PK-Verwaltung
Prevas startet Wertschriften-Einkaufsgemeinschaft
Die Zürcher Prevas hat für ihre teilautonomen Kunden und die Anschlüsse bei der Prevas-Sammelstiftung mit einer von ihr bestimmten Auswahl von Anlageinstituten Vereinbarungen getroffen, die ihnen ein kostengünstiges Gebührenmodell zur Verfügung stellen sollen. Die ausgewählten Anbieter werden von der Gewos überwacht. In einem Factsheet wird festgehalten, dass damit die Vermögensverwaltungskosten (Aktien und Obli CH und Ausland) auf ca. 0,21% zu stehen kommen. Die Einkaufsgemeinschaft sei kein Pool oder Fonds: Das Vermögen der beteiligten Kunden wird in getrennten Depots angelegt.
Nebst den genannten klassischen Anlagekategorien wurden auch mit Anbietern aus den Bereichen „Emerging Markets“, „Rohstoffe“ und „Infrastruktur“ Gebühren-Vereinbarungen getroffen. Damit stünden den Kunden Gefässe offen, die sonst nur für Grosskassen attraktiv seien.
Deckungsgrad: unerfülltes Versprechen auf Transparenz
PPCmetrics hat in der Schweizer Personalvorsorge 1/14 einen Beitrag zum Thema Deckungsgrad und seine Aussagekraft publiziert. Darin verweisen die beiden Autoren, Marco Jost und Urs Burch, auf die Tatsache, dass der Deckungsgrad allein noch nicht allzuviel über die tatsächliche Finanzierungssituation einer Pensionskasse aussagt und es zudem neuerdings diverse “Flavours” von Deckungsgraden gibt.
Libera: Risikokennzahlen als Führungsinstrument
Matthias Wiedmer und Gerold Betschart von Libera haben in der Schweizer Personalvorsorge 1/14 einen Beitrag zu den Risikokennzahlen publiziert.
AWP: Stimmrechtsberater unter der Lupe
AWP Soziale Sicherheit hat mit Blick auf die Umsetzung der Minder-Initiative in einem Beitrag von Benita von Lindeiner und Jan Koller (C-alm) die in der Schweiz aktiven Proxy Adviser unter die Lupe genommen. In dem leider etwas allgemein gehaltenen Artikel (wollte man es sich mit keinem Anbieter verderben?) heisst es zum Thema Kosten: “Nicht zuletzt sind die Kosten zu betrachten – die beobachteten Differenzen zwischen den Anbietern sind substanziell: Verwendet man beispielsweise als Vergleichsgrösse den Preis für die Stimmrechtsberatung für den SMI Expanded mit den 50 grössten Schweizer Aktientiteln (inklusive der Stimmabgabe- und Offenlegungsdienstleistungen), so schwanken die angebotenen Preise zwischen 10000 CHF im günstigsten und 50’000 CHF im teuersten Fall. Die Vorsorgeeinrichtung muss sich zudem im Klaren darüber sein, welche Dienstleistungen sie genau beziehen möchte – erst dann ist ein aussagekräftiger Preisvergleich möglich.”
Libera: Zweiteilige Renten in der Praxis
Benno Ambrosini und Ronald Schnurrenberger von Libera beschreiben in einem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge das zweiteilige Rentenmodell (flexible Rente) der PKE. Als Ziele des Modells werden bezeichnet: Ausgleich zwischen Aktiven und Rentnern und bessere Risikofähigkeit. Dazu halten sie fest: “Ziel der PKE ist die Ausrichtung von mindestens der Zielrente. Diese ist auf einen technischen Zinssatz von 2.5 Prozent ausgelegt und kann im Erwartungswert konstant ausbezahlt werden. Eine Reduktion auf 95 oder 90 Prozent erfolgt nur, wenn sich die Pensionskasse in Unterdeckung befindet. Die temporäre Reduktion der Zielrente um 10 Prozent vermindert die notwendige Rendite auf dem Vorsorgekapital der Rentner um knapp 1 Prozent. Zur Finanzierung der Renten benötigt die PKE dann eine Rendite von knapp über 2 Prozent, während die Guthaben der aktiven Versicherten nicht mehr verzinst und allenfalls Sanierungsbeiträge erhoben werden. Die Rentner sind damit auch in diesem Fall gegenüber den aktiven Versicherten besser gestellt.(…) Insgesamt stärkt das System die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Dies kommt allen Destinatären zugute – auch
den Rentnern.”
