img_nzzsonntag Charlotte Jacquemart verweist in ihrem Artikel in der NZZaS vom 17.1.10 auf  die Tatsache, dass die grossen Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen dank der Möglichkeit zur Kompensation ihren Umwandlungssatz längst den technischen Gegebenheiten angepasst haben und dies auch weiterhin tun werden. Die Tatsache ist bekannt und wurde am Pressegespräch des Vorsorgeforums detailliert dargestellt. Um auch Neues zu bieten, entwickelt Jacquemart nun kühne, eigene Vorstellungen: “Folgerichtig und vernünftiger, als alle paar Jahre über einen neuen Satz zu streiten, wäre deshalb, diesen gar nicht mehr gesetzlich festzulegen: Pensionskassen garantieren nur noch den verzinsten Spartopf, so wie es auch bei einem Stellenwechsel der Fall ist. Geht jemand in Pension und bezieht lieber eine monatliche Rente, als sich das Kapital auszahlen zu lassen, lässt er sich von seiner Kasse eine Renten-Offerte machen. Ist er damit unzufrieden, holt er bei anderen Pensionskassen weitere Offerten ein.”

Kassen und Firmen ohne einen Hauch sozialpolitischer Verantwortung würden ein solches Vorgehen mit Begeisterung begrüssen. Der Umwandlungssatz in solchen Fällen dürfte in der Gegend von 5,5 Prozent liegen, bestenfalls. Als Richtschnur könnten die Bedingungen für Leibrenten bei Lebensversicherungen dienen. Weshalb eine Kasse unter den Voraussetzungen überhaupt noch eine Rente ausrichten sollte, bleibt Jacquemarts Geheimnis. Das Risiko liesse sich dank Auszahlung voll auf die Versicherten überwälzen, die anspruchsvolle Verwaltung von Rentnerguthaben wäre überflüssig. Gänzlich unerfindlich bleibt, weshalb eine Pensionskasse eine Offerte für eine Rente erstellen sollte.

Aber Jacquemart hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: “Eine Vereinfachung des Pensionskassensystems wirkte befreiend, käme finanziell günstiger und wäre ein erster Schritt in Richtung freie Pensionskassenwahl. Diese ist in unserer globalisierten, dynamischen Arbeitswelt, in der die meisten Arbeitnehmer mehrmals im Leben den Arbeitgeber wechseln, längst überfällig.” Endlich haben wir ihn – den Link zwischen Umwandlungssatz und freier Pensionskassen-Wahl. Die grosse Freiheit in der 2. Säule, das Nirvana der Vorsorge. Es hat seinen Reiz offensichtlich noch längst nicht eingebüsst.