Herbert Brändli, président fondateur de B + B Prévoyance SA et directeur de la fondation collective Profond (3 milliards de francs sous gestion), déclare au «Temps» que le taux de couverture est un chiffre «stupide».
Medien
spn: Wo die Jungen die Alten subventionieren
Die spn – Schweizer Pensions- und Investmentnachrichten – beschäftigen sich u.a. mit dem Resultat vom 7.3. Redaktor Bernhard Raos wiederholt alle jene Argumente, welche offenbar kaum jemanden interessierten. Martin Freiburghaus von der Veska PK hat etwas dagegen, dass die Aktiven für die Rentner bluten müssen und ihr Redaktor hat ein paar wehmütige Überlegungen zum Thema Sozialpartnerschaft angefügt.
Unia: “Verwaltungskosten halbieren”
In einem Interview der work Zeitung der Unia machte Andreas Rieger, Unia Co-Präsident, folgende Aussagen:
Die Rentensenkung ist abgewehrt. Wie kann man jetzt den permanenten Rentenklau von 10 Milliarden beenden?
Rieger: Zuerst - Wir brauchen Transparenz darüber, wohin unser Geld fliesst und wer wie viel herausnimmt. Vor allem, was die Versicherungskonzerne treiben. Man muss die Verwaltungs- und Anlagekosten auf die Hälfte herunterbringen. Die Versicherer werden es noch bereuen, dass sie diese Auseinandersetzung gesucht haben. Es gibt jetzt Mehrheiten, um dieses Missverhältnis von Aufwand und Ertrag zu korrigieren. Dann aber kommt das Wichtigste: Die Leute interessieren sich nicht primär für Mindeszinssatz, Überobligatorium, technischen Zinssatz und so weiter. Wichtig für sie ist, dass der Rentenbetrag in Franken und Rappen stimmt.
Die Abschaffung der zweiten Säule ist kein Thema? Es ist störend, wenn unser Leben im Alter von den Finanzspekulanten abhängt.
Die Abschaffung ist nicht machbar. Aber wir müssen die Selbstbedienung stoppen. Die AHV stärken. Und das angehäufte Kapital der zweiten Säule für produktive Investitionen nutzen.
Treuhänder: Soll die Revisionsstelle die Vermögensverwaltung oder die Vermögensanlage prüfen?
Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge befindet sich in der Differenzbereinigung. Am 15. Juni 2007 hat der Bundesrat dem Parlament in einer Botschaft zwei Vorlagen unterbreitet: Eine erste Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zur Verbesserung der Aufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht und durch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission. Eine zweite Vorlage zur Verbesserung der Stellung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt unter Vermeidung von Leistungsverschlechterungen in der zweiten Säule, schreibt a. Ständerat Kurt Schüle in einer Kolumne im Treuhänder.
“Verteilen kann man nur, was man verdient hat”
“ “Verteilen kann man nur, was man verdient hat. Daran ändert ein hoher oder tiefer Umwandlungssatz nichts”, zu diesem ebenso richtigen wie einleuchtenden Schluss ist Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger gekommen. In seinem Beitrag mit kurzen Erläuterungen zu einer Reihe von Schlagworten im Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz schreibt er u.a.: “Der Umwandlungssatz ändert nichts daran, wie viel eine Pensionskasse verdient und verteilen kann. Die gesamten Leistungen werden mit einem tieferen Umwandlungssatz nicht besser oder schlechter. Aber ein tiefer Umwandlungssatz gibt den Pensionskassen mehr Flexibilität, wann sie welcher Anspruchsgruppe den Überschuss zuteilen sollen.”
BSV: BV-Mitteilungen Nr. 116
Die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge (Nr. 116) des BSV enthalten u.a. Hinweise der Info-Stelle AHV/IV und den Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Eine Stellungnahme wird zum Thema Freizügigkeitseinrichtug abgegeben (Vollständiger Bezug der Altersleistung anstelle eines teilweisen Vorbezugs für Wohneigentum in den fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter). Die Mitteilungen enthalten zudem wieder Verweise auf eine Reihe von Urteilen.
Die 2. Säule auf YouTube
Die Informations-Seite “mit-uns-für-uns” des ASIP zur Beruflichen Vorsorge hat ein kurzes Video über die Grundlagen der Altersvorsorge und insbesondere die Funktionsweise der Pensionskassen aufgeschaltet. Reinschauen!
Umwandlungssatz: Und jetzt die freie Pensionskassen-Wahl
Charlotte Jacquemart verweist in ihrem Artikel in der NZZaS vom 17.1.10 auf die Tatsache, dass die grossen Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen dank der Möglichkeit zur Kompensation ihren Umwandlungssatz längst den technischen Gegebenheiten angepasst haben und dies auch weiterhin tun werden. Die Tatsache ist bekannt und wurde am Pressegespräch des Vorsorgeforums detailliert dargestellt. Um auch Neues zu bieten, entwickelt Jacquemart nun kühne, eigene Vorstellungen: “Folgerichtig und vernünftiger, als alle paar Jahre über einen neuen Satz zu streiten, wäre deshalb, diesen gar nicht mehr gesetzlich festzulegen: Pensionskassen garantieren nur noch den verzinsten Spartopf, so wie es auch bei einem Stellenwechsel der Fall ist. Geht jemand in Pension und bezieht lieber eine monatliche Rente, als sich das Kapital auszahlen zu lassen, lässt er sich von seiner Kasse eine Renten-Offerte machen. Ist er damit unzufrieden, holt er bei anderen Pensionskassen weitere Offerten ein.”
Kassen und Firmen ohne einen Hauch sozialpolitischer Verantwortung würden ein solches Vorgehen mit Begeisterung begrüssen. Der Umwandlungssatz in solchen Fällen dürfte in der Gegend von 5,5 Prozent liegen, bestenfalls. Als Richtschnur könnten die Bedingungen für Leibrenten bei Lebensversicherungen dienen. Weshalb eine Kasse unter den Voraussetzungen überhaupt noch eine Rente ausrichten sollte, bleibt Jacquemarts Geheimnis. Das Risiko liesse sich dank Auszahlung voll auf die Versicherten überwälzen, die anspruchsvolle Verwaltung von Rentnerguthaben wäre überflüssig. Gänzlich unerfindlich bleibt, weshalb eine Pensionskasse eine Offerte für eine Rente erstellen sollte.
Aber Jacquemart hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: “Eine Vereinfachung des Pensionskassensystems wirkte befreiend, käme finanziell günstiger und wäre ein erster Schritt in Richtung freie Pensionskassenwahl. Diese ist in unserer globalisierten, dynamischen Arbeitswelt, in der die meisten Arbeitnehmer mehrmals im Leben den Arbeitgeber wechseln, längst überfällig.” Endlich haben wir ihn – den Link zwischen Umwandlungssatz und freier Pensionskassen-Wahl. Die grosse Freiheit in der 2. Säule, das Nirvana der Vorsorge. Es hat seinen Reiz offensichtlich noch längst nicht eingebüsst.
ASIP: Kolumne Strahm – unverantwortlich und unseriös
Der ASIP hat sich in einem offenen Brief an die Chefredaktionen von Tages-Anzeiger und Bund gewandt und die Publikation der Kolumne von Rudolf Strahm kritisiert. In dem vom Christoph Ryter und Hanspeter Konrad unterzeichneten Schreiben heisst es: “Mit grossem Erstaunen und Befremden fragen wir uns, wie es möglich ist, dass Sie einem Politiker eine solch prominente Plattform bieten, die er – im Übrigen nicht zum ersten Mal – nur dazu nutzt, mit Polemik und irreführenden Behauptungen gegen das schweizerische Altersvorsorgesystem Stimmung zu machen. Besonders bedenklich ist dies angesichts der Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März, bei der es um die langfristige Sicherung der Pensionskassengelder geht.
In der beigefügten Analyse zeigen wir im Detail auf, was wir mit „irreführenden Behauptungen“ meinen. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme. Unseres Erachtens wird durch das exklusive Zurverfügungstellen dieser Plattform die journalistische Pflicht der ausgewogenen Berichterstattung aufs Gröbste verletzt. Eine solche Art des Kommentars ist unverantwortlich und unseriös. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme und Mitteilung, wie Sie in Zukunft in solchen Fällen vorgehen wollen.”
Die erwähnte Analyse geht im Detail auf die rein polemischen und weder von Fachwissen noch von journalistischem Verantwortungsgefühl belasteten Ausführungen von Strahm ein und belegt ihre Unhaltbarkeit.
Brief an den Tages-Anzeiger / Analyse des Textes Strahm / Artikel Strahm
NZZ: Kontroverse um Nullverzinsung im BVG
Die NZZ hat die an dieser Stelle mehrfach behandelte Frage der Nullverzinsung bei Überdeckung aufgegriffen und dazu Anton Streit, Vizedirektor BSV, befragt. Dieser unterstützt im Grundsatz die Haltung der Experten sowie des ASIP, welche unter bestimmten Bedingungen diese Null- (resp. Minderverzinsung) auch ohne Unterdeckung als Option behalten wollen. Eine entgegen gesetzte Meinung vertreten die Aufsichtsämter und insbesondere Erich Peter von der Zürcher Aufsicht, der sich in Artikeln in der AJP sowie in Interviews explizit dazu geäussert hat.
In der NZZ vom 9.1.10 heisst es dazu: “Auf Anfrage erklärt BSV-Vizedirektor Anton Streit, dass das Bundesamt in den letzten Jahren stets folgende Meinung vertreten habe: Um aus einer Unterdeckung herauszukommen oder um zu verhindern, dass die Kasse in eine finanziell schwierige, unstabile Lage gerät, kann eine Vorsorgeeinrichtung eine Minder- oder Nullverzinsung durchführen, allerdings nur, wenn das gesetzlich obligatorische Leistungsniveau weiter gewahrt bleibt.
«Es ist gut möglich, dass wir dazu einige Präzisierungen anbringen werden», sagt Streit. Denkbar sei auch, dass dies im Rahmen einer generellen Überarbeitung der Weisungen zur Behebung von Unterdeckung geschehe. Aus der heutigen Formulierung in den Weisungen könne jemand den Schluss ziehen, dass etwas verboten sei, nur weil es nicht explizit erwähnt ist.
Der BSV-Vizedirektor ist nicht der Meinung, dass das vielzitierte Bundesgerichtsurteil vom vergangenen September eine Praxisänderung erzwingt. Das Urteil betreffe eine Zinsfrage im Zusammenhang mit einem Scheidungsfall, und weil es nur von drei Richtern (statt fünf) gefällt worden sei, gelte es nicht als Leitentscheid. Bis jemand einen solchen erzwingt, hat aber möglicherweise die Politik die Rechtslage geklärt.”
Artikel NZZ / Beiträge zum Thema auf der Website Vorsorgeforum
Tages-Anzeiger: Strahm versucht sich erneut am Thema Pensionskassen
Bei der jährlichen Wahl der “Journalisten des Jahres” im “Schweizer Journalist” hat der Ex-Preisüberwacher Rudolf Strahm in der Kategorie Kolumne den sechsten Rang erreicht. Die Begründung»: “Bei ihm kann man was lernen”. In seiner Kolumne vom 5.1.2010 im Tages-Anzeiger kann man u.a. lernen, dass Pensionskassen Selbstbedienungsläden sind. Selbstbedienungsläden sind unserer Erfahrung gemäss Einrichtungen, in denen man nach freier Wahl seine Güter einkauft und am Schluss an der Kasse dafür bezahlt. Was er gegen dieses System hat und was es mit Pensionskassen zu tun hat, wird allerdings nicht klar. Dafür kann man bei Strahm lernen, was zur Unterdeckung vieler Pensionskassen im letzten Jahr geführt hat. Zitat: “Die PK-Verantwortlichen führen die finanzielle Notlage ihrer Kassen auf die Alterung der Bevölkerung und die gesunkenen Kapitalerträge zurück. In Tat und Wahrheit haben sie die finanziellen Probleme weitgehend selber verursacht. Erster Grund: die exorbitanten Verwaltungs- und Beratungskosten. Zweiter Grund: Sie haben sich mit riskanten Anlagegeschäften an der Börse verspekuliert.”
Man kann man an dieser Stelle die Lektüre getrost abbrechen und feststellen, dass ausser Unterstellungen und perfiden Angriffen bei Strahm wenig zu holen und schon gar nichts zu lernen ist. Er breitet – wie schon bei früherer Gelegenheit – seine effekthascherische Polemik aus, ohne sich um die Fakten zu kümmern. Der Tages-Anzeiger, der sich mit seinem “PK-Rating” um Information und Transparenz in der 2. Säule bemüht, sollte sich überlegen, ob er seine Spalten weiterhin auch für die Meinungen des Herrn Strahm zu den Pensionskassen hergeben will. Beides zusammen geht nicht.
Medieneinladung des Gewerkschaftsbundes zum UWS
An einer Medienkonferenz werden die Träger des Referendums gegen die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes ihre Gründe erläutern. Die Medienkonferenz findet statt am Montag, 11. Januar um 10 Uhr im Hotel Bern, Zeughausgasse, Bern. An der Medienorientierung werden teilnehmen: Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Nationalrat; Rita Schiavi, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia; René Schuhmacher, Publizistischer Leiter Konsumentenzeitungen K-Tipp und Saldo; Christian Chevrolet, Directeur Konsumentenzeitungen BonàSavoir und ToutCompteFait; Aldo Ferrari, Mitglied mehrere Pensionskassen-Stiftungsräte und Gewerkschaftssekretär Unia; Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse.
SR DRS: Die 2. Säule spielerisch verstehen
Radio DRS hat in “Espresso” einen Bericht über die Online-Info “Renten-ABC” von Martin Wechsler gesendet und schreibt dazu: das «Renten ABC» will die komplexen Details der Altersvorsorge mit der Pensionskasse entwirren und spielerisch beibringen, welche Entscheide in einer Berufskarriere zu welcher Veränderung der Rente aus der 2. Säule führen. Wann kann Wohneigentum mit Geldern aus der Pensionskasse gekauft werden? Wie wirken sich Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung auf die Rente aus? Solche Fragen können mit dem Internetspiel ausprobiert und simuliert werden.
NZZ: “Pensionskassen und das Langleberisiko”
Die NZZ beschäftigt sich in der Rubrik “Reflexe” mit dem Thema Langlebigkeitsrisiko und den Möglichkeiten der Pensionskassen zur Absicherung. Im Beitrag heisst es u.a.: “Die traditionelle Methode zur Absicherung des «Langleberisikos» bei Pensionskassen ist, dieses selber zu tragen und dafür Reserven zu äufnen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Rententransfer zu einem Versicherer. Gemäss der Beratungsgesellschaft Watson Wyatt ist dies aber sehr teuer, und es gibt wenig Anbieter, die jeden Rentnerbestand übernehmen wollen. Zudem übersteige das potenzielle Rentenvolumen die Möglichkeiten des Versicherungsmarkts. Gerade kleine und mittelgrosse Pensionskassen hätten so oft nicht die Möglichkeit, ihre Renten gegen das «Langleberisiko» abzusichern. Berater und Banken wittern deshalb nun ein grosses Geschäft – sie preisen den Transfer des Risikos von Pensionskassen an den Kapitalmarkt, der mittels derivativer Finanzinstrumente erfolgen soll. Laut Watson Wyatt gibt es solche Derivate bereits in den USA, Grossbritannien und Deutschland, bald sollen sie auch in der Schweiz erhältlich sein.
SR DRS: “Gutes Börsenjahr hilft Pensionskassen”
2009 war ein überraschend gutes Jahr für die meisten Pensionskassen. Denn die internationalen Börsen verzeichneten deutliche Kursgewinne, meint Wirtschaftsredaktor Klaus Bonanomi von Radio DRS.
Viele Pensionskassen profitierten von der schnellen Teilerholung der Finanzmärkte, bestätigte Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (Asip), gegenüber Schweizer Radio DRS. Insofern überrasche es nicht, dass viele Vorsorgeeinrichtungen ihre Unterdeckung teilweise oder ganz ausgleichen konnten. Genaue Zahlen werde man zwar erst in einigen Monaten haben, doch man gehe davon aus, dass noch 20 Prozent der Pensionskassen sich in einer Unterdeckung befinden. Im Frühjahr war es noch 57 Prozent.
Das bedeute, dass nun viele Pensionskassen ihre Sanierungen beenden könnten. “Für die Versicherten ist das eine gute Nachricht. Denn viele Kassen sanierten sich einseitig auf dem Buckel der Arbeitnehmer, indem sie das angesparte Kapital tiefer verzinsten. Das bedeutet, das die Rente dereinst tiefer ausfallen wird”, heisst es beim Radio weiter, ohne dass der Vorwurf irgendwie untermauert würde.
Bei den Sanierungmassnahmen im Vordergrund habe sicher eine tiefere Verzinsung der Altersguthaben gestanden, stellte auch Konrad fest. Viele Pensionskassen hätten aber auch Sanierungskonzepte beschlossen, die aus einem Mix der verschiedenen Varianten: tiefere Verzinsung, Sanierungsbeiträge sowie allenfalls auch Zuschüsse seitens der Arbeitgeber.
