Peter Kyburz, Geschäftsführer des KV Schweiz, geht in der Thurgauer Zeitung auf die Frage ein, wie die Zuschüsse des Sicherheitsfonds bei ungünstiger Altersstruktur einer Pensionskasse zu verwenden seien. Kyburz betont: “Empfänger dieser Zuschüsse ist immer das Vorsorgewerk und nicht etwa der Arbeitgeber selbst. Über die Verwendungsmöglichkeiten dieser Zuschüsse schweigt sich das Gesetz allerdings aus. Wenn man sich aber am Zweck dieser Zuschüsse orientiert, sollte damit primär eine Reduktion der Beitragslast des Arbeitgebers erzielt werden und nicht etwa eine Verbesserung der Leistungen des Arbeitnehmers.”
PK-Verwaltung
Libera Horizonte – Strukturreform und ältere Arbeitnehmer
In ihrer Kundenzeitschrift “Horizonte” Ausgabe Nr. 37 behandelt Libera die verbesserten Versicherungsbedingungen für ältere Arbeitnehmer. Zwei neue BVG-Bestimmungen sollen bekanntlich ab dem 1. Januar 2011 die Flexibilisierung des Altersrücktritts erleichtern. Sie schaffen neue Versicherungsmöglichkeiten sowohl zwischen dem 58. Altersjahr und dem reglementarischen Rücktrittsalter als auch für die anschlies- sende Fortführung der Vorsorge bis zum 70. Altersjahr. Die Ausgabe von Horizonte kann als pdf von der Website der Libera herunter geladen werden.
Graziella Briccola: Ansprüche an die Pension Fund Governance
Im Rahmen einer Ausbildung zum MAS FH International Accounting and Reporting an der Kalaidos Fachhochschule Schweiz hat Graziella Briccola eine Masterarbeit zum Thema “Pension Fund Governance aus der Sicht der Anspruchsgruppen” verfasst. Behandelt werden die Fragen “Welchen Sinn und Zweck sehen die engeren Anspruchsgruppen einer Pensionskasse in der Regulierung durch Gesetz und Selbstregulierung (Pension Fund Governance) und welche Bedürfnisse haben sie?”
Zur Ermittlung der Bedürfnisse wurden 240 Fragebogen an die Anspruchsgruppen Arbeitnehmer/Rentner, Stiftungsräte/Geschäftsführer und Pensionskassenexperten/Revisoren verschickt. 59 % der angeschriebenen Personen haben geantwortet und sind in die Auswertung eingeflossen. Es wurden Fragen zu Einhaltung/Umsetzung der Pension Fund Governance, Transparenz, Interessenwahrnehmung, Aufgaben der Pension Fund Governance, Sinn und Zweck der Pension Fund Governance, Regelwerke, Regulierungsdichte, Überprüfung der Einhaltung der Pension Fund Governance und Interessenkonflikte sowie Mitspracherechte, freie Wahl der Pensionskasse gestellt.
Als eines der Ergebnisse ist hervorzuheben, dass bei keiner der Anspruchsgruppen die freie PK-Wahl eine Mehrheit findet. Wahlmöglichkeiten werden im Bereich Anlagestrategie und Verzinsung gewünscht. Keine Einigkeit besteht bei der Frage der Ueberregulierung. Die Anforderungen im Gesetz werden als nachvollziehbar bezeichnet.
Sanierungsmassnahmen: Auf die Dosierung kommt es an
Nur ausgewogene Massnahmen gegen eine Unterdeckung bei der Pensionskasse führen zum Erfolg. Den unterschiedlichen Auswirkungen auf die Sozialpartner und Versichertengruppen ist Rechnung zu tragen, schreibt Othmar Simeon (Swisscanto) in der Unternehmerzeitung.
