Travail.Suisse anerkennt in einer Mitteilung, «dass aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten der heutige Mindestzins von 2.75 Prozent als zu hoch angesehen werden kann. Der Vorschlag von Bundesrat Couchepin, den Mindestzinssatz auf 2 Prozent oder sogar auf 1.75 Prozent zu senken, ist aber völlig überrissen und nicht gerechtfertigt. Für Travail.Suisse darf der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 nicht unter 2.5 Prozent gesenkt werden.»