Die BVG-Kommission schlägt dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz auf den Altersguthaben der zweiten Säule auf 2% senken. Dies sagte Präsident Claude Frey am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Vorschläge in der Kommssion seien zwischen 1,75 und 2,25% gelegen. 2% bildeten die Entwicklung an den Finanzmärkten ab, sagte Frey. Heute liegt der Mindestzinssatz bei 2,75%. Auf diesen Satz hatte die Landesregierung den Mindestzinssatz auf 2008 angehoben. Die Erhöhung um 0,25% fiel allerdings ausgerechnet ins schlechte Börsenjahr. Eine erneute Senkung hatte sich daher abgezeichnet. Vor 2003 war der Mindestzinssatz während 18 Jahren unverändert bei 4% gelegen.
Die BVG-Kommission, in der die Sozialpartner, Behörden und Vorsorgeeinrichtungen vertreten sind, hatte ihren Vorschlag für September in Aussicht gestellt, den Entscheid wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten aber vertagt. Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule. Für das restliche Altersguthaben sind die Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Vergütung festzulegen.