Treuhänder: Bruno Christen – Die neue Kontrollpyramide
Die Vorschriften der Strukturreform zielen auf das Prüfungs- und Aufsichtskonzept
in der beruflichen Vorsorge. So werden auf den 1. Juli 2011 Governance-Regeln und
auf den 1. Januar 2012 eine neue Aufsichtsorganisation in Kraft treten. Die Revisionsstellen
und die Experten für berufliche Vorsorge müssen in Zukunft zahlreiche neue
Bestimmungen einhalten und sie werden einem Zulassungsprozedere unterworfen, heisst es im Vorspann zum Artikel von Bruno Christen im Treuhänder 6-7/2010.
Christen schreibt als Fazit: “Begrüsst wird insbesondere von den überregional tätigen Revisions- und Beratungsunternehmen, dass die Anzahl der Direktaufsichtsbehörden abnimmt und die politisch weniger verflochtene Oberaufsicht verstärkt wird. Damit verspricht man sich einen Professionalisierungsschub und eine weitere Vereinheitlichung der Aufsicht. Dies wird es den Aufsichtsbehörden besser als bisher ermöglichen, schwache oder unbrauchbare Prüfungsleistungen der Experten und Wirtschaftsprüfer zu erkennen und unqualifizierte Personen in letzter Konsequenz auch auszuschliessen.
Die neuen Vorschriften werden den bei den Revisionsstellen und Expertenbüros stattfindenden Spezialisierungstrend weiter fördern oder sogar erzwingen. Wer sich nur nebensächlich mit Mandaten von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen befasst, und wer nicht gewillt ist, die branchenspezifischen Entwicklungen intensiv zu verfolgen, wird die Tätigkeit für
Vorsorgeeinrichtungen über kurz oder lang aufgeben müssen. Das gilt unabhängig davon, ob die Person selbständig ist oder ob sie bei einem kleinen oder grösseren Unternehmen angestellt ist.”
Artikel Christen
NZZ: Rundum betreute Pensionskassen
Viele niederländische Pensionsfonds setzen bei der Verwaltung ihrer Gelder auf eine Rundum-Betreuung durch Finanzdienstleister – im Gegensatz zu den Schweizer Kassen. Hierzulande wird Kritik am Konzept des «Fiduciary Management» laut, schreibt die NZZ.
Beim «Fiduciary Management» kommt all dies aus der Hand eines Finanzdienstleisters. Dies soll die Qualität der Vermögensverwaltung verbessern und diese professioneller und effizienter machen. Ein Repräsentant der Gesellschaft Van Nunen & Partners erklärte an dem Anlass, beim traditionellen Vermögensverwaltungsmodell, das auch die Schweizer Pensionskassenpraktizieren, seien die Zuständigkeiten zwischen Aktuaren, Vermögensverwaltern und Beratern unklar verteilt. In den Niederlanden hätten sich die meisten Vorsorgewerke für «Fiduciary Management» entschieden. Ende 2009 seien 77% der niederländischen Altersvorsorgegelder nach dieser Art verwaltet worden. Gemäss Sven Ebeling von Mercer hat sich das Konzept auch in angelsächsischen Ländern durchgesetzt. Banken, Beratungsfirmen und Asset-Management-Gesellschaften böten Pensionskassen mittlerweile solche ganzheitlichen Konzepte an.
Viele kleine Pensionskassen haben weite Teile der genannten Dienstleistungen outgesourct. In diesen Fällen werde aber oft bemängelt, dass es an der nötigen Transparenz fehle, sagt der Pensionskassenberater Graziano Lusenti. Deshalb stelle sich die Frage, weshalb man in der Schweiz nun denselben Weg für die grösseren Kasseneinschlagen solle.
iPhone App von Aon zum BVG-Geburtstag
“Zum 25. Geburtstag des BVG beschenkt Aon Consulting die HR- und Personalvorsorge-Community mit der ersten BVG-iPhone App”, heisst es in einer Mitteilung des Beratungs-Büros. Eine “Innovation und ein Mehrwert für alle, die schnell und präzis Zugriff auf die Kennzahlen der Sozialversicherung und der beruflichen Vorsorge haben wollen”, wie Aon schreibt. Die kostenlose App enthält über 20 Masszahlen pro Jahr mit allen Werten ab 1985. Die App gibt es in vier Sprachen. Ein jährliches Update hält die Zahlen auf dem neusten Stand “für die nächsten 25 Jahre”, wie Aon verspricht.
