Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll auf alle Konten der 2. und 3. Säule angewendet werden. Dies fordert das Konsumentenmagazin «K-Tipp» in einer Petition. Hintergrund der Forderung ist die Tatsache, dass der vom Bundesrat festgesetzte Mindestzinssatz für Freizügigkeitskonten der 2. Säule und für Säule-3a-Konten bei den Banken nicht gilt, wie es in einem Vorabdruck des neuesten «K-Tipp» heisst. Diese will das Konsumentenmagazin mit seiner Petition nun aber ebenfalls dem Mindestzinssatz unterstellen.

baz.ch – Basler Zeitung Online