sgb Im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner zur Festsetzung des BVG-Mindestzinses 2009 fordert Colette Nova vom Schweiz. Gewerkschaftsbund vom Bundesrat u.a.:

  • «Den gleichen Massstab anzuwenden, wenn die Renditen gut und wenn sie schlecht sind. Der Mindestzinssatz ist in den letzten Jahren gemessen an der angewendeten Referenzformel systematisch zu tief festgesetzt worden. Wenn man den gleichen Massstab anwendet, dann darf der Mindestzinssatz jetzt gar nicht oder nicht unter 2.50 % gesenkt werden.»
  • «Sich bei den Berechnungen, die zur Festlegung des Mindestzinssatzes beigezogen werden, an das Gesetz und die Verordnungen zu halten. In den letzten Jahren hat das BSV in diesen Berechnungen willkürliche und gesetzeswidrige Abzüge vorgenommen und so massgeblich dazu beigetragen, dass der Mindestzinssatz systematisch zu tief ausgefallen ist.»
  • «Die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner und der eidg. BVG-Kommission zur Festlegung des Mindestzinssatzes BVG zeitlich so anzulegen, dass sie nicht zu einer Farce verkommt. Es ist unmöglich, im Mai eines Jahres die Renditeerwartungen für das Folgejahr sachlich einigermassen zuverlässig einzuschätzen.»
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