Bis wann kann man Vorbezüge der Pensionskasse zurückzahlen? Gesetz und Praxis beantworten diese Frage nicht einheitlich.
PK-Verwaltung
Von den Perioden- zu den Generationen-Tafeln
Bei den versicherungstechnischen Grundlagen spielt sich aktuell eine stille Revolution und deshalb meist hinter den Kulissen ab: der Wechsel von den Perioden- zu den Generationentafeln. Christoph Furrer von Deprez Experten (Foto links) hat in der aktuellen Swisscanto-Studie einen auch dem Nichtfachmann zugänglichen Beitrag über die Unterschiede der Grundlagen und die Konsequenzen eines Wechsels beschrieben. Der wieder verbesserte Gesundheitszustand der Kassen hat in jüngerer Vergangenheit den Wechsel erleichtert und in vielen Kassen laufen derzeit entsprechende Diskussionen. Furrer, der mit den von ihm verfassten VZ-Grundlagen wesentlich zum Durchbruch der Generationentafeln beigetragen hat, ist zweifellos besonders prädestiniert, den Wissensstand zu dieser bedeutsamen Frage bei den zuständigen Stellen – insbesondere Stiftungsräte – zu verbessern. Für diese deshalb eine besonders empfehlenswerte Lektüre.
TA: Verzinsungspraxis bei PKs
Pensionskassen sind frei, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die ihnen während eines Jahres zufliessen, erst ab dem nächsten Jahr zu verzinsen. Wie eine TA-Umfrage unter zehn grossen Schweizer Pensionskassen und Sammelstiftungen* zeigt, machen fast alle davon Gebrauch, obwohl sie die Möglichkeit hätten, im Reglement eine grosszügigere Regelung vorzusehen. Einzig die Pensionskasse der UBS gibt an, den Zins sofort monatlich gutzuschreiben, schreibt der Tages-Anzeiger.
Stefan Thurnherr, Geschäftsleitungsmitglied des VZ Vermögenszentrums, schätzt, «dass den Versicherten durch die Praxis der Kassen jedes Jahr zwischen 100 und 140 Millionen Franken an Zinsen entgehen». Ihre Altersrenten bei der Pensionierung fallen dadurch geringer aus. Seine Berechnungen stützt Thurnherr auf die Sozialversicherungsstatistik 2013 und den derzeitigen Minimalzins von 1,75 Prozent.
Thurnherr zu Kritikern dieser Praxis: «Es wäre nicht korrekt, den Pensionskassen die ganze Schuld zuzuweisen, denn es ist abrechnungstechnisch eine recht komplexe Sache», sagt er. «Zudem erhalten die Kassen die Beiträge von den Arbeitgebern meist nicht monatlich, sondern quartalsweise. Das Gesetz lässt den Firmen sogar bis zum ersten Monat des neuen Jahres Zeit für die Überweisung.» Auch die Arbeitgeber nimmt Thurnherr in Schutz: «Wenn schon, stehen die Vorsorgekommissionen und Stiftungsräte in der Verantwortung. Diese Gremien sind paritätisch zusammengesetzt, und die Arbeitnehmer hätten es in der Hand, für ihre Sache einzustehen.»
Umfrage bei Pensionskassen, Demographie und Zinsen
Die Credit Suisse hat die Studie «Schweizer Pensionskassen 2014 – Perspektiven in der Demografie und im Anlagemanagement» veröffentlicht. Sie basiert auf einer Umfrage bei über 250 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Die Ergebnisse zeigen, dass neben dem Tiefzinsumfeld die Demografie die grösste Herausforderung für die Pensionskassen darstellt. Pensionskassenvertreter erachten in diesem Kontext vor allem den zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatz als problematisch und begrüssen daher mit grosser Mehrheit den Vorschlag des Bundesrats, den Mindestumwandlungssatz zu senken.
Trotz der demografischen Alterung rechnen die Ökonomen der Credit Suisse bis 2050 nicht mit einem sinkenden Kapitalstock in der zweiten Säule. Bei Schweizer Pensionskassen besteht zudem auch Verbesserungspotenzial in Bezug auf die Effizienz der Anlageallokation. Die Studie zeigt, dass sich gerade für Pensionskassen ein langfristiger Anlagehorizont auszahlt. Viele Vorsorgeeinrichtungen richten ihre Anlagestrategie jedoch kurzfristig aus, meint die CS. Insgesamt legen die meisten Pensionskassen ein hohes und differenziertes Kostenbewusstsein an den Tag. Allerdings erachten sie mehrheitlich das Kostensenkungspotenzial als weitgehend ausgeschöpft.
Die von den Ökonomen der Credit Suisse durchgeführten Modellrechnungen in der Studie zeigen, dass die demografische Alterung bis 2050 zu einem weniger rasch wachsenden, aber nicht zu einem sinkenden Kapitalstock in der 2. Säule führen dürfte. Zwar könnte der jährliche Saldo zwischen einbezahlten Beiträgen und ausbezahlten Sozialleistungen negativ werden, die anfallenden Kapitalerträge dürften dies aber mehr als ausgleichen. Dennoch implizieren alle berücksichtigten Demografie-Szenarien, vor allem zwischen etwa 2020 und 2035, eine merkliche Verlangsamung des Kapitalwachstums.
Mehr als die Hälfte der Pensionskassen erachtet das Thema Kosten als wichtig oder sehr wichtig, auch wenn es bei einigen Vorsorgeeinrichtungen momentan nicht im Fokus steht. Weitere 38% haben sich bereits mit der Kostenfrage bis auf weiteres abschliessend auseinandergesetzt. Aufgrund dieser Ergebnisse überrascht es nicht, dass die Pensionskassen gemäss der Umfrage das Kostensenkungspotenzial als weitgehend ausgeschöpft betrachten.
Bruderer zu Umverteilung und variablen Renten
AWP Soziale Sicherheit hat Françoise Bruderer, Geschäftsführerin der Pensionskasse Post, zu Themen ihrer Kasse wie auch allgemeinen Vorsorgeproblemen befragt. Zur Sprache kamen auch die Umverteilung und variable Rentenmodelle.
Wie geht die Pensionskasse Post mit der Umverteilung von Aktiven zu Rentnern um?
Die Umverteilung bei der PK Post ist seit längerem bekannt und beschäftigt uns. Dies deshalb, weil die Umverteilung systemwidrig und daher unfair ist. Im August 2013 konnten wir den technischen Zins von 3,5 auf 3 Prozent senken. Damit verringert sich die Umverteilung.
Sind Sie damit zufrieden?
Nein, denn die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern besteht immer noch. Ganz eliminieren kön nen wir diese nicht, solange der Umwandlungssatz und der technische Zins politisch bestimmt werden.
Ist die Solidarität zwischen den Generationen nicht Teil des Generationenvertrags der 2. Säule?
Natürlich beinhaltet der Generationenvertrag auch eine Solidaritätskomponente. Wir müssen uns aber über das Ausmass der Solidarität im Klaren sein und die Grenzen transparent definieren.
Wo liegen diese Grenzen?
Das Ausmass der Umverteilung zeigt sich wie folgt: die Aktiven haben seit dem Primatwechsel pro Jahr rund 2 Prozentpunkte weniger Zins erhalten als die Rentner.
Ist dass Pensionskassen-Modell schlecht?
System. Dennoch: Die Spielregeln müssen eingehalten werden. Eine Ungleichbehandlung bei der Verzinsung ist nur mittelfristig akzeptabel. Die Zinsdiskrepanz ist langfristig auszugleichen.
Bleibt also die Zinswende abzuwarten?
Es zeichnet sich nicht ab, dass diese Umverteilung mittelfristig abnimmt. Deshalb müssten weitere Massnahmen ergriffen werden, um dieser Ungerechtigkeit entgegen zu wirken.
Halten Sie die Einführung eines variablen Rentenmodells für eine gute Massnahme?
