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Finanzdirektoren gegen Sanierung der SBB-Pensionskassen mit Bundeshilfe

22. September 2008 By pwirth in Pensionskassen

Die Konferenz der Finanzdirektoren ist gegen eine Sanierung der SBB-Pensionskasse mit Bundeshilfe. Viel mehr sollen – nach der SBB und ihren Angestellten und den Bahnfahrenden – die Rentner bei der Sanierung helfen.

Dem Verursacherprinzip gemäss müssten «in erster Linie» die SBB und ihre Angestellten ihre Pensionskasse sanieren. In zweiter Linie müsse ein Beitrag durch die Bahnfahrenden ins Auge gefasst werden, teilte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) mit. Als «ultima ratio» sollte geprüft werden, ob nicht die Rentner und Renterinnen der PK SBB einen Beitrag zur Sanierung leisten sollten, erklärte der Sekretär der FDK, Andreas Huber, der Nachrichtenagentur SDA. Mit anderen Worten mit einer Rentenkürzung.

Zu prüfen sei, ob die heute bestehenden «hohen Hürden» im Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gesenkt werden könnten mit einer Revision des Artikels 65d. Die Pensionskasse der SBB habe schon genügend Bundesmittel erhalten, begründet die FDK ihre Vernehmlassungsantwort. Die Steuerzahlenden hätten damit «ihre Verantwortung abschliessend wahrgenommen».

Der Bundesrat hat im Juli 2008 vier Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Drei davon würden ein finanzielles Engagement des Bundes erfordern. Die FDK hat sich nun für die vierte Variante, die «Sanierung ohne Bundeshilfe» ausgesprochen.

Stellungnahme der Konferenz

NZZaS: "Verluste bei Pensionskassen – Die Zeche zahlen die Jungen"

21. September 2008 By pwirth in Medien

Seit einem Jahr haben die Börsen weltweit im Schnitt rund 20% verloren. Wie die Baisse die Schweizer Pensionskassen rein mathematisch trifft, rechnet Professor Martin Janssen von Ecofin in Zürich vor. «Bei einem Aktienanteil von rund 30% bedeutet das – bezogen auf das Gesamtvermögen von 650 Mrd. Fr. – einen Verlust von 6%, also etwa 40 Mrd. Fr.» Das sei ein Durchschnitt; einzelne Kassen stünden viel schlechter da, manche auch besser. So weist etwa die Pensionskasse Stadt Zürich per Mitte September eine Performance von minus 7,5% aus, Novartis per Ende August eine von minus 2,1%, schreibt die NZZ am Sonntag.

Für die Deckungsgrade der Kassen (Deckung der Verpflichtungen durch Vermögenswerte) verheissen die Verluste nichts Gutes. Janssen erklärt: «Zum Vermögensverlust von durchschnittlich 6% kommt die Minimalverzinsung von rund 2,5% für die vergangenen 12 Monate hinzu. Der Deckungsgrad der Kassen ist damit in den letzten 12 Monaten im Schnitt um rund 8,5 Prozentpunkte gefallen.»

Schwerer als die Börsenverluste wiegen für Janssen die falschen technischen Grundlagen bei vielen Kassen: «Die gestiegene Lebenserwartung wird oft nicht korrekt berücksichtigt, und der Wert der zukünftigen Leistungen per heute wird meist mit viel zu hohen Zinsen berechnet.» Deshalb werde der Deckungsgrad dieser Kassen im Schnitt um 20 Prozentpunkte zu hoch ausgewiesen.

Viele Kassen würden 2008 das Kapital nicht oder nur teilweise verzinsen, falls das Kassenreglement dies zuliesse, prophezeit Janssen. «Das ist ein echter Sanierungsbeitrag in der Höhe der BVG-Mindestverzinsung.» Auch Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, rechnet damit, dass viele Kassen dieses Jahr wegen der gesunkenen Wertschwankungsreserven eine «Nullrunde» prüfen werden. Viele Kassen hatten nach der Börsenkrise 2001 bis 2003 diese Möglichkeit in ihre Reglemente eingebaut. Konrad hält dies für eine angemessene Massnahme: «Es ist besser, in einem Jahr auf die Verzinsung zu verzichten, wenn damit die Kasse langfristig auf gesündere Beine gestellt werden kann.»