Bewegung in der BVG IT-Branche
Das Berner Software-Haus Mathys & Scheitlin übernimmt zu einem nicht genannten Preis die Basler Güntert AG. Güntert kennt man als Hersteller von Antecura, einer Lösung für Pensionskassen. Zu den Kunden der Muttenzer Firma gehören etwa die PKs der Berner Kantonalbank, von Schindler, der Richemont Group oder der Stadt Bern, um nur einige Beispiele zu nennen. Güntert wechselt damit in relativ kurzer Zeit zum zweiten Mal den Besitzer. Denn erst 2009 hat das grosse deutsche Softwarehaus msg systems Güntert dem gleichnamigen Firmengründer abgekauft. Die Übernahme wird im Oktober umgesetzt und gilt rückwirkend auf den 1. Oktober 2013, so msg-Sprecherin Susanne Koerber-Wilhelm auf Anfrage.
NZZ: Von den Perioden zu den Generationen
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit dem aktuellen Trend bei den technischen Grundlagen von Perioden- zu Generationentafeln. Ferber schreibt: “Auch Manfred Hüsler und André Tapernoux von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge gehen davon aus, dass die Zahl der Pensionskassen, die Generationentafeln verwenden, in den kommenden Jahren steigt. International gesehen, beispielsweise bei Vorsorgeeinrichtungen in Grossbritannien, den Niederlanden oder Dänemark, sei die Verwendung solcher Sterbetafeln bereits üblich. Gemäss Hüsler und Tapernoux war die Verwendung von Generationentafeln vor einem Jahrzehnt unter anderem wegen Schwierigkeiten mit der Informationstechnologie noch nicht möglich. Heutzutage sei dieser Stolperstein aber weggeräumt.
Auch laut Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, geht die gegenwärtige Entwicklung bei den technischen Grundlagen klar in Richtung der Generationentafeln. Dass diese künftige Verringerungen der Sterblichkeit bereits in ihre Tabellen eingebaut haben, belaste die Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen im Moment der Einführung aber mit höheren Verpflichtungen, sagt er. Mit Verwendung der Generationentafeln nehme eine Pensionskasse in Bezug auf die Bewertung eine vorsichtigere Haltung ein.”
Schützenhilfe bei Retrozessions-Forderungen
Der ASIP beschäftigt sich in den Fachmitteilungen Nr. 94 mit dem Thema Retrozessionen resp. deren Einforderung durch Pensionskassen bei ihren Banken. Direktor Hanspeter Konrad schreibt in den Mitteilungen: “Von den Pensionskassen-Verantwortlichen wird verlangt, dass sie sich im Rahmen ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflicht aktiv mit dem Thema Retrozessionen befassen. Grossmehrheitlich nahmen/nehmen die Verantwortlichen diese Aufgabe wahr, stossen aber teilweise auf Widerstand bei den involvierten Finanzinstituten. Diese sind daher aufgefordert, den Führungsorganen die notwendige Transparenz zu gewähren und ihre auftragsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Retrozessionen im weitesten Sinne zu erfüllen. Banken und Finanzdienstleister schaffen damit die Grundlagen, dass die Pensionskassen ihre Rechte im Interesse ihrer Versicherten wahrnehmen können. Trotz aller Unsicherheiten und offener Fragen hoffen wir auf zielführende Lösungen, die uns weitergehende gesetzliche Vorgaben ersparen.”
Weiter heisst es: “Wir empfehlen den Pensionskassen, ihre Vermögensverwaltungsverträge zu überprüfen und allenfalls anzupassen. In einem ersten Schritt ist von den Banken und Vermögensverwaltern mittels eines eingeschriebenen Briefes vollständige Transparenz bezüglich Retrozessionen inkl. Bestandespflegekommissionen und Vertriebsentschädigungen zu fordern (Zustellung einer detaillierten Abrechnung sämtlicher Leistungen, welche die Bank im Rahmen der Kundenbeziehung erhalten hat). Rechtlich möglich ist es, eine Offenlegung 10 Jahre zurück zu verlangen. Im Interesse der Versicherten sind anschliessend diese offengelegten Beträge einzufordern. In jedem Fall ist eine schriftliche Stellungnahme – verbunden mit der Einforderung eines Verjährungsverzichts – zu verlangen.
