Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 14. Oktober 2022 die Vorberatung des Geschäfts «BVG-Reform» (20.089) abgeschlossen und die Übersichtstabellen zu ihren Anträgen veröffentlicht.
Ständerat
Dittli-Lösung jetzt zum halben Preis
Ruedi Studer schreibt im Blick:
Das Problem: Das Dittli-Modell ist den Bürgerlichen viel zu teuer, die Nationalratslösung hingegen in einer Volksabstimmung akut absturzgefährdet. Deshalb liefen in den letzten Tagen die Drähte heiss. Ein Einzelantrag musste her, um doch noch eine Alternativlösung zu finden. Bloss wer sollte diesen einreichen?
Jetzt ist klar: Dittli macht es selber! Dabei stützt er im Grundsatz auf der Nationalratslösung ab. Neu beschränkt sich sein Antrag auf eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen, welche einen abgestuften Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken monatlich erhalten sollen.
Der grosse Unterschied zum Nationalrat: Der Bezügerkreis wird ausgeweitet – 37 bis 47 Prozent der Versicherten der Übergangsgeneration würden den Zuschlag erhalten, so die Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Abgestützt wird dabei auf das 2,5-fache des BVG-versicherten Maximallohns von aktuell 86’040 Franken – bis zur Obergrenze von rund 215’00 Franken Altersguthaben erhält man also den Rentenzuschlag.
AHV 21: Grosszügiger Ausgleich, aber immer noch zu wenig?
Der Ständerat hat die AHV-Revision behandelt und hat sehr grosszügige Lösungen für die von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen beschlossen. Den Linksparteien, die grundsätzlich gegen die Erhöhung sind, ist das noch immer nicht ausreichend. Die NZZ schreibt zu den Beschlüssen des Ständerats:
Eine Mitte-links-Mehrheit hat für die geplanten Rentenzuschläge ein neues Modell beschlossen. Die Gewerkschaften und die linken Parteien reagierten unisono vernichtend. Travail Suisse etwa meldete, die Kompensationen seien «bescheiden».
Tatsächlich? Wenn eine Frau mit tiefem Einkommen heute ordentlich mit 64 Jahren in Rente geht, bekommt sie von der AHV im Minimum eine Rente von 1195 Franken im Monat. Nach der neuen Variante des Ständerats würde sie mit den Kompensationen für die Übergangsgeneration entgegen der gewerkschaftlichen Rhetorik nicht etwa weniger erhalten, sondern mehr: 1407 Franken, ein Plus von mehr als 200 Franken – und dies, wohlgemerkt, bei einer Pensionierung mit 64, ein Jahr vor Erreichen des neuen, ordentlichen Rentenalters.
(Schein-) Probleme in der Aufsichts-Governance
pw. Im Rahmen der “Optimierung der 2. Säule” hatte der Ständerat nebst der Brokerfrage auch das nicht eben dringliche Problem zu behandeln, ob Vertreter der kantonalen Regierungen und der Verwaltung in die Verwaltungsräte der Direktaufsichtsbehörden Einsitz nehmen dürfen.
Der Bundesrat findet nein und hat entsprechende Änderungen in seiner Botschaft empfohlen. Während die Brokergeschichte in der SGK keine Gnade fand, hat sich bei der Aufsichtsfrage eine knappe Mehrheit (7:6) dafür ausgesprochen. Aber auch dies nur mit Stichentscheid des Präsidenten Paul Rechsteiner, der nach dem Brokerentscheid seinen Bundesrat wohl nicht ein zweites Mal im Regen stehen lassen wollte und damit eigentlich gegen die Interessen der Kantone handelte, die er doch als Ständerat eigentlich vertreten müsste.
Bemerkenswert in diesen Zusammenhang: es war nicht zuletzt die St.Galler-Aufsicht, die sich gegen die ursprünglichen Forderungen der OAK wehrte und dazu auch ein Rechtsgutachten vorlegte. Mit von der Partie waren die Aufsichten in Basel und Luzern, die sich alle drei mit der OAK schwer taten, sehr zum Missvergnügen des damaligen Präsidenten, dem liberal-freisinnigen Pierre Triponez.
AHV 21: Finanzen nach SR-Beschlüssen
Das BSV hat die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse im Ständerat berechnet. Diese betreffen die Flexibilisierung des Rentenbezugs, die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, der Freibetrag für Rentner und den Bundesbeitrag aus Ausgabenveränderung. Das Umlageergebnis für das Jahr 2030 verschlechtert sich damit von -1643 Mio. auf -2700 Mio. und der Ausgleichsfonds sinkt in Prozent einer Jahresausgabe von 101 auf 84 Prozent.
AHV 21: Entscheide des Ständerats
SDA. Der Ständerat hat die AHV-Revision gutgeheissen. Frauen müssen nach seinem Willen ein Jahr länger bis 65 arbeiten. Der Ständerat hiess die Änderungen des AHV-Gesetzes am Montagabend mit 31 zu 13 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern von SP und Grünen.
Für die Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der Reform zuerst pensioniert werden, beschloss der Rat Ausgleichsmassnahmen.
Abgelehnt hat der Ständerat einen Antrag seiner Sozialkommission (SGK-S), der die Rente für Ehepaare aufstocken wollte. Finanziert werden soll die AHV-Reform mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese will der Ständerat weniger stark erhöhen als der Bundesrat. Zum Normalsatz will er 0,3 Prozentpunkte schlagen, zum reduzierten Satz und zum Sondersatz für die Hotellerie je 0,1 Prozentpunkte. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Mitteilung Parlament / NZZ / Ratsprotokoll SR /
Fahne BR – Kommission
Rentenalter: “Feigheit vor dem Volk”
Aus Angst, die AHV-Reform zu gefährden, vermeiden die Bürgerlichen eine Diskussion über Rentenalter 67. Das wird sich rächen, schreibt Fabian Schäfer im Tages-Anzeiger. Anlass für seine Warnung bildet die Ablehnung eines Vorstosses von Peter Hegglin im Ständerat. Hegglin will das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen.
Peter Hegglin hat den Gottesdienst gestört, und dafür musste er büssen. Der CVP-Ständerat aus Zug hatte in einem Vorstoss das Unaussprechliche verlangt: Die Schweiz soll das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen. Wann und wie genau, liess er offen. Aber klar, mittelfristig würde das Rentenalter auf 66 steigen und später auf 67.
Am 15.3.2018 hat der Ständerat den Vorstoss diskutiert. Es war deprimierend. Hegglin fand einen einzigen Mitstreiter (Werner Luginbühl, BDP). Ansonsten wurde er von links und rechts als Hasardeur abgekanzelt. Er gefährde die nächste AHV-Reform, belehrte ihn auch Bundesrat Alain Berset (SP). Sogar Kollegen, die den Vorstoss 2016 mitunterzeichnet hatten, wandten sich von Hegglin ab. Zuletzt knickte er ein und zog den Vorstoss zurück. Da kehrte im Ständeratssaal wieder zufriedene Ruhe ein.
Blick: Interview mit Keller-Sutter zur AV2020
Hansruedi Studer hat für den Blick Ständerätin Karin Keller-Sutter zur AV2020 befragt. Auszüge:
BLICK: Frau Keller-Sutter, der Ständerat bleibt beim 70-Franken-AHV-Zustupf. Jetzt droht die FDP, die ganze Rentenreform an die Wand zu fahren. Ein Scheitern ist doch verboten.
Karin Keller-Sutter: Die Reform muss gelingen, aber nicht um jeden Preis. Unsere Kompromisslinien sind klar: Wir sind bereit, die Maximalrenten für Ehepaare zu erhöhen und wollen tiefere Einkommen sozial abfedern. Die Kompensation für die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes muss grundsätzlich aber in der zweiten Säule selbst erfolgen.
Damit bleibt der grosse Streitpunkt: Kompensation via AHV oder in der Pensionskasse selbst. Das ist ein ideologischer Grabenkampf.
Es geht nicht um Ideologie, sondern um die Grundkonzepte. Die AHV ist ein Umverteilungswerk. In der zweiten Säule spart jeder individuell für sich selber. Vermischen wir diese beiden Säulen, führt dies zu einer stärkeren Umverteilung. Bezahlen müssen das die Jungen und die heutigen Rentner über Lohnbeiträge beziehungsweise Mehrwertsteuer. Zudem hat das Volk die AHV-Plus-Initiative deutlich abgelehnt.
In Ihrem Modell ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Teil aber massiv schlechter als mit dem AHV-Deal.
Das ist eine politische Aussage, die ich nicht teile.
Das zeigen aber die Modellrechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Was man in die 2. Säule einzahlt, bekommt man auch wieder zurück. Das Problem sind die tiefen Zinsen. Aber die Situation an den Finanzmärkten kann sich auch wieder ändern. Mit dem AHV-Ausbau für Neurentner schaffen wir uns langfristig aber ein riesiges Finanzproblem. (…)
Es gibt Anzeichen, dass etwa die GLP einlenken könnte. Auch in Ihrer Partei dürfte es Enthaltungen geben.
Warten wir ab.
Dann lassen Sie die Vorlage am Schluss doch scheitern?
Ich entscheide erst, wenn das Resultat vorliegt. Ich bin mir jedenfalls nicht sicher, dass auch alle Sozialdemokraten der Vorlage zustimmen werden. Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes werden auf der Linken auch nicht alle schlucken.
Selbst, wenn sich Ihr Konzept durchsetzt. In einer Volksabstimmung haben Sie doch keine Chance gegen den «Rentenklau»-Hammer.
Doch. Wir kompensieren vollständig in der 2. Säule und schnüren damit ein ausgewogenes und sozialverträgliches Paket.
Na ja, das Ständeratskonzept mit dem AHV-Zückerchen ist dem Volk besser zu verkaufen.
Ein solches Zückerchen nur für Neurentner können wir uns schlicht nicht leisten. Ich bezweifle, dass dieser Deal eine Mehrheit finden wird. Ausser der CVP wird sich in einer Volksabstimmung kaum jemand für diese Vorlage engagieren. Die SP nur halbherzig bis gar nicht – und ein Teil der Linken sogar dagegen.
Und die Rechte?
FDP, SVP und Wirtschaftsverbände würden sich wohl kaum für die Vorlage engagieren.
Ein CVP-Papier aus der Schublade
In der NZZ verweist Christof Forster auf ein Positionspapier der CVP aus dem Jahr 2013 zur Altersvorsorge 2020, in welchem festgehalten wurde: «Es darf keine Vermischung der 1. und 2. Säule geben.» Und weiter: «Eine Stärkung der 1. Säule zulasten der 2. Säule und somit eine noch stärkere Belastung des Umlageverfahrens ist der falsche Ansatz.» Forster kommentiert:
Ein Widerspruch zur gegenwärtigen Position der CVP-Parlamentarier? Häme ist jetzt nicht angebracht. Denn das Arbeitspapier könnte sich in einigen Wochen als hilfreich erweisen. Es würde den CVP-Politikern erlauben, sich von den 70 Franken zu verabschieden, ohne rot zu werden. Der Vorwurf, die CVP fahre einen Zickzackkurs, wird ins Leere laufen. Denn man hat ja schon immer gesagt, dass die beiden Säulen nicht vermischt werden sollten.
Von ideologischen und pragmatischen Rechten
Der Tages-Anzeiger hat Prof. Silja Häusermann, Politologin an der Uni Zürich, zum Stand der Beratungen zur Altersvorsorge 2020 befragt. Auszüge:
Wenn der jetzige Vorschlag des Ständerats vors Volk käme, würde er angenommen?
Silja Häusermann: Dieser Vorschlag hätte vermutlich gute Chancen bei einer Volksabstimmung. Wir haben die Teilnehmenden in einer repräsentativen Umfrage im Sommer 2016 zu ihrer Haltung zu Reformpaketen befragt. 56 Prozent der Befragten hätten einer Reform, die dem Vorschlag des Ständerats sehr ähnlich ist, sicher oder eher zugestimmt. Sicher oder eher abgelehnt hätten sie nur 27 Prozent.Nur: Im Nationalrat stösst das Paket auf erbitterten Widerstand. Wie verfahren ist die Situation?
Links und rechts haben sich schon sehr weit aufeinander zubewegt. Die Linke hat akzeptiert, dass das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht und der Umwandlungssatz gesenkt wird. Die Rechte verzichtet auf die Erhöhung des Rentenalters auf 67 und akzeptiert im Grundsatz, dass die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert wird. Jetzt wird noch über die Ausgestaltung der Kompensationsmassnahmen gestritten, dafür umso heftiger. Wenn das Parlament die Reform auf dem letzten Meter scheitern liesse, dann wäre das in der Tat ein schlechtes Zeichen für das Funktionieren unserer Institutionen.Die FDP bezeichnet jede Rentenerhöhung als rote Linie. Wäre es taktisch nicht klug gewesen, wenn der Ständerat beim Ausgleich von 70 Franken Konzessionen gemacht hätte?
