parlament Leutenegger-Oberholzer schreibt in ihrer Motion: Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen des AHV-Fonds, der Publica sowie der Pensionskassen der bundesnahen Unternehmungen, die mit den von ihnen verwalteten Vermögen verbundenen Stimmrechte als Aktionärinnen ausüben, über ihr Stimmverhalten Auskunft geben. Falls erforderlich, sind die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen. 

Der Bundesrat hält in seiner Antwort u.a. fest: Es ist Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen bzw. ihrer paritätischen Organe, eine angemessene Information im Anlagebereich sicherzustellen und die Pension Fund Governance zu stärken. Eine Pflicht zur Information, wie die Vorsorgeeinrichtung anlässlich jeder Generalversammlung abstimmt, würde über das Ziel hinausschiessen und nicht nur Ressourcen binden und Kosten verursachen, sondern auch die Entscheide der legitimierten Gremien einem Druck der Medien und der Politik aussetzen, deren Wünsche sich nicht automatisch mit den Interessen der Versicherten decken. Schliesslich wäre es rechtsstaatlich heikel, spezielle Regelungen zu erlassen, welche sich ausschliesslich auf die PUBLICA und die eigenständigen Vorsorgeeinrichtungen der bundesnahen Betriebe beschränken. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.

08.3202 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank