Michael Ferber geht in der NZZ ausführlich auf die Fragen und Möglichkeiten ein, die sich bei Kündigung oder Stellenwechsel bezüglich dem Guthaben in der Pensionskasse ergeben. Hier die “Variante B: Geld fliesst in den Bereich Freizügigkeit”.
Grundsätzlich könnten die Vertreter der neuen Pensionskasse – sofern diese bereits feststeht – nicht wissen, wie viele Freizügigkeitskonten eine Person hat oder wie viel Geld darauf liegt, sagt Philipp Zumbühl vom Luzerner Vorsorgeunternehmen Finpension. Das Gesetz verpflichte die Sparer zwar, alle Freizügigkeitsleistungen in die neue Kasse einzuzahlen, aber niemand könne dies kontrollieren. «Es ist ein Graubereich.»
Manche Personen stiegen auch früher aus dem Arbeitsleben aus, sagt Zumbühl. «Wer dann noch 15 Jahre bis zur Pensionierung hat, lässt das Geld teilweise im Freizügigkeitsbereich stehen.» Vorteilhaft am Bereich Freizügigkeit ist, dass es dort keine systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern gibt, wie dies in der Pensionskasse sehr wohl der Fall ist.