Weiterbildung für Vorsorgeexperten
Die Hochschule Luzern – Wirtschaft lanciert als erste Hochschule in der Schweiz eine massgeschneiderte Weiterbildung für das Pensionskassen Management. Der zweistufige Lehrgang wurde in Zusammenarbeit mit Exponenten der Branche und deren Verbände entwickelt.
Im MAS/DAS Pensionskassenmanagement wird unter anderem grundlegendes Wissen in Risk Management, Rechtsgrundlagen, Anlagevorschriften und Leistungserbringung in diversen Pflichtfeldern wie Alter, Tod und Invalidität vermittelt. Mit dem neuen Lehrgang will die Hochschule Luzern eine Lücke in der Bildungslandschaft schliessen. Zudem soll er eine Ergänzung zum bereits bestehenden MAS Social Insurance Management und ein Element des interdisziplinären Schwerpunktes Sozialversicherungen und gesellschaftliche Sicherheit bilden.
Die erste Stufe zum «Diploma of Advanced Studies (DAS)» dauert rund 16 Monate und vermittelt grundlegendes Wissen. In der darauf aufbauenden sechs- bis zwölfmonatigen zweiten Stufe zum «Master of Advanced Studies (MAS)» absolvieren die Studierenden einen auf ihre persönlichen Wissenslücken abgestimmten Zertifikatskurs und Integralseminare. Zudem beschäftigen sie sich in einer Masterarbeit mit einem konkreten Problem aus der Praxis der beruflichen Vorsorge.
Der Lehrgang ist ab sofort ausgeschrieben, der Pilotkurs startet am 21. März 2011. Weitere Informationen können unter ifz@hslu.ch angefordert oder auf www.hslu.ch/pensionskassen heruntergeladen werden.
IKS – Navigator für Pensionskassen
Kurt Gysin und Silvan Loser (KPMG) haben einen zweiteiligen Artikel zum Thema “Einführung eines IKS bei Vorsorgeeinrichtungen” in der Zeitschrift AWP publiziert. Dieser kann für PKs als Leitfaden für den Aufbau und die Dokumentation ihres IKS dienen. Sie entwickeln dafür einen “Projekt Navigator” für eine strukturierte Vorgehensweise beim Aufbau und die Weiterentwicklung von internen Kontrollsystemen. Die skizzierte logische Abfolge von
Projektschritten ist generisch und kann somit grundsätzlich von allen
Vorsorgeeinrichtungen angewandt werden.
BVS: Checkliste für die Erstellung von Anlagereglementen
Das Zürcher Amt für Berufliche Vorsorge BVS hat die Checkliste für die Erstellung von Anlagereglmenten überarbeitet. Die Überarbeitung betrifft die neu eingefügten Ziffern 16 und 17, welche die reglementarischen Anforderungen im Zusammenhang mit Effektenleihegeschäften (Securities Lending) und Pensionsgeschäften (im Sinn von Reverse Repos) festhalten, sowie die Ziffer 20 (vormals Ziffer 18), in welcher präzisiert wurde, dass bei Berechnung des Zielwerts der Wertschwankungsreserven nach der finanzökonomischen Methode auch der zu Grunde liegende Zeithorizont im Anlagereglement festgehalten werden muss.
Verschlüsselte Emails der PK SBB
Die Pensionskasse SBB übermittelt vertrauliche E-Mails ab sofort verschlüsselt und elektronisch signiert. Dabei setzt das Unternehmen auf die Zertifikate von SwissSign. Diese werden von der E-Mail-Gateway-Lösung SEPPmail automatisch direkt bei SwissSign beantragt und bezogen. Dabei davon signiert SEPPmail jede E-Mail im Namen des Senders und bestätigt so dessen Herkunft und Integrität. Dadurch erhält der jeweilige Empfänger Gewähr, dass die erhaltene Nachricht vom ausgewiesenen Absender stammt und nicht verändert wurde.