Kommt es so weit, verzichten nur die Arbeitnehmer auf eine Verzinsung: Die Rentner hingegen können nicht für die Sanierung von Kassen herangezogen werden. Sobald eine Rente läuft, werden die Guthaben der Rentner mit 4% oder mehr verzinst. Besonders ärgerlich für Junge sei, so Janssen, «dass sie zur Sicherstellung der laufenden Renten Risiken übernehmen müssen, die sie gar nicht tragen können und für deren Übernahme sie nicht entschädigt werden». Entlastung für die Pensionskassen kommt derweil aus der politischen Ecke: Der Mindestzins soll von 2,75 auf 2% gesenkt werden.

Artikel NZZaS

Hanspeter Konrad: "Abschaffung der 2. Säule ist ungerecht gegenüber den Jungen"

20. September 2008 By pwirth in Medien

imageIn einen Beitrag im Blick wendet sich Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, gegen die im gleichen Blatt formulierten Vorschläge für eine Abschaffung der 2. Säule. Konrad schreibt u.a.: «Eine Abschaffung der BVG stärkt weder die Systemsicherheit noch die Konjunktur, ganz im Gegensatz. Ohne die 2. Säule liegt die Erhaltung des Wohlstandes der älteren Generation ganz und gar auf den Schultern der jüngeren Generation. Dies würde die AHV existentiell bedrohen und das Risiko der Zunahme von der Verarmung der Rentner massiv erhöhen. Sowohl die Kaufkraft der Rentner als auch die der jüngeren Generation würde sinken, insbesondere da die Arbeitnehmer die Renten für eine proportional viel grössere Bevölkerungsgruppe finanzieren müssten.»

Blick

Global Pensions: Pension funds halt lending

20. September 2008 By pwirth in International

Pension funds in the US and Europe have restricted their securities lending activities as regulators in the US and UK announced a clampdown on short selling of financial stocks.

Global Pensions

Reuters: Pension funds stick by equities despite crisis

20. September 2008 By pwirth in International

Europe’s two largest pension schemes, with a total of about $705 billion in assets, said they would adhere to existing allocations to equities as part of their long-term strategy, despite the sustained market turmoil.

Norway’s Government Pension Fund and APG, the asset manager of the Netherlands‘ largest pension scheme, which covers the Dutch civil service and construction industry, said they were concerned by the current financial market problems but had ruled out changes to their investment allocations.

Reuters

Verhaltene Reaktionen auf Mindestzins-Vorschlag der BVG-Kommission

20. September 2008 By pwirth in Aktuell

Der Tages-Anzeiger hat einige Reaktionen zum Mindestzins-Vorschlag für 2009 (2%) der BVG-Kommission gesammelt. Sie sind aufgrund des salomonischen Entscheids (Mittel aus den Maximalforderungen) verhalten und ohne grosses Protestgeschrei ausgefallen.

Tages-Anzeiger

Mindestzinssatz: BVG-Kommission will nur noch 2%

19. September 2008 By pwirth in Aktuell

Die BVG-Kommission schlägt dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz auf den Altersguthaben der zweiten Säule auf 2% senken. Dies sagte Präsident Claude Frey am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Vorschläge in der Kommssion seien zwischen 1,75 und 2,25% gelegen. 2% bildeten die Entwicklung an den Finanzmärkten ab, sagte Frey. Heute liegt der Mindestzinssatz bei 2,75%. Auf diesen Satz hatte die Landesregierung den Mindestzinssatz auf 2008 angehoben. Die Erhöhung um 0,25% fiel allerdings ausgerechnet ins schlechte Börsenjahr. Eine erneute Senkung hatte sich daher abgezeichnet. Vor 2003 war der Mindestzinssatz während 18 Jahren unverändert bei 4% gelegen.

Die BVG-Kommission, in der die Sozialpartner, Behörden und Vorsorgeeinrichtungen vertreten sind, hatte ihren Vorschlag für September in Aussicht gestellt, den Entscheid wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten aber vertagt. Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule. Für das restliche Altersguthaben sind die Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Vergütung festzulegen.

Keine Einigung der Sozialpartner zum BVG-Mindestzins

19. September 2008 By pwirth in Aktuell

image

Während der Arbeitgeberverband 1,75 Prozent verlangt, fordern die Gewerkschaften vom Bundesrat mindestens 2,25 Prozent BVG-Mindestzins.

«Angesichts der Entwicklungen auf den Finanzmärkten und der Anlagerenditen seit Mitte 2007 befürwortet der Schweizerische Arbeitgeberverband eine Anpassung des Mindestzinses für das Jahr 2009. Er hält einen Satz von 1,75% für angemessen und liegt damit im oberen Bereich der Berechnungen, welche das BSV nach den Vorgaben früherer Beschlüsse der BVG-Kommission angestellt hat. Der vorgeschlagene Satz soll den Vorsorgeeinrichtungen noch Spielraum lassen, um auch in Anlagen mit höheren Renditen und Risiken zu investieren. Zu berücksichtigen ist zudem, dass viele Vorsorgeeinrichtungen mit ihren Renditen 2007 Jahr den Mindestzinssatz nicht erreichten und aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise im laufenden Jahr nochmals in eine ähnliche Situation geraten werden», heisst es in einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands.

Die Arbeitnehmer-Organisationen SGB, kv schweiz und traivaille.suisse fordern hingegen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen. «Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen». heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung.

«Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den
Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben! Auf diesem Hintergrund und aufgrund der Renditen der wichtigsten Anlagekategorien ist ein Mindestzinssatz von 2.25 % für 2009 angemessen. Die Arbeitnehmerorganisationen fordern allerdings, dass der Mindestzinssatz in besseren Zeiten auch wieder substantiell erhöht wird», schreiben die Verbände weiter.

Die BVG-Kommission hat sich auf einen Mittelweg geeinigt und schlägt dem Bundesrat einen Satz von 2% vor.

Communique Arbeitgeberverband / Mitteilung AN / Artikel Tages-Anzeiger

Deutsche Pensionskassen gegen Solvency II

19. September 2008 By pwirth in International

brd Am 22.9. wird eine erste Vorentscheidung zum Umgang mit Pensionskassen im Solvency II Regelwerk fallen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird dann die voraussichtlich letzte Anhörung zu Solvency II durchführen. Der deutsche Verband der Firmenpensionskassen VFPK fordert die Politik auf, für eine Nicht-Einbeziehung der Pensionskassen einzutreten. Denn sie tragen nicht dasselbe Risiko wie Lebensversicherungen und könnten daher auch nicht mir denselben Maßstäben gemessen werden.

Eine Einbindung unter Solvency II hätte lauft VFPK erhebliche negative Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland:
* Die Pensionskassen wären gezwungen ausschließlich in lang laufende Zinspapiere zu investieren, was sich negativ auf die Rendite und Rentenhöhe auswirken würde,
* die Regelung würde eine Kostensteigerung mit erheblichen Störungen der bisher erfolgreich eingeleiteten Umstellung auf kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme mit sich bringen und
*Solvency II würde von den Trägerunternehmen der Pensionskassen zusätzliches Haftungskapital in Milliardenhöhe abziehen. Das hätte einen massiven Verlust von notwendigem Investitionskapital bei den deutschen Unternehmen zur Folge.

Mit Solvency II wird die Einführung von europaweit einheitlichen Maßstäben für die Bemessung des Eigenkapitals der Versicherungen angestrebt. Dabei wird diskutiert, ob sich Pensionskassen an Richtlinien für Lebensversicherungen messen lassen müssen, obwohl sie nicht das gleiche Risiko tragen.

Mitteilung VFPK

Luzerner PK droht Verlust von 8 Millionen

19. September 2008 By pwirth in Pensionskassen

Der Pensionskasse der Stadt Luzern droht ein Verlust von 8 Millionen auf strukturierten Produkten. Grund sind Anlagen bei Lehman Brothers. «Die Beurteilung der LUKB lautete noch am vergangenen Donnerstag, dass wir die Papiere halten sollen», erklärt Konrad Wüest, der Geschäftsführer der Pensionskasse: «Die Wahrscheinlichkeit eines Konkurses wurde als sehr gering eingestuft.» Das Gesamtvermögen beträgt rund 1,1 Milliarden Franken. Insgesamt hat die Pensionskasse laut Wüest 35 Millionen Franken in strukturierte Produkte verschiedenster Emittenten investiert.

Zisch

Intérêt minimal LPP: commission LPP propose de l’abaisser à 2%

19. September 2008 By pwirth in Aktuell

La commission fédérale LPP propose au Conseil fédéral d’abaisser à 2% l’an prochain le taux d’intérêt minimal sur les avoirs du 2e pilier, actuellement de 2,75%. Cette décision tient compte de l’évolution des marchés financiers, selon le président de la commission.

