admin Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Sanierung der Pensionskasse SBB eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage stellt vier Lösungsvarianten für die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils zur Diskussion. Drei davon sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund in unterschiedlicher Höhe vor. Bei der vierten Variante erfolgt die Sanierung der PK SBB ohne Beteiligung des Bundes. Der Bundesrat gibt der Variante 3 («Erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung») die Präferenz.

Die Deckungslücke wird überwiegend auf ungenügende Anlageerträge aufgrund der unbefriedigenden Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten in den Jahren 2001 und 2002 zurück geführt. Weiter wurden bis Ende 2006 nicht-finanzierte Leistungen – z.B. im Zusammenhang mit freiwilligen Frühpensionierungen – geleistet. Zudem macht die PK SBB geltend, dass bei der Festlegung des Fehlbetrags bei der «Ausgründung» im Jahre 1999 zwei Elemente nicht ausreichend berücksichtigt worden seien: die Pensionierung von Frauen der Eintrittsgeneration sowie die Umstellung der versicherungstechnischen Grundlagen.

Die vom Bundesrat favorisierte Lösungsvariante orientiert sich am Vorgehen bei der Publica und trägt der Tatsache Rechnung, dass die PK SBB einen hohen Anteil an Altersrentnern aufweist, welche ehemalige Bundesrentner sind. Auch die Publica erhielt vom Bund eine Einmaleinlage zur Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnern aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5%. Zudem trägt der Bund bei dieser Variante zwei Pendenzen Rechnung, welche die SBB im Zusammenhang mit der Gründungs-Ausfinanzierung geltend macht (Wechsel der versicherungsmathematischen Grundlagen und Eintrittsgeneration Frauen). Dies kostet den Bund 662 Millionen. Mit dem Einschuss wird ein Deckungsgrad der PK SBB von knapp 97% erreicht (basierend auf den Zahlen Ende 2007).

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