altersjahr und dem reglementarischen Rücktrittsalter als auch für die anschlies- sende Fortführung der Vorsorge bis zum 70. Altersjahr. Die Ausgabe von Horizonte kann als pdf von der Website der Libera herunter geladen werden.