Die Konferenz der Finanzdirektoren ist gegen eine Sanierung der SBB-Pensionskasse mit Bundeshilfe. Viel mehr sollen – nach der SBB und ihren Angestellten und den Bahnfahrenden – die Rentner bei der Sanierung helfen.
Dem Verursacherprinzip gemäss müssten «in erster Linie» die SBB und ihre Angestellten ihre Pensionskasse sanieren. In zweiter Linie müsse ein Beitrag durch die Bahnfahrenden ins Auge gefasst werden, teilte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) mit. Als «ultima ratio» sollte geprüft werden, ob nicht die Rentner und Renterinnen der PK SBB einen Beitrag zur Sanierung leisten sollten, erklärte der Sekretär der FDK, Andreas Huber, der Nachrichtenagentur SDA. Mit anderen Worten mit einer Rentenkürzung.
Zu prüfen sei, ob die heute bestehenden «hohen Hürden» im Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gesenkt werden könnten mit einer Revision des Artikels 65d. Die Pensionskasse der SBB habe schon genügend Bundesmittel erhalten, begründet die FDK ihre Vernehmlassungsantwort. Die Steuerzahlenden hätten damit «ihre Verantwortung abschliessend wahrgenommen».
Der Bundesrat hat im Juli 2008 vier Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Drei davon würden ein finanzielles Engagement des Bundes erfordern. Die FDK hat sich nun für die vierte Variante, die «Sanierung ohne Bundeshilfe» ausgesprochen.