Die Haltung des Ständerats ist durchaus rational. Der Nationalrat hat sich selbst in eine äusserst schwierige Lage manövriert. Er verabschiedete eine Vorlage, die so offensichtlich nicht mehrheitsfähig war, dass der Ständerat darauf keine Rücksicht nehmen musste. Die Verhandlungsposition der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat ist aus mehreren Gründen relativ schwach. Die Linke kann mit dem Status quo gut leben und deshalb wirksam mit einem Referendum drohen. Gleichzeitig drängt die Zeit, und die Versicherungsindustrie macht Druck, den Umwandlungssatz zu senken. Wenn man in dieser Situation rote Linien setzt, statt den Kompromiss zu suchen, dann wird das Scheitern der ganzen Reform zum realistischen Szenario.Welche Bedeutung hat der Rentenausgleich von 70 Franken für eine Volksabstimmung?
Für die Bevölkerung war diese Massnahme ursprünglich keine zwingende Bedingung für die Zustimmung zu einem Reformpaket. Der Bundesrat verzichtete in seiner Vorlage darauf. Unsere ersten Umfragen von 2015 zeigten, dass das Paket trotzdem gute Chancen gehabt hätte. Der Verlauf des Prozesses ändert aber die Ausgangslage: Damals existierte der Vorschlag des Ständerats nicht, die AHV-Renten zu erhöhen. Wenn man diesen Vorschlag nun ganz zum Schluss aus der Reform kippt, dann besteht die Gefahr, dass das bei der Bevölkerung als Kürzung wahrgenommen wird. (…)Wie zuversichtlich sind Sie, dass das Parlament die Reform zu einem guten Ende bringen wird?
Weniger zuversichtlich als auch schon. Die Chancen stehen und fallen einzig mit der Frage, wie sehr die Rechte diese Reform will. Die Versicherungsindustrie, die Economiesuisse und die moderaten Bürgerlichen haben immer wieder signalisiert, dass sie bereit sind, für die Senkung des Umwandlungssatzes weitreichende Kompromisse einzugehen. Allerdings gibt es eben auch eine ideologische Rechte, die weniger pragmatische Signale ausgesendet hat.
pw. Eine abgehobene Analyse, dafür mit erheblicher Schlagseite. Das wird im letzten Satz überdeutlich. Da ist von den moderaten Bürgerlichen und den ideologischen Rechten die Rede, die ideologischen Linken finden nicht statt, wie denn überhaupt im Weltbild der akademischen Realitätsdeuter die Rechte schon immer schlecht weggekommen ist. Und während Frau Häusermann dem SR-Konzept einiges abgewinnen kann, stösst der NR-Vorschlag bei ihr offenkundig auf Ablehnung. Begründet wird das nicht, nur schlicht festgestellt, dass die Ideen des Nationalrats “offensichtlich” nicht mehrheitsfähig seien. Mehrheitsfähig bei wem? Im Parlament, beim Volk? Und wieso überhaupt? Verwiesen wird auf eine Umfrage. Da würden wir doch gerne wissen, wie viel die Befragten vom Thema überhaupt kapiert hatten. Falls sie ähnlich fundiert durchgeführt wurde wie jene auf der Website des Tages-Anzeigers, darf man ihre Resultate gleich vergessen. Denn diese ist ein Musterbeispiel für die alte Weisheit: Garbage in, garbage out.
AV2020: Fahne mit den Beschlüssen des SR
Die Fahne mit dem Verlauf der parlamentarischen Beratung der Altersvorsorge 2020 incl. den Beschlüssen des Ständerats in der Wintersession 2016 wurde aufgeschaltet.
NZZ: “Starrsinnig am Ausweg vorbei”
Helmut Stalder hat in der NZZ den Ausgang der Beratungen im Ständerat zur Altersvorsorge 2020 kommentiert. Er schreibt:
Stur hält der Ständerat daran fest, die Einbussen in der zweiten Säule infolge der Senkung des Umwandlungssatzes mit 70 Franken mehr AI IV pro Monat zu kompensieren. Dabei sind die Mängel dieses Modells aus den Hinterzimmern von SP und CVP offensichtlich: Es vermengt die AHV und die berufliche Vorsorge, die nach unterschiedlichen Prinzipien finanziert werden müssen, und leistet der Umverteilung Vorschub.
