Some of the largest U.S. pension funds and investment firms have urged President Barack Obama and Congress to resolve the deficit impasse and avoid inflicting "pain and hardship" on the nation. In an open letter to Obama and lawmakers dated July 25, top officials from ten pension funds and plan sponsors urged an increase in the debt ceiling, but more so of the need to reduce the massive federal budget deficit and avoid a potential downgrade of the U.S. by credit agencies. "The idea of America losing its AAA rating was once unthinkable, but now highly likely if our leaders fail to act," the letters said. "The consequences of such a downgrade are very real and very serious."
pwirth
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Victorinox-PK verliert 2,6 Mio. bei Isenbach
Die Victorinox-Pensionskasse hat in Immobilien der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Effretikon investiert. Wegen Missmanagement und mutmasslich kriminellen Handlungen steht diese Genossenschaft in der Nachlassstundung. Möglicherweise ist das gesamte Eigenkapital von 22,5 Mio. Franken verloren. Die Victorinox-Pensionskasse ist mit 2,6 Mio. Franken betroffen. Hinter der harmlos klingenden Wohnbaugenossenschaft steckt ein notorischer Pleitier. Er ist einschlägig vorbestraft, hat vor gut 20 Jahren bereits 100 Mio. Franken in den Sand gesetzt, führt aber trotzdem grossspurig Referenzen von Prestigebauten an, die er gar nie ausgeführt hat, scheibt Der Bote.
NZZaS: BSV denkt über Einschränkung des Vorbezugs nach
Die NZZ am Sonntag hat in der Ausgabe vom 24.7.11 erneut aus dem ihr zugespielten Entwurf zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zitiert. Dieses Mal nicht zum Thema Umwandlungssatz, sondern zur Wohneigentumsförderung. In dem Artikel heisst es: “Der Bund prüft darum nun, wie man diese Möglichkeiten zum Vorbezug einschränken könnte, und hat dazu bereits erste Vorschläge ausgearbeitet. Eine Idee geht dahin, dass man den Versicherten den Vorbezug zwecks Hauskauf nur noch bis zum 40. Altersjahr erlaubt und nicht bis 50. Ebenfalls zur Debatte steht, dass sich die Versicherten bei der Pensionierung nur noch jenen Teil des Guthabens auszahlen lassen dürfen, der aus dem überobligatorischen Bereich stammt. Diesen Anteil, so eine noch schärfere Variante, könnte man auf einen Viertel beschränken.”
Zumindest bei der Pensionskassenbranche rennt der Bund mit diesen Überlegungen offene Türen ein. Das Wohneigentum könne sich als Schuldenfalle erweisen, sagt auch Hanspeter Konrad, der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. Aus seiner Sicht könnte man die diesbezügliche Vorbezugsmöglichkeit ganz streichen. Konrad bezweifelt indes, dass es dafür eine politische Mehrheit gebe. Allerdings wächst auch in der Politik der Widerstand gegen zu extensive Kapitalbezüge aus der 2. Säule. So hat sich SP-Nationalrätin Hildegard Fässler unlängst in der NZZ dafür ausgesprochen, die entsprechenden Möglichkeiten einzuengen. Und BDP-Nationalrat Martin Landolt hat mit der Unterstützung von mehreren Ratskollegen aus CVP und FDP den Bundesrat besorgt angefragt, ob er angesichts der Risiken für den Ruhestand die «vorsorgefremden» Bezugsmöglichkeiten weiterhin für angebracht halte.”
L’accès à la propriété dans le collimateur de Berne,
Un projet prévoit de restreindre le retrait anticipé des avoirs de e pilier. Nombre de bénéficiaires sont en difficulté à la retraite, écrit 24 heures. La propriété du logement sera bientôt un rêve inaccessible pour de nombreux locataires, si l’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) mène à bien ses projets sur le 2e pilier.
Pläne zur Einschränkung des Vorbezugs
Nach einem neuen Vorschlag soll der Vorbezug von Alterskapital für den Erwerb von Wohneigentum eingeschränkt werden. Für die Immobilienbranche hätte das beträchtliche Folgen, schreibt der Tages-Anzeiger. Während das Parlament mit neuen Steuerabzügen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern will, arbeitet die Bundesverwaltung im Stillen in die entgegengesetzte Richtung. Die BVG-Kommission befasst sich derzeit mit einem Projekt, das für die Immobilienbranche weitreichende Folgen haben könnte. Die Kommission berät einen vom BSV erarbeiteten Bericht, der kritisch über den Vorbezug von Geld aus der zweiten Säule urteilt: Die Verwendung von Alterskapital für den Häuser- oder Wohnungskauf werde voraussichtlich zu finanziellen Engpässen führen, heisst es in dem Dokument.
