Das Reformprojekt des Bundesrats bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen geht den Kantonen Tessin, Bern und den Westschweizer Kantonen zu weit. Sie begrüssen zwar verpflichtende Regeln, fordern aber ein günstigeres Modell. Der Bundesrat will die endgültige Fassung seines Gesetzesentwurfs im September vorlegen. Darin hält er grundsätzlich daran fest, dass die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen spätestens in 40 Jahren einen Deckungsgrad von 100% aufweisen müssen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssten insbesondere die Westschweizer Kantone grosse Beträge in ihre Pensionskassen einschiessen müssen. Zugleich will der Bundesrat in seinem Entwurf Rahmenbedinungen für eine Mischfinanzierung festlegen. Darin sieht die Konferenz der Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz einen Widerspruch, wie sie mitteilte. Praktisch hiesse dies ihrer Ansicht nach nämlich, die Mischfinanzierung per sofort zu begraben. Letztlich müssten allein in der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone gesamtschweizerich mindestens 17 Mrd. Fr. öffentliche Gelder eingespeist werden.

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