Die Erhöhung schafft eine Zwei-Klassen-AHV, denn sie käme nur Neurentnern zugute. Junge Erwerbstätige würden über Lohnabzüge und jetzige Rentner via Mehrwertsteuer mehr belastet. Sie kommt mit der Giesskanne auch Reichen zugute, die sie nicht brauchen, und jenen, die als Übergangsgeneration bereits mit andern Mitteln schadlos gehalten werden. Sie belastet den Bund, der anderswo sparen müsste. Und schliesslich sind die Zusatzrenten nur bis 2030 finanziert, so dass sich das AH V-Defizit erhöhte und weitere Lohnprozenle nötig würden, wenn die Baby-boom-Jahrgänge in Rente gehen.
SP und CVP stellen dies nun resolut als einzige Lösung dar, obwohl so kein Brückenschlag zu FDP und SVP möglich ist, den es für eine tragfähige Mehrheit braucht. Dabei hatten im Ständerat Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) und Karin Keller-Sutter (St. Gallen, fdp.) den Königsweg gewiesen, der auch im Nationalrat Chancen hätte: Der Zugang zur beruflichen Vorsorge soll früher möglich sein und der Koordinationsabzug tiefer liegen, so dass mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber länger und damit mehr eigene Rentenfranken gespart werden können.
Dies verbunden mit einer erleichterten vorzeitigen Pensionierung für Kleinverdienende, die früh ins Erwerbsleben traten. Eine solche Lösung würde Einbussen innerhalb der zweiten Säule kompensieren, weniger Umverteilung auslösen, Frauen etwas für die Erhöhung des Rentenalters auf 65 entschädigen, die AI IV nicht gleich wieder in Defizite reiten und die Selbst-veranlworlung für die Vorsorge belohnen.
Der Ständerat bog nicht auf den Königsweg ein, aber dieser steht immer noch offen. Das Volk erwartet bei der Rentenreform nicht Parieiprofilierung, sondern am Ende ausreichende und vor allem sichere Renten für alle.
Ständerat hält an AHV-Zuschlag fest
Die SDA hat die Ergebnisse der ständerätlichen Debatte zur Altersvorsorge 2020 zusammengefasst.
AV2020: Ständerat hält an 70 Franken fest
In der wohl wichtigsten Debatte zur Altersvorsorge 2020 ist die Mehrheit des Ständerats seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und hält damit an den zentralen Entscheiden aus der Herbstsession 2015 fest: Das heisst Teilkompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG durch eine Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner von 70 Franken plus erhöhtem Plafond für Ehepaare von 155 Prozent.
Keine Chance hatten die beiden Minderheitsanträge Kuprecht und Keller-Sutter, die beide auf diese 70 Franken verzichten wollten, hingegen im Falle von Kuprecht eine Reduktion des Koordinationsabzugs und bei Keller-Sutter gezielte Zusatz-Leistungen für Tieflohnempfänger mit langer Beitragsdauer vorsahen.
Wie zu erwarten liessen die Vertreter von SP und CVP kein gutes Haar an den Beschlüssen des Nationalrats und lobten ausgiebig ihre eigene Errungenschaft mit dem 70 Franken-Zustupf.
Der Antrag der Minderheit Kuprecht unterlag mit 25 gegen 18 Stimmen (1 Enthaltung), jener von Keller-Sutter mit 25 gegen 19 Stimmen.
NZZ: “Renten-Tanz am Abgrund”
Christof Forster kommentiert am Morgen der Behandlung der Altersvorsorge 2020 im Ständerat die politische Ausgangslage. Er hält u.a. fest:
Beharrt der Ständerat auf den 70 Franken, dann wird sich dieses Kompensationsmodell voraussichtlich auch in der Einigungskonferenz zwischen den beiden Räten, in der die kleine Kammer dank Geschlossenheit häufiger mit ihrer Lösung obsiegt, durchsetzen. Eine solche Vorlage ist jedoch im Nationalrat akut absturzgefährdet. Die CVP wäre die einzige Partei, die vorbehaltlos hinter dem Geschäft stünde. Fraglich wäre der Support der SP, die mit der Vorlage einige Kröten schlucken müsste und zudem die Gewerkschaften im Nacken hat. Auf der anderen Seite ist aber auch offen, ob FDP, GLP und BDP wegen der 70 Franken tatsächlich den Mut haben, die Vorlage zusammen mit der SVP in der Schlussabstimmung zu versenken. Am Schluss dürften wenige Abweichler das Schicksal der Vorlage besiegeln. Geplant ist die entscheidende Abstimmung am 17. März 2017.