Den Vorschlag, jeglichen Kapitalbezug zu verbieten, lehnt die BVG-Kommission zwar ab. Sie zeigt sich aber offen für eine Palette von Verschärfungen. Eine Idee sieht etwa vor, dass zumindest der obligatorische Grundstock des Altersguthabens unangetastet bliebe und nur noch der überobligatorische Teil für den Bezug zur Verfügung stünde. Eine andere Variante geht dahin, dass das Alterskonto nur noch bis zum 40. statt wie heute bis zum 50. Lebensjahr für den Hauskauf geleert werden dürfte.
Beim Erwerb bereits bestehender Häuser und Wohnungen spielte vorbezogenes Pensionskassengeld zumindest in jedem fünften Fall eine Rolle. Die tiefen Hypothekarzinsen der letzten Jahre dürften die Beliebtheit dieses Finanzierungsmodus eher gesteigert haben. Insofern ist mit einem beachtlichen Effekt zu rechnen, sollten die entsprechenden Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Biedermann: “Mit dem Dialog erreichen wir viel mehr”
Ethos-Direktor Dominique Biedermann ist überzeugt, dass er die Unternehmen mit Gesprächen im Hinterzimmer eher von seinen Anliegen überzeugen kann als mit markigen Worten an der Generalversammlung, heisst es in der Einleitung zu einem Interview im Tages-Anzeiger. Auszüge:
Von aussen gesehen, macht dieser diskrete Dialog den Eindruck einer Hinterzimmer-Diplomatie, ohne dass jedoch konkrete Resultate ersichtlich wären.
Es ist tatsächlich eine Hinterzimmer- Diplomatie, aber mit klaren und transparenten Richtlinien. Unsere Grundsätze der Corporate Governance sowie die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte sind für alle auf unserer Website einsehbar. Dort sind unser Ansatz und unsere Ziele klar ersichtlich.
Trotz der Gespräche mit den Firmen ist gerade bei der Entlöhnung der grosse Gesinnungswandel ausgeblieben. Die Vergütungen sind nach der Finanzkrise wieder gestiegen und noch immer schwer durchschaubar.
Ich bin damit einverstanden, dass ein grosses Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Zudem will etwas mehr als die Hälfte der 100 grössten Unternehmen noch immer nichts von einer Abstimmung über die Lohnpolitik wissen. Mit den heutigen Gesetzen bleibt uns jedoch nur das Gespräch mit den Firmen. Wir hoffen, dass nun eine bindende Abstimmung über die Lohnpolitik eingeführt wird. Das wird die Unternehmen noch stärker unter Druck setzen.
Was müsste passieren, damit Sie wichtige Abstimmungen auch gewinnen können?
Das wird nur möglich sein, wenn neben der Abschaffung der Organ- und Depotvertretung institutionelle Anleger wie Pensionskassen zwingend abstimmen müssen. Dies ist ja ebenfalls in der Abzockerinitiative und in den verschiedenen Gegenvorschlägen dazu vorgesehen. Das wird noch stärker zu kontroversen Abstimmungen führen. Und damit hoffen wir, uns vermehrt mit unseren Anliegen durchzusetzen.
Man hat das Gefühl, gewisse Unternehmen hätten nichts gelernt. Beispiele sind der Antrittsbonus für den künftigen UBS-Präsidenten Axel Weber, die Entlastung für den Sonova-Verwaltungsrat oder das Doppelmandat bei Geberit.
Solche Fälle sind immer wieder enttäuschend. Sowohl der Antrittsbonus für Herrn Weber als auch das Doppelmandat bei Geberit sind für uns unverständlich. Bei Sonova hat immerhin ein Drittel der anwesenden Aktionäre gegen die Entlastung gestimmt, was ein deutliches Signal an den Verwaltungsrat ist.