Auf dem heutigen Niveau ist die Einführung eines variablen Rentenmodells ein Trugschluss. Ein Modell muss klar, transparent und einfach bleiben. Sagt man dem Versicherten, seine Rente liege bei 100, könne aber zwischen 90 und über 100 Prozent variieren, wird er sich immer an dieser Zielrente von 100 Prozent orientieren. Kurz- bis mittelfristig werden es aber eher 90 Prozent sein. Ehrlicher ist es, direkt zu kommunizieren, dass aufgrund der demographischen Situation und der unsicheren Finanzmarktlage der Umwandlungssatz gesenkt werden muss. Das ist der schwierigere, aber richtige Weg. Erzielt die Pensionskasse gute Renditen, kann sie stets auch an Rentner Geld verteilen.
Minder und die Folgen: Flucht in Kollektivanlagen
Mit 54 Prozent Ja-Stimmen hat das Schweizervolk im März 2013 die Minder-Initiative angenommen. Man versprach sich tiefere Managerlöhne, höhere Renditen für Anleger und allgemein mehr Gerechtigkeit bei kotierten Aktiengesellschaften. Doch in der Umsetzung des Bundesrates ist die Initiative zum Schock-Gesetz für Pensionskassen geworden, schreibt die Solothurner Zeitung.
Denn wenn die Vorsorgeeinrichtungen dem vorgesehenen Stimmrechtszwang nicht nachkommen, drohen Bussen von bis zu 540’000 Franken. So jedenfalls steht es in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), die für Pensionskassen ab Anfang 2015 gilt.
Die Kassen arbeiten unter Hochdruck daran, sich der neuen Verordnung anzupassen. Einer, der das weiss, ist Heinrich Flückiger, Pensionskassenexperte bei Swisscanto. «Wir passen derzeit zahlreiche Kassenreglemente an und machen sie mit den VegüV-Auflagen kompatibel», sagt Flückiger im Gespräch.
So können die Pensionskassen den Stimmrechtszwang der Minder-Initiative umgehen. Doch damit wird nicht nur das Bussenrisiko entschärft, auch zusätzliche Kosten für die administrative Bewältigung der Stimmpflicht können die Kassen über Fondsinvestments vermeiden.
Die VegüV-Verordnung spielt damit indirekt der UBS, Credit Suisse und Zürcher Kantonalbank (ZKB) in die Hände. Denn diese Banken sind in der Schweiz führend im Bereich passiv gemanagter Anlagelösungen für institutionelle Anleger. Tatsächlich verzeichnet die Credit Suisse bei der entsprechenden Fondspalette für institutionelle Anleger seit Ende letzten Jahres einen Geldzufluss von rund 8 Prozent.
Die ZKB verzeichnete von Juni 2013 bis Juni 2014 gar einen Zufluss von 25 Prozent. Die UBS wollte keine konkreten Zahlen bekannt geben, beobachtet aber auch ein fortgesetztes Wachstum in diesem Bereich.
Benchmark für kleinere Vorsorgestiftungen
Die Assurinvest in Neuhaus hat einen Vergleich für firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen aufgebaut, der über den Link www.pkdynvergleich.ch angefordert werden kann.Damit erhalten Stiftungsräte und Geschäftsleitungen einen Überblick über die Positionierung der eigenen Vorsorgeeinrichtung im Markt. Er vermittelt ein Gesamtbild über die eigene und andere Pensionskassen, wobei Diskretion gewahrt wird.
Zwischen 20 und 40 Vorsorgewerke wurden im letzten Jahrzehnt pro Jahr durch die Aussurinvest ausgewertet. 2012 wurden 38 firmeneigene Vorsorgewerke mit einem Gesamtvermögen von 2,8 Mrd. Franken analysiert und verglichen. Die Versichertenzahl betrug gesamthaft rund 17‘000 Personen, 13‘500 aktiv Versicherte und 3‘500 Rentner.
Schweizer Personalvorsorge: Begünstigtenordnung
Das Akzentthema der Schweizer Personalvorsorge in Ausgabe 07-14 bildet die Lösungen der Begünstigtenordnung bei Schweizer Pensionskassen.
Markus Büchi und Adrea Trüssel (Libera) habe einen Beitrag unter dem Titel “Hinterlassenenleistungen: Rechte und Pflichten” publiziert. In ihrem Artikel beleuchten sie die Anspruchsberechtigungen, die oft sehr komplex sind. Ebenso gehen wir auf die hohen Anforderungen bei Begünstigtenordnungen sowie Gesundheitsprüfungen ein und nennen weitere Rechte und Pflichten.
Swiss asset management costs ‚don’t paint whole picture‘
Swiss Pensionskassen are paying on average 0.42% of their managed assets in asset management fees, according to a survey by pension fund association ASIP. But experts have warned this does not paint the whole picture, as ASIP’s figure reflects only the costs that must be reported under new regulations and do not cover costs from private equity funds, hedge funds or funds of funds, which do not report a TER, or implicit costs in collective schemes, writes Barbara Ottawa in IPE.
Swiss consultancy c-alm did include those added, hidden costs in its initial report on the second pillar in 2009, commissioned by the Social Ministry in preparation for the structural reform. Ueli Mettler, a partner at c-alm, told IPE: “It is a matter of reputation for asset managers. They do not want to see their products on the so-called ‘black list’ of non-transparent vehicles in a Pensionskassen’s annual report.”
He added that UBS had been one of the first to start calculating a synthetic TER for its fund-of-fund offering, and others are following. If all of the currently still non-transparent vehicles are calculating a TER, the costs reported by Pensionskassen could increase by as much as one-third, c-alm estimates.
Another trend, according to Mettler, is the inclusion of implicit transaction costs in the calculations, which, on average, adds another 15-20% to the reported costs. Those are not calculated by the provider and can only be estimated by pension funds. However, Mettler warned against including “too many estimate-based figures” and assumptions into the total calculation, as this would be “a path back into the mist”. Currently, more than 98% of all collective investment schemes in the second pillar have attained transparent TER status.
Erich Peter: Manuel pour conseils de fondation
Dans la première partie du manuel est présenté le système de la prévoyance professionnelle dans son intégrité. Dans une deuxième partie sont décrits les principes de la responsabilité et de la délégation. La troisième partie s’occupe des dispositions importantes pour l’activité du conseil de fondation, de l’organisation de celui-ci et des tâches du conseil de fondation. Dans une quatrième partie sont brièvement présentés certains thèmes spécifiques. Enfin, dans la cinquième partie sont expliqués les importants processus de conduite.
PFCpeter, Prix: CHF 20.-; Commande
Minder und Securities Lending
IPE behandelt die Frage, wie die Vorschriften aus der Minder-Initiative (VegüV) und das Securities Lending vereinbart werden können. Jonathan Williams schreibt: Dominique Biedermann, chief executive of the Geneva-based proxy voting foundation Ethos, says the distinction between direct ownership of shares and indirect ownership through a stake in funds will be important for many in the industry, as initial lack of clarity led to the hope that indirectly owned shares would not have to be voted. However, indirect holdings in shares will not completely absolve trustees from their responsibility to exercise their shareholder rights.
A further problem arises in this area of securities lending, notes Barbara Heller of proxy voting advisory firm SWIPRA. “You cannot ensure you’re acting in the interest of beneficiaries if you lend away your shares during the AGM of a company.
“I don’t see any issue around what you do for the rest of the year,” she adds. “But, if you really follow what the ordinance is requiring, then you cannot lend your shares to a third party to avoid casting a vote at the AGM.”
Biedermann refers to the Justice Ministry’s public statements, noting that it opposes systematic and targeted lending of securities close to a company’s AGM, as it would be circumventing the law. “But, if it is not systematic, but rather accidental, then it would be less damaging.”
He nevertheless says that the ministry, the pension association ASIP and Ethos itself recommend that a pension fund should recall any lent securities in time to be able to vote.
Heller notes that some pension funds are considering ceasing any type of securities lending, regardless of the time of year. “I think this is a rather stringent approach – I don’t think it is necessary to go that far.”
She is uncertain if the new law will lead to a tick-box approach to voting, but points to the existence of proxy advisory companies such as her own as important in providing trustees with an understanding of all proposals that may be put to a vote at each AGM.
The real impact will not be felt until the rules are enforced in 2015, but even then it will remain to be seen if greater transparency on remuneration by the large listed corporates of Switzerland, and a greater emphasis on engagement by pension funds will have the desired effect, or simply result in schemes seeking new ways to sidestep the responsibility foisted on them by the public.
Minder-Initiative: Umstrittene Umsetzung für indirekte Anlagen
Die NZZ kommentiert die Fachmitteilung des ASIP zur Umsetzung der Minder-Initiative. Dabei geht es insbesondere um die Frage der Stimmrechtsausübung bei indirekten Anlagen. Die NZZ schreibt: “Viele Pensionskassen halten aber Aktien nicht nur direkt, sondern auch über kollektive Anlagestiftungen. 2012 hatten Pensionskassen total 66 Mrd. Fr. in Schweizer Aktien investiert; gut 40% entfielen auf kollektive Anlagevehikel. Das Volks-Ja zur Minder-Initiative dürfte laut Fachleuten den Trend in Richtung indirekte Anlagen noch deutlich verstärken.
Die Interpretationen der Stimmpflichten bei indirekten Aktienanlagen gehen auseinander. Die Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz vom Oktober 2013 sagten es so: «Die Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen erfasst auch indirekt gehaltene Aktien, sofern der Vorsorgeeinrichtung ein Stimmrecht eingeräumt wird oder der Fonds von der Vorsorgeeinrichtung kontrolliert wird (z. B. Ein-Anleger-Fonds).»
Der Pensionskassenverband sagt nun aber etwas anderes: «Keine Stimmpflicht besteht bei indirekt gehaltenen Schweizer Aktien in Fonds oder Anlagegruppen von Anlagestiftungen.» Die Interpretation des Bundesamtes für Justiz lasse sich aus der bundesrätlichen Verordnung nicht ableiten, ergänzt Asip-Präsident Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse. Das ist etwas offensiv formuliert. Doch die Verordnung ist hier in der Tat interpretationsbedürftig.
In der Praxis mögen die Differenzen kleiner sein als in der Theorie. Anbieter von Kollektivanlagen für Pensionskassen mit Stimmabgabemöglichkeit wie die UBS (UBS Voice) und die Zurich-Gruppe sagen auf Anfrage, dass sie zwar die Stimmempfehlungen der Pensionskassen in der Regel übernähmen, das Stimmrecht aber formaljuristisch bei den Anlagestiftungen bleibe. Die Anbieter haben ein Interesse an einer solchen Interpretation, um die Pensionskassen nicht zu verscheuchen. Denn ohne formales Stimmrecht für die Pensionskassen in solchen Vehikeln gebe es auch keine Stimmpflicht, heisst es im Bundesamt für Justiz.”
NZZ / Verordnung (VegüV) / BJ Unterlagen
Wenig Transparenz zu Bonus-Plänen
Die meisten börsenkotierten Aktiengesellschaften gehen mit der Umsetzung der Minder-Initiative zur Offenlegung der Vergütung ihrer Führungskräfte zurückhaltend um. Sie geben innerhalb der Statuten nur spärlich Auskunft, welche Leistungsmessgrössen sie für die Bonuspläne verwenden. Dies ergab eine Bestandsaufnahme der Aon-Hewitt-Tochter New Bridge Street bei 26 Unternehmen, die zu Beginn der Berichtssaison 2014 ihre Resultate veröffentlichten.
Prozentsatz der Unternehmen, die STI/LTI Zielvergütungen oder maximale Auszahlungshöhen offengelegt haben, diejenigen, die Vergütungen diskretionär handhaben oder keine Angaben gemacht haben
Nur ein kleiner Teil (12%) gibt Zielwerte zur Festlegung der Höhe der Boni bekannt. Bei der langfristigen Zielvergütung (Long Term Incentives, LTI) tut dies sogar nicht ein einziges der Unternehmen. Rund ein Drittel (38 resp. 35%) gibt die maximalen Auszahlungshöhen bekannt und die Mehrheit legt sich gar nicht fest (siehe Tabelle). Auch lassen sich die Unternehmen nicht in die Karten schauen, wie stark individuelle oder unternehmensspezifische Messgrössen zur Leistungsbeurteilung gewichtet werden und ob sie finanzieller oder nicht finanzieller Art sind.
«Für alle anderen heisst es, die Rente sinkt»
Die Berner Zeitung hat mit Alfred Bühler von PPCmetrics ein Interview zu einem Befund der Swisscanto-Umfrage geführt: 40 Prozent der teilnehmenden Kassen haben angegeben, Senkungen der Umwandlungssätze ohne ausgleichende Massnahmen durchzuführen. Auszüge aus dem Gespräch:
Etwa 40 Prozent der von Swisscanto befragten Kassen gleichen die Verluste für die kommenden Rentnergenerationen nicht aus. Ist das nicht ein relativ hoher Anteil?
Ich gehe davon aus, dass der Anteil an Kassen, die nichts ausgleichen, sogar noch eher höher ist. Denn die Studie erfasst nur etwa ein Viertel aller Pensionskassen, darunter vor allem auch grosse Einrichtungen und öffentlich-rechtliche. Die öffentlich-rechtlichen Kassen richten Kompensationen aus, wenn der Umwandlungssatz sinkt.
Sind in kleineren Pensionskassen die Versicherten also schlechter dran?
Das kann man nicht so pauschal sagen. Gerade bei kleinen bis mittelgrossen Betrieben gibt es oft einen Patron, der sich für seine Mitarbeitenden einsetzt und die Last mitträgt.
Die Reform 2020 der Altersvorsorge sieht einen Umwandlungssatz von 6 Prozent vor. Braucht es diese Massnahme überhaupt noch, wenn nun Kassen dieses Niveau bereits in Eigenregie unterschreiten?
Es gibt Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten. Für solche Vorsorgewerke ist dieser Schritt entscheidend, damit sie finanziell stabil bleiben.
Wie viele Arbeitnehmer sind solchen Minimumkassen angeschlossen?
Etwa ein Siebtel aller Aktiven. Es handelt sich um Mitarbeitende von Unternehmen aus Tieflohnbranchen wie Gastgewerbe, Tourismus oder Bau.
Die von Swisscanto befragten Pensionskassenvertreter kritisieren, dass die für 2020 angestrebte Reform der Altersvorsorge zu spät komme. Eine berechtigte Kritik?
Tatsächlich kommt die Reform spät. Doch selbst eine Absenkung des Umwandlungssatzes auf morgen würde die Kernprobleme nicht lösen.
Weshalb?
Bis eine Absenkung ihre Wirkung entfaltet, dauert es viele Jahre. Letztlich ist aber auch die per 2020 angestrebte Reform eine Verlagerung der Probleme in die Zukunft und eine Überwälzung der Kosten auf die folgenden Generationen.
Haben Sie eine andere Lösung?
Nein, solange die einmal gesprochenen Renten unangetastet bleiben.
Fachmitteilung zur VegüV
Nach Annahme der Abzocker-Initiative müssen die Pensionskassen ab 2015 zwingend ihre Stimmrechte bei kotierten Schweizer Aktien wahrnehmen. Der Pensionskassenverband ASIP hat dazu eine Fachmitteilung verfasst.
Bis 1.1.2015 müssen die betroffenen VE regeln, wie sie konkret ihre Stimmrechte im Interesse der Versicherten wahrnehmen und ihr Stimmverhalten gegenüber den Versicherten offenlegen wollen. Aus Sicht des ASIP sind die folgenden Punkte zwingend zu regeln:
- Beschlussfassung über Grundsätze zur Wahrnehmung der Stimmrechte
- Entscheidungsprozess bezüglich konkreter Wahrnehmung der Stimmrechte (insbesondere bezgl. Stimm- und Wahlpflicht und der massgebenden Traktanden gemäss VegüV)
- Prozess der Offenlegung (Berichterstattung gegenüber den Versicherten)
- Anpassung allfälliger „Securities Lending“-Bestimmungen (z.B. Rückruf von ausgeliehenen Wertpapieren für den Zeitpunkt der GV).
Der ASIP empfiehlt, diese Punkte formell zu beschliessen und im Anlage- oder allenfalls Organisationsreglement zu konkretisieren. Dazu hat der Verband eine Umsetzungshilfe erstellt, welche als Muster dienen kann. Sie enthält mögliche Reglementsbestimmungen ergänzt mit einem Begleitkommentar. ASIP-Mitglieder können die Mitteilungen gratis herunterladen, für Nichtmitglieder sind sie kostenpflichtig.
