Der Bundesrat hat die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er dessen Auftrag, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Paket stellt sicher, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Die Revision 6b zielt überdies darauf ab, bis 2025 die Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurück zu zahlen, also bis zu einer Phase, in welcher die AHV auf genügend Liquidität angewiesen sein wird. Die Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.

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Obige Grafik zeigt die Entwicklung der Schulden der IV und des Umlageergebnisses (Rechnungsergebnis abzüglich Anlageerfolg) in den Jahren 2011 bis 2025, unter Einbezug der Revision 6b (in Mio. Franken, zu Preisen von 2011). Auf der Basis der Szenarien in Bezug auf die Demographie (Annahmen zur Fruchtbarkeit, zur Lebenserwartung und zur Wanderung), auf die Wirtschaft (Entwicklung von Löhnen und Preisen) und in Bezug auf die Invaliditätsfaktoren (Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden respektive nicht mehr invalid zu sein), sowie unter der Bedingung, dass beide Massnahmenpakete der 6. IV-Revision ihre Wirkung vollständig entfalten können, erscheint die Entschuldung der Invalidenversicherung bis 2025 nach Ansicht des Bundesrates realistisch.

Die Behindertenorganisation Procap hat bereits ein Referendum angedroht, die SP sieht keinen Grund zum sparen und will neue Einnahmen für die IV. Für FDP und SVP gehen die Sanierungsvorschläge zu wenig weit.

 Mitteilung BSV /  Faktenblatt / Botschaft