Lors de la discussion au sein de la commission, les propositions ont oscillé entre 1,75% et 2,25%, a indiqué vendredi son président Claude Frey à l’ATS au terme de la réunion. En définitive, une majorité s’est prononcée pour 2%.

Après trois ans à 2,5%, le taux d’intérêt minimal LPP avait été augmenté d’un quart de point, à 2,75%, en 2008. A l’instar de la commission, le Conseil fédéral avait estimé à l’époque que les signaux économiques étaient suffisamment positifs pour le revoir à la hausse.

Les caisses de pension avaient enregistré de très bons résultats en 2005 et 2006, contrairement à 2007. En un an, leur rendement moyen a chuté de 6,36 à 2,1%, soit en dessous du taux d’intérêt légal, selon l’étude annuelle de Swisscanto. Pour 2009, la commission avait décidé en juin de reporter sa décision en septembre, les marchés étant jugés trop volatils.

Romandie News

Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung der öffentlichen Pensionskassen

19. September 2008 By pwirth in Gesetzgebung

admin Der Bundesrat hat die Botschaft zur Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Vorlage sieht eine Vollkapitalisierung dieser Vorsorgeeinrichtungen innert 40 Jahren (Dauer eines Erwerbslebens) sowie deren Verselbständigung gegenüber dem Gemeinwesen vor. Ebenfalls in der Vorlage enthalten sind Bestimmungen zur Rechtsform der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Diese Änderungen des BVG sollen am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft entspricht im Wesentlichen der im Vorjahr in die Vernehmlassung geschickten Vorlage. Der Bundesrat entschied sich indes nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse, die Frist für die Vollkapitalisierung bei 40 Jahren – anstelle der ursprünglich vorgesehen 30 Jahre – festzusetzen, um so den damit verbundenen Kosten Rechnung zu tragen. Die Botschaft beinhaltet folgende Punkte:

  • Vorsorgeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (ÖRVE) müssen ihr Finanzierungssystem so ausgestalten, dass sie innert 40 Jahren eine Vollkapitalisierung erreichen, wie dies bei den privatrechtlichen Einrichtungen bereits der Fall ist.
  • Bis zur Vollkapitalisierung sollen ÖRVE, die bisher teilkapitalisiert waren, nach dem Finanzierungsmodell des sogenannten differenzierten Zieldeckungsgrades geführt werden, sofern sie über eine Garantie des Gemeinwesens verfügen und der von ihnen erstellte Finanzierungsplan von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
  • Die ÖRVE und ihre Aufsichtsbehörden sollen rechtlich, organisatorisch und finanziell gesehen verselbständigt werden. Der Einfluss des Gemeinwesens auf die ÖRVE wird so eingeschränkt und die Position des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung gestärkt.
  • Der Bundesrat soll dem Parlament regelmässig (alle 10 Jahre) Bericht über die finanzielle Lage der ÖRVE erstatten. Auf diese Weise kann das Parlament die Entwicklung der finanziellen Situation der teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen verfolgen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen ergreifen.
  • Die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu geschaffenen privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen müssen die Rechtsform einer Stiftung aufweisen, die Rechtsform ,Genossenschaft» ist nicht mehr zulässig. Vor dieser Frist eingerichtete Vorsorgeeinrichtungen in Form einer Genossenschaft können bis zur ihrer Aufhebung oder Umstrukturierung in eine andere Rechtsform weiterhin als Genossenschaft betrieben werden.
Botschaft / Gesetzesentwurf / Glossar

ASIP: Lagebeurteilung notwendig, aber kein Grund zur Panik

19. September 2008 By pwirth in Aktuell

asip «Die derzeitige Aktienbaisse setzt gewiss auch die Portfolios der Pensionskassen unter Druck. Dank eines langfristig ausgerichteten Vorsorgesystems und zwischenzeitlich aufgebauter Reserven zur Sicherung der finanziellen Stabilität ist eine akute Gefährdung der beruflichen Vorsorge jedoch nicht zu befürchten. Der Pensionskassenverband ASIP warnt vor einer unnötigen Verunsicherung der Öffentlichkeit und fordert mehr Differenzierung und Besonnenheit bei der Diskussion», heisst es in einer Mitteilung des ASIP.

Weiter hält der Verband fest: «Da die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen langfristig ausgerichtet ist, muss die finanzielle Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen über einen langfristigen Zeitraum betrachtet werden. Die kurzfristige Perspektive auf reine Aktien-Performance entspricht nicht dem Charakter der beruflichen Vorsorge. Denn die Vorteile der kapitalgedeckten Vorsorge mit einem langfristigen Anlagehorizont ermöglichen den Vorsorgeeinrichtungen, dem Aspekt Sicherheit Rechnung zu tragen, ohne sich den Weg zu verbauen, von einer Börsenerholung zu profitieren. Die Anlagestrategien, die Zielrenditen und die Wertschwankungsreserven sind nachhaltig definiert, so dass die Vorsorgeeinrichtungen sowohl die Absicherung der Renten garantieren können als auch über genügend Liquidität verfügen, diese auszuzahlen. In der aktuellen Marktsituation dürften nur in wenigen Ausnahmefällen Sofortmassnahmen notwendig sein.»

Mitteilung ASIP

BVV2: Anpassung der Anlagebestimmungen

19. September 2008 By pwirth in Gesetzgebung, Kapitalanlagen

admin Die Anlagevorschriften für Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtungen und Säule 3a-Stiftungen werden angepasst. Die vom Bundesrat beschlossene Revision der BVV2 bezweckt einerseits eine stärkere Betonung des Vorsichtsprinzips und ein entsprechendes eigenverantwortliches Handeln, indem die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Vermögensbewirtschaftung der Einrichtungen transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar festgehalten werden müssen. Andererseits wird das bestehende System der Anlagelimiten vereinfacht und der Anlagekatalog durch die Möglichkeit erweitert, in gut diversifizierte alternative Anlagen zu investieren. Die beschlossenen Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

Das oberste Organ (im Normalfall der Stiftungsrat) der Vorsorgeeinrichtung soll sich gemäss den neuen Regeln bei seinen Entscheidungen über die Vermögensanlage noch stärker als bisher vom Vorsichtsprinzip leiten lassen. Es ist verantwortlich für eine nachvollziehbare Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Vermögensbewirtschaftung. Ebenso bestimmt das oberste Organ in einem Reglement die Ziele und Grundsätze, die Organisation und das Verfahren der Vermögensanlage. Damit schafft das Führungsorgan die Grundlage für eine verantwortungsvolle, transparente und an die Situation der Pensionskasse angepasste Vermögensanlage.

Die vom Bundesrat beschlossene Revision der Anlagevorschriften reduziert und vereinfacht zudem das System der Anlagelimiten. Diese Begrenzungen sind nur noch Leitplanken, unabhängig davon muss jede Vorsorgeeinrichtung sorgfältig handeln, ihre Risiken angemessen verteilen und ihre Risikofähigkeit beachten. In diversifizierte Formen von alternativen Anlagen darf neu in einem gewissen Rahmen auch ohne separate Begründung investiert werden, doch ist dabei das Vorsichtsprinzip zu beachten.

Für das Wertschriftensparen im Bereich der Freizügigkeit und der Säule 3a gelten diese Anlagevorschriften sinngemäss. Im Bereich der Säule 3a wird neu die Möglichkeit eingeführt, in Obligationen guter Bonität oder in kapitalerhaltende Produkte zu investieren.

Mitteilung BSV / Verordnungsänderungen / Erläuterungen

Blick: "2. Säule abschaffen"

19. September 2008 By pwirth in Medien

Werner Vontobel kommentiert im Blick Leserbriefe zum Thema Finanzkrise und 2. Säule und kommt mit den Lesern zum Schluss, dass das 2. Säule-Obligatorium besser abgeschafft und dafür die AHV aufgestockt werden sollte. Ähnliche Überlegungen hat bereits Ulrich Grete Ende vergangenen Jahres entwickelt. Gleichzeitig werden in anderen Medien grob geschätzte Zahlen über die an den Börsen erlittenen Verluste der Pensionskassen publiziert. Die Gewinnzahlen für die Boomjahre sucht man allerdings vergeblich. Und auch die Tatsache, dass bisher aufgrund der Kursentwicklung nur wenige Kassen in eine meist geringfügige Unterdeckung geraten sind scheint nicht weiter erwähnenswert.

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