CS PK-Index Q2 2011
Die Credit Suisse hat die ausführliche Version der Ergebnisse zum PK-Index im zweiten Quartal 2011 publiziert. Ergänzend zur Auswertung der Daten wird die Entwicklung der Rendite / Risiko-Positionen aufgezeigt, und zwar über 2 und 5 Jahre.
Rendite und Risiko auf annualisierter Basis im Vergleich;
rollende 5-Jahres-Betrachtung, Monatswerte Juli 2006 bis Juni 2011
Die CS schreibt zu den Ergebnissen: “Die stichtagsbezogene Darstellung der rollenden 5-Jahres-Betrachtung der in annualisierter Form erhobenen Rendite-Risiko-Positionen der einzelnen Pensionskassen (vgl. Abbildung), hat sich seit der letzten Index-Publikation unwesentlich verändert. Per 30. Juni 2010 präsentiert sich die regressive Steigung negativ, woraus folgt, dass eine der Prämissen der modernen Portfoliotheorie, wonach höheres (systematisches, d. h. marktbedingtes) Risiko durch höhere Renditen entschädigt werden, je nach Einstiegszeitpunkt über mehrere Jahre hinweg verletzt werden kann.”
Etude «Frais de gestion de la fortune dans le 2e pilier» disponible en français
La version intégrale de l’étude «Frais de gestion de la fortune dans le 2e pilier» est désormais disponible en français sous forme électronique. Les versions allemande et française sont actuellement sous presse et pourront être commandées auprès de l’Office fédéral des constructions et de la logistique (OFCL) d’ici à quelques semaines (un lien électronique pour la commande de publication figure sur la page Recherche du site de l’OFAS).
Die Umsetzung der Strukturreform, überarbeitete Charta
Der Pensionskassenverband ASIP behandelt in der Fachmitteilung Nr. 86 an seine Mitglieder den ersten Teil seiner Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Strukturreform. Der Verband hält fest: “Wir empfehlen den Führungsorganen, die Umsetzung nicht überhastet anzugehen. Die neuen Transparenz- und Governance-Bestimmungen entfalten zwar bereits ab dem 1. August 2011 materielle Wirkung. Festzuhalten ist aber, dass die erstmalige Prüfung nach diesen Bestimmungen für das Rechnungsjahr 2012 erfolgt (z.B. Nachweis der Interessenverbindungen). Eine ziel- bzw. praxisorientierte Auslegung dieser Bestimmungen durch die Vorsorgeeinrichtungen bedeutet demnach, dass das oberste Führungsorgan als erstes eine umfassende Lagebeurteilung vorzunehmen und den tatsächlichen Handlungsbedarf abzuklären hat.”
Zur Umsetzung der Loyalitäts- und Integritätsbestimmungen wird auf die ASIP-Charta hingewiesen, welche wertvolle Hilfestellungen biete. Eine neue Fassung der Charta wird den Mitgliedern ab Mitte Oktober 2011 zur Verfügung stehen. Dabei geht es u.a. darum
– die Anforderungen an die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung zu definieren sowie die Prüfung der Integrität und Loyalität der Verantwortlichen sicherzustellen,
– ein praxistaugliches Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Offenlegung allfälliger Interessenverbindungen zu etablieren,
– die Bestimmungen zu Eigengeschäften von Personen und Institutionen, die mit der Vermögensveraltung betraut sind, zu aktualisieren,
– das Vorgehen für die Abgabe von Vermögensvorteilen zu regeln und
– den Handlungsbedarf für den Tatbestand „Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden“ aufzuzeigen.
Weiter geht die Fachmitteilung auf die Einrichtung eines internen Kontrollsystems ein. Als inhaltliche (Minimal-) Anforderungen sind vorzusehen:
– Beachtung der Funktionentrennung (keine Machtkonzentrationen)
– Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips
– Klare Unterschriftenregelungen für Zahlungen (Vermeidung von Einzelunterschriften)
– Berechtigungskonzepte für IT-Zugriffe
– Regelmässige Aktualisierung von Stellenbeschreibungen
– Systematisierung der Geschäftsvorfälle/Einsatz von Checklisten (z.B. für WEF-Bezug)
– Regelmässige Information des Stiftungsrates über den Geschäftsverlauf.
Zur geforderten Kostentransparenz wird festgehalten: “Jede Pensionskasse muss – im Bewusstsein, dass langfristig nur die Nettorendite etwas darüber aussagt, wie zweckmässig die Vermögensverwaltung für die Versicherten war – im Rahmen ihrer Anlagestrategie die Vermögensverwaltungskosten optimieren. Im Fokus muss das Preis-Leistungsverhältnis stehen. Vor diesem Hintergrund ist eine über die in der Betriebsrechnung erfassten Kosten hinausgehende Darstellung zu begrüssen.”
Tages-Anzeiger: Flughafen will sich nicht an BVK-Sanierung beteiligen
Der Flughaben Zürich, dessen 1300 Mitarbeiter bei der BVK versichert sind, weigert sich, sich an der Sanierung der Kasse zu beteiligen. Als Grund wird eine geheime Vereinbarung aus dem Jahre 2003 genannt, die den Flughaben von allfälligen Sanierungsmassnahmen befreit, schreibt der Tages-Anzeiger. Warum die BVK im Jahr 2003 solche Zugeständnisse machte und ob der damalige Finanzdirektor Christian Huber (SVP) in den Deal involviert war, ist nicht bekannt. Flughafen, BVK und Kanton hüllen sich in Schweigen. «Die Vereinbarung ist nicht öffentlich», heisst es überall. Offen bleibt auch, ob es unter den 530 anderen Anschlussverträgen mit Gemeinden, Kirchen, Schulen, Kliniken und Verbänden auch derartige Sonderklauseln gibt. Diese Kontrakte seien ebenfalls geheim, sagt Hans Schibli, Generalsekretär der Finanzdirektion von Ursula Gut (FDP). Immerhin lässt der Flughafen durchblicken, dass hinter den Kulissen heftig um die Klausel von 2003 gerungen wird. Die BVK habe in den Verhandlungen bisher die Auffassung vertreten, dass «die Ergänzungsvereinbarung die Flughafen Zürich AG nicht grundsätzlich von allfälligen Sanierungsmassnahmen entbindet ». Ob sich eine Einigung abzeichnet, verraten die Parteien nicht.
Update: In einem Folgeartikel des TA halten diverse Fachleute fest, dass die Vereinbarung mit dem Flughaften absolut unüblich sei, da innerhalb einer Kasse Gleichbehandlung gelte. Stephan Thurnherr vom VZ kann sich so ein Konstrukt nur damit erklären, dass die BVK krampfhaft neue Mitglieder gesucht habe, um nicht eine kritische Grösse zu unterschreiten. «Um im Jahr 2000 den Flughafen ins Boot zu holen, hat die Politik womöglich seltsame Zugeständnisse gemacht.» Auch für Finanzprofessor Martin Janssen ist klar, dass ein solcher Deal nur in einer «Dienstabteilung des Kantons» möglich sei. «In einer <normalen> Pensionskasse gilt eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten.
BSV: Mitteilungen zur BV Nr. 123
Die neuste Ausgabe der BSV-Mitteilungen beschäftigt sich mit den Verordnungen zur Strukturreform und der Finanzierung öffentlicher VE, eine Stellungnahme bezieht sich auf Personen, die aus dem Ausland zuziehen, zudem wird auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen. Publiziert werden die Änderungen im BVG gemäss 19.3.2010, die neuen Verordnungsbestimmungen sowie der erläuternde Bericht zu den Verordnungen über die Strukturreform und die Finanzierung öffentlicher VE. Die online Fassung der Mitteilungen umfasst 115 Seiten.
BSV Forschungsprojekt: Steuerungsmechanismen in der AHV
In einigen Ländern enthalten die Rentensysteme heute einen Steuerungsmechanismus in der Alters- und Hinterlassenenvorsorge, welcher darauf ausgerichtet ist, das finanzielle Gleichgewicht langfristig zu sichern. Durch mechanische und/oder automatische Koppelung verschiedener Parameter an die ökonomischen und demografischen Veränderungen kann z. B. die Rentenhöhe und/oder das Rentenalter angepasst werden. Ziel des Projekts ist es, die Möglichkeiten eines Steuerungsmechanismus in der AHV auszuleuchten. Im Rahmen der Studie sollen Anforderungen an mögliche Mechanismen für die AHV entwickelt und konkrete Modelle erarbeitet werden. Eingabefrist für die Offerten ist der 9. September 2011.
PK-Sanierung bei der Basler Zeitung
Die Pensionskasse der Basler Zeitung Medien muss angesichts anhaltender Unterdeckung saniert werden: Der Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung hat Sanierungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von je 4,5 Prozent beschlossen.
Gemäss Sanierungsplan ist die Massnahme für sieben Jahre vorgesehen. Die Arbeitnehmer seien über den Lohnabzug diese Woche informiert worden, bestätigte Stiftungsratspräsident Markus Herren. Das Kernproblem der Kasse ist laut Herren, dass die Zinsen, die nötig seien, derzeit nicht erwirtschaftet werden könnten. Grund seien die Situation auf dem Kapitalmarkt sowie das ungünstige Verhältnis von Rentnern und Aktiven bei der Pensionskasse. Drei Viertel der Versicherten sind Rentner, was die Sanierung naturgemäss erschwert.
Interpellation: Unerwünschte Folgen des Vorbezugs von Vorsorgegeldern
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) regeln die Möglichkeiten, Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zugunsten der Wohneigentumsförderung (BVG), bzw. zugunsten einer selbständigen Erwerbstätigkeit (FZG) vorzeitig zu beziehen.
Diese grundsätzlich begrüssenswerten Möglichkeiten können gleichzeitig auch falsche Anreize schaffen und dazu führen, dass Versicherungsnehmer ihre Vorsorgeguthaben verlieren und letztere im Ruhestand nicht mehr zur Verfügung stehen. So führen beispielsweise der aktuelle Immobilienboom und die anhaltend tiefen Zinsen dazu, dass Eigenheimkäufer teilweise Verschuldungen eingehen, welche nicht ausreichend amortisiert werden und sowohl bei Zinsanstiegen wie auch bei Preiseinbrüchen schwerwiegende Folgen haben können. Ebenso bietet die Möglichkeit einer vorzeitigen Barauszahlung bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Anreiz zur so genannten Scheinselbständigkeit, bei der faktisch nichts anderes gemacht wird, als das Vorsorgekapital frühzeitig zu verbrauchen. Beides entspricht nicht dem Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge und führt die Betroffenen auf mehr oder weniger direktem Weg zur Fürsorge.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
– Ist er der Meinung, dass "vorsorgefremde" Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule weiterhin angebracht sind?
– Wie beurteilt er die Gefahren solcher Fehlanreize?
– Sind ihm die Zahlen bekannt, wie viele Versicherungsnehmer von der Fürsorge unterstützt werden, weil diese ihre Vorsorgegelder frühzeitig für obige Zwecke aufgebraucht haben?
– Welche Möglichkeiten sieht er, solche Fehlanreize zu eliminieren und die Versicherungsnehmer vor einem nicht dem eigentlichen Zweck dienenden und möglicherweise verhängnisvollen Vorbezug zu schützen?
Motion: Die junge Säule
Eingereichter Text: Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit analog dem individuellen Sparen für die Altersvorsorge (BVG, Art. 82 Abs. 2), eine Säule für junge Menschen eingerichtet wird, die so genannte "Junge Säule".
Folgende Eckwerte sind dabei zu berücksichtigen:
Die Beiträge an diese Säule sind bis zu einem Betrag von maximal 5000 Schweizer Franken steuerfrei. Die "Junge Säule" steht Personen von 18 bis 35 Jahren offen. Ein Bezug der Gelder aus der "Jungen Säule" soll in folgenden Fällen möglich sein:
– ab dem 35. Lebensjahr;
– vor dem 35. Lebensjahr bei Gründung einer Familie.
Die Einrichtung der "Jungen Säule" muss in einer anerkannten Vorsorgeform stattfinden und kann gleich wie das Produkt 3b ausgestaltet werden inklusive einer Sperrfrist. Das Gesetz soll dafür zwei Möglichkeiten vorsehen:
– ein Vorsorgekonto bei einer Bankenstiftung;
– eine Vorsorgepolice bei einer Versicherung.
Begründung: Junge Menschen sparen heute weniger als ältere. Vor allem deshalb nicht, weil es für junge Menschen kaum Anreize gibt. Während mit der dritten Säule steuerliche Sparanreize für die Zeit nach der Pensionierung oder für den Erwerb von Wohneigentum existieren, gibt es nichts Vergleichbares für Junge.