Konrad geht auch auf die Frage der Rückvergütungen und deren Weitergabe ein. Er kommt zum Schluss: “Aufgrund dieser Erwägungen ermuntern wir Sie, hart zu bleiben und sich – im Interesse ihrer Versicherten – nicht mit allgemeinen Hinweisen abspeisen zu lassen, und insbesondere auch auf der zehnjährigen Verjährungsfrist zu beharren (ev. unter Einforderung einer Verjährungseinrede-Verzichtserklärung). Im Hinblick auf die Jahresberichterstattung 2013 ist jetzt der ideale Zeitpunkt für ein Nachfassen. Zudem bitten wir Sie, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Wir können dann je nach Entwicklung weitere Hilfestellungen prüfen.”
Kassensturz: Maklerprovisionen
Der Kassensturz beschäftigt sich mit dem Thema Broker und ihren Provisionen. Auf der Website SRF heisst es zur Sendung: “Recherchen des «Kassensturz» zeigen, dass in der 2. Säule pro Jahr mehrere Hundert Millionen Franken an Provisionszahlungen fliessen. Betroffen von den Zahlungen sind diejenige Betriebe, die sich einer Sammeleinrichtung einer Versicherung oder eines anderen Anbieters angeschlossen haben. Rund zwei Millionen Arbeitnehmer sind in der Schweiz insgesamt bei Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen versichert.
Bei der Wahl der Pensionskasse lassen sie sich viele KMU von einem Makler oder Broker beraten. Die Pensionskasse zahlt dem Makler Provisionen, wenn das KMU mit ihr einen Vertrag abschliesst. Nicht nur beim Vertragsabschluss kassiert der Broker, sondern jährlich, bis ans Vertragsende.”
“Outsourcing versus Insourcing bei Pensionskassen”
Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, beschäftigt sich in einem Kommentar auf finanzen.ch mit der Zukunft der Sammelstiftungen.
Avadis / PPCmetrics: Informationen zu variablen Renten und freier Strategiewahl
Avadis und PPCmetrics haben an einer Ausbildungsveranstaltung für Stiftungsräte die vieldiskutierten Themen variable Renten und Strategiewahl zum Thema gemacht. Jérôme Cosandey von Avenir Suisse umriss die aktuelle Situation der BV und die Einschätzung durch den Think Tank. Seine Schlussfolgerung: die Standard-Biographie gibt es nicht mehr, mehr Flexibilität auch auf Seite der Pensionskassen ist notwendig, um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Die “Altersvorsorge 2020” ist ambitiös. nicht zuletzt in ihrem Zeitplan, die Kassen sollten deshalb schon heute ihren Spielraum vermehrt ausnützen.
Lukas Riesen (PPCmetrics) betrachtete die Frage aus Sicht des Risikomanagements. Seine zentrale Aussage: die fixe Rente bietet den Versicherten eine Garantie, die nicht gratis zu haben ist. Die Einführung der Variabilität macht hingegen aus den Rentnern Risikoträger. Das entlastet die Aktiven und den Arbeitgeber und trägt zur Stabilisierung der Kasse bei. Andererseits erfordern fixe Renten eine risikoarme Finanzierung oder Dritte als Risikoträger. Der Abbau von Risiken bildet eine Verringerung der Kosten, die wiederum den Destinatären zugute kommt.
Dass variable Renten nicht einfach zu haben sind, stellte Olivier Deprez fest. Zum Lösen aktueller Probleme sind sie nicht geeignet, da bestehende Renten nicht einbezogen werden können. Nach zehn Jahren sind erst rund 40% eines Rentnerbestandes erfasst, beim Rentnerdeckungskapital geht es allerdings schneller. Zu klären sind bei der Einführung variabler Renten zahlreiche Fragen. Welche Risiken sollen abgetreten werden, nach welchen Grundsätzen ist die Umverteilung unter den Rentnern zu regeln, wie ist der Deckungsgrad festzulegen, falls er ausschlaggebend ist für die Rentenhöhe? Zusätzlich muss gesichert sein, dass die BVG-Minimalrente immer erreicht wird und schliesslich ist zu überlegen, wie allenfalls ein Rentnerbestand unter diesen Umständen zu bewerten ist und wie er zu übertragen wäre. Deprez gab auch zu bedenken, dass bei mehrfachen und längeren Verminderungen der Rente das System rasch unpopulär werden könnte.
Insgesamt erkannten die Referenten die Vorteile von flexiblen Renten, hatten jedoch auch ihre Vorbehalte. Deutlich wurde, dass die Frage mit mehr Seriosität anzugehen ist als es der SGB gegenwärtig tut, der mit dem Boulevard-Jargon von der “Wackelrente” blosse Polemik betreibt.
Libera: Variable Rentenmodelle
In der Schweizer Personalvorsorge 13/07 stellen Jürg Walter und Benno Ambrosini (Libera) im Sinne einer “Auslegeordnung” variable (zweiteilige) Rentenmodelle vor. Sie schreiben:
Bei der zweiteiligen Altersrente erfolgt eine Flexibilisierung der Rentenzahlungen, indem die Rente in eine garantierte Basisrente und eine variable Zusatzrente aufgeteilt wird. Die garantierte Basisrente wird mit konservativen Annahmen insbesondere bezüglich Sterblichkeit und technischem Zinssatz bestimmt.
Sie entspricht der Rente bei Entstehung des Rentenanspruchs im Sinne der Sanierungsbestimmungen von Art. 65d BVG und bleibt jedenfalls gewährleistet. Die Zusatzrente wird regelmässig überprüft und an die jeweilige finanzielle Lage und Ertragslage der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Die Zusatzrente kann damit schwanken und bei einer Unterdeckung auch ganz entfallen. Sie sollte jedoch nicht willkürlich von Jahr zu Jahr bestimmt werden, sondern mit Vorteil auf vorab festgelegten Regelungen basieren. Die Festlegung der Zusatzrente kann dabei nach verschiedenen Modellen erfolgen:
– Die Zusatzrente wird jährlich in Abhängigkeit des Deckungsgrads und der Verzinsung der Altersguthaben festgelegt.
– Die Zusatzrente entspricht einem Prozentsatz der Basisrente. Eine Anpassung erfolgt periodisch durch einen Vergleich der erzielten Nettorendite mit der notwendigen Sollrendite.
– Die Zusatzrente wird jährlich festgelegt und entspricht der Mehrrendite auf dem Vorsorgekapital im Vergleich zur notwendigen Sollrendite.
Risiko-Einschätzung für PKs nach Scheitern der Lex USA
Die Lex USA ist gescheitert, die Folgen sind ungewiss. Bussen oder gar eine Anklage von Banken sind nicht auszuschliessen. Im Rahmen der Führungsverantwortung und Risikokontrolle empfiehlt PPCmetrics den zuständigen Gremien, die daraus resultierenden Risiken zu analysieren. Im Dokument „Mögliche Risiken nach dem Scheitern der «Lex USA»“ werden eine Einschätzung der Risiken vorgenommen sowie Empfehlungen bezüglich zu treffender Massnahmen abgegeben.
Gesamt- und Teilliquidation von Pensionskassen
Eine Teilliquidation stellt für eine Vorsorgeeinrichtung ein aufwendiges Projekt dar, welches in vielen Detailbereichen immer wieder neue Fragen aufwirft. Selbiges gilt ebenfalls für die Gesamtliquidation einer Einrichtung, welche als anspruchsvolles Verfahren eine korrekte Abwicklung erfordert.
Petra Caminada und Laurence Uttinger beleuchten die rechtlichen und reglementarischen Voraussetzungen für die Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung und gehen insbesondere auf die einzelnen Schritte des Verfahrens ein.
Christina Ruggli geht bei den Fragen zur Teilliquidation sowohl auf die allgemeinen Fragen zu Teilliquidationsreglementen als auch auf die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde im konkreten Fall einer Teilliquidation ein. Die Gesamtliquidation einer Vorsorgeeinrichtung aus Aufsichtssicht wird anhand der verschiedenen Phasen des Verfahrens beleuchtet.
Monika Biehle erläutert die Schritte zur Erlassung eines Teilliquidationsreglements sowie die praktische Abwicklung einer Teilliquidation und legt den Fokus dabei auf die Informationsrechte bzw. -pflichten im Verfahren. Daniel Dürr und Sven Fischer stellen die Rolle des Sicherheitsfonds im Teil- und Gesamtliquidationsverfahren vor und gehen dabei insbesondere auf die Voraussetzungen für Leistungen des Sicherheitsfonds ein.
Verlag Stämpfli, 114 Seiten, Brosch. 58 Franken