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Während der Arbeitgeberverband 1,75 Prozent verlangt, fordern die Gewerkschaften vom Bundesrat mindestens 2,25 Prozent BVG-Mindestzins.

«Angesichts der Entwicklungen auf den Finanzmärkten und der Anlagerenditen seit Mitte 2007 befürwortet der Schweizerische Arbeitgeberverband eine Anpassung des Mindestzinses für das Jahr 2009. Er hält einen Satz von 1,75% für angemessen und liegt damit im oberen Bereich der Berechnungen, welche das BSV nach den Vorgaben früherer Beschlüsse der BVG-Kommission angestellt hat. Der vorgeschlagene Satz soll den Vorsorgeeinrichtungen noch Spielraum lassen, um auch in Anlagen mit höheren Renditen und Risiken zu investieren. Zu berücksichtigen ist zudem, dass viele Vorsorgeeinrichtungen mit ihren Renditen 2007 Jahr den Mindestzinssatz nicht erreichten und aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise im laufenden Jahr nochmals in eine ähnliche Situation geraten werden», heisst es in einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands.

Die Arbeitnehmer-Organisationen SGB, kv schweiz und traivaille.suisse fordern hingegen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen. «Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen». heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung.

«Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den
Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben! Auf diesem Hintergrund und aufgrund der Renditen der wichtigsten Anlagekategorien ist ein Mindestzinssatz von 2.25 % für 2009 angemessen. Die Arbeitnehmerorganisationen fordern allerdings, dass der Mindestzinssatz in besseren Zeiten auch wieder substantiell erhöht wird», schreiben die Verbände weiter.

Die BVG-Kommission hat sich auf einen Mittelweg geeinigt und schlägt dem Bundesrat einen Satz von 2% vor.

Communique Arbeitgeberverband / Mitteilung AN / Artikel Tages-